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Was ist der aktuelle Stand?

Jahrelang hatten Lobbyisten und Regierungen eine transparente Berichterstattung der Konzerne über ihre Aktivitäten in verschiedenen Ländern blockiert.  2013 dann endlich der Durchbruch: Im Juni beschloss die Europäische Union, dass die  sogenannte Länderbezogene Konzerntransparenz (Country-by-country reporting) künftig für die Unternehmen der Rohstoff- und Forstindustrie vorgeschrieben werden soll. Ab 2015 müssen auch Banken in ihren Geschäftsberichten darlegen, in welchen Ländern sie welche Gewinne und Verluste erwirtschaftet, wie viele Steuern sie bezahlt und welche Subventionen sie erhalten haben. Noch sind hier die Bericht­erstattungs­modali­täten nicht abschließend festgelegt.

Ein weiteres Projekt steht im Raum: die GKKB. Hinter dem  Zungenbrecher „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungs­grundlage“, für den diese Abkürzung steht, steckt eine Form der Gesamtkonzernsteuer: Konzerne sollen zu einer Berichterstattung gebracht werden, die Steueroasentricks ausschließt und ihre Gewinne sollen auf dieser Datenbasis nach einer Formel den Ländern zugeordnet werden. Erreicht werden soll hier auch eine Vereinfachung des Regelwerks, womit die Unternehmen einen beträchtlichen Aufwand bei ihrer Steuererklärung sparen könnten.

Das lobenswerte Vorhaben ist vor allem durch zwei Maßnahmen zum Schatten seiner selbst geworden: Die Freiwilligkeit, gleichsam heilige Kuh der Neoliberalen, hat Eingang in den Entwurf gefunden. Unternehmen sollen wählen können, ob sie wie bisher oder auf der neuen Grundlage bilanzieren wollen. Es überrascht nicht, dass unter diesen Bedingungen die durchgerechneten Szenarien zeigen: Es gäbe für die meisten Länder weniger Steuereinnahmen. Es würden nur die Unternehmen mitmachen, die sich eine Steuerreduktion oder eine den Steuermehraufwand übertreffenden Kostenvorteil davon versprächen. Ohne Freiwilligkeit sähe das natürlich anders aus.

Der zweite Geburtsfehler der GKKB ist die Entscheidung, die komplette Darstellung nur für die Geschäfte innerhalb der EU zu verlangen. Das aber bedeutet, dass außereuropäische Steueroasen-Deals genauso unbehelligt bleiben wie Tätigkeiten der Firmen zum Beispiel in „Entwicklungsländern“. 

Im Moment sieht es für die Gesamtkonzern-Steuer auf europäischer Ebene, also die GKKB, nicht gut aus. Das hat Attac aber noch nie abgehalten, Forderungen aufzustellen. Gerade die Erfahrungen mit der Finanztransaktionssteuer zeigen, dass es viele Wege gibt, zum Ziel zu kommen. Es ist möglich und nötig, am Ball zu bleiben und zu zeigen, dass der Einstieg in die Unitary Taxation sehr wohl möglich ist – auch wenn er zunächst nur von einer kleinen Gruppe von Staaten in Angriff genommen würde. 

Denn eins ist klar: die Gesamtkonzern-Steuer kann einseitig von der EU oder auch von einer relevanten Gruppe von Staaten, wie es derzeit bei der Finanztransaktionssteuer passiert, eingeführt werden. Es würde im Prinzip ausreichen, wenn diese Staaten die Unternehmen, die in ihrem Bereich tätig sein wollen, verpflichten, eine entsprechende weltweite Bilanz vorzulegen. Welcher große Konzern wollte schon nicht in der EU – der größten Wirtschaftsmacht der Welt – tätig sein? Dann könnte sofort jeder Staat der EU – aber eben auch jeder andere Staat der Erde, und sei er noch so klein – die veröffentlichten Daten zur Grundlage der Steuererhebung machen. Und es wäre auch für kleine „Entwicklungsländer“ kein Problem, Unternehmen, die sich nicht an das System halten, von nationalen Geschäften auszuschließen. Denn es gäbe immer genug andere Unternehmen, die eine Zulassung zur EU besitzen. 

Vergleich Unternehmenbesteuerung