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UN-Verhandlungen in Genf: Bundesregierung blockiert weiter Menschenrechtsabkommen

Menschenrechte müssen Vorrang vor Abkommen à la CETA, TTIP, JEFTA und Co. bekommen!

 

Am heutigen Montag beginnt in Genf die vierte, bis zum 19. Oktober dauernde Verhandlungsrunde für einen UN-Vertrag (Binding Treaty), der die Schutzlosigkeit der Menschenrechte in großen Teilen der globalisierten Wirtschaft beenden soll. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac unterstützt dieses Anliegen und begrüßt, dass seit Juli ein erster Vertragsentwurf (Zero Draft) vorliegt. Allerdings zeigen sich in dem Entwurf bereits die Folgen der Blockadepolitik insbesondere der deutschen Regierung, kritisiert Attac. So fehlt die Festschreibung eines generellen Vorrangs der Menschenrechte vor Regelungen in Freihandels- und Investitionsschutzverträgen wie CETA, TTIP oder JEFTA.

In einer gemeinsamen Stellungnahme machen Attac und die 19 weiteren Organisationen der „Treaty Alliance Deutschland“ daher konkrete Verbesserungsvorschläge zu dem Zero Draft.

Vor allem die Bundesregierung blockiert den gesamten Prozess – trotz des nur drei Wochen zurückliegenden, scheinbar leidenschaftlichen Appells von Bundesaußenminister Heiko Maas vor der UN-Vollversammlung, den Multilateralismus zu verteidigen. “Statt inhaltlich zu dem Vertragsentwurf Stellung zu nehmen, schiebt Deutschland Verfahrensfragen vor. Nach jetzigem Stand wird die Bundesregierung zwar dabei sein, aber schweigen“, berichtet Marie-Sophie Keller, die für Attac Deutschland die UN-Verhandlungen in Genf begleitet.

Inhaltlich fordert Attac vor allem, Menschenrechten Vorrang vor Freihandels- und Investitionsschutzverträgen einzuräumen. „Ansonsten könnten Staaten, die ihren Verpflichtungen aus den verbindlichen UN-Menschenrechtspakten oder dem Binding Treaty nachkommen, wegen vermeintlich unbilliger Behandlung ausländischer Investoren von Investitionsschiedsgerichten zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt werden“, warnt Thomas Köller von der Attac-Kampagnengruppe „Menschenrechte vor Profit. „Das ist umso skandalöser, als Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen keine Klagemöglichkeiten zur Verfügung stehen, die mit jenen für Investoren auch nur annähernd vergleichbar wären.“,

Positiv wertet Attac daher, dass der Vertragsentwurf einen klaren Schwerpunkt darauf legt, für von Menschenrechtsverletzungen Betroffene den Zugang zum Rechtsweg zu verbessern, auch im Heimatland transnationaler Konzerne. Zudem sollen diese Konzerne von ihren Heimatstaaten gesetzlich verpflichtet werden, bestimmte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Allerdings fehlen in dem Entwurf individuelle Beschwerdemechanismen für Betroffene.

Der Binding Treaty wird von einer 2014 vom UN-Menschenrechtsrat eingerichteten Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beraten. Dies geschieht unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft bis hin zur Wirtschaft – aber nach wie vor ohne echte Teilnahme der Industrieländer. Insbesondere verhindert Deutschland eine konstruktive, gemeinsame Linie der EU-Staaten, wie Frankreich sie fordert. Dadurch steht der gesamte Verhandlungsprozess auf der Kippe.


Für Rückfragen und Interviews: 

  • Marie-Sophie Keller, Attac-Kampagnengruppe Menschenrechte vor Profit, Tel. +49 157 3619 6927 (derzeit in Genf)
  • Dr. Thomas Köller, Attac-Kampagnengruppe Menschenrechte vor Profit, Tel. +49 179 3202 864
  • Dr. Brigitte Hamm, Attac-Kampagnengruppe Menschenrechte vor Profit, Tel. +49 177 7226 148