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Kritik am Abkommen

Amnestie für Steuerbetrüger – eine konsequente Bekämpfung von Steuerflucht sieht anders aus

Das Abkommen, das in den Medien häufig unkritisch als ein Schritt zur Eingrenzung von Steuerflucht dargestellt wurde, wäre de facto ein großer Rückschritt bei der internationalen Bekämpfung von Finanzoasen gewesen.

Noch bevor die deutsche und die schweizer Regierung das Steuerabkommen aushandelten, hatten sich die europäischen Staaten in langen, über Jahre geführten Verhandlungen darauf geeinigt, Kapital in vergleichbarer Weise europaweit zu besteuern wie Arbeitseinkommen, und zwar durch ein System des automatischen Informationsaustauschs, das Steuerflucht in die Schweiz und in andere Finanzoasen erheblich erschwert und eine Aufhebung des Bankgeheimnisses bedeutet.

Das von der Schweiz eingefädelte Abkommen hätte diese Fortschritte untergraben: Für einen kurzfristigen Vorteil einer geringen Einmalzahlung und wenigen Zugeständnissen der Schweiz wollte die deutsche Bundesregierung die unter europäischen Staaten getroffenen Absprachen unterlaufen und auf hohe Einnahmen verzichten. Als Konsequenz wäre zu erwarten gewesen, dass andere Staaten ähnliche bilaterale Abkommen ausgehandelt hätten. Damit wären die europaweiten Bemühungen um Steuergerechtigkeit und größere Transparenz der europäischen Finanzmärkte zunichte gemacht worden.

Anstatt in Zeiten der Krise vor dem Hintergrund der Schuldendebatte für höhere Einnahmen zu sorgen, betrieb die Bundesregierung eine Politik der Begünstigung von reichen "Eliten" und der Finanzindustrie, die in die Krise geführt hat.

Steuerflucht war noch nie so günstig!


Umgang mit Vermögen, die in der Vergangenheit in der Schweiz angelegt wurden

Das Abkommen sah vor, dass Vermögen, die in der Vergangenheit in der Schweiz angelegt wurden, als rein gewaschen gelten, wenn darauf eine Steuer zwischen 17,5% und 34% nachgezahlt wird (die Höhe des Steuersatzes ist abhängig von der Dauer der Anlage und der Art der Kapitaleinlage). SteuerhinterzieherInnen sollten nicht belangt werden, da die Steuerpflicht mit der Nachzahlung "abgegolten" sei.

Die Besteuerung zukünftiger Kapitalerträge

Laut Abkommen sollte die Schweiz Quellensteuern auf Kapitalerträge erheben, die nach Inkrafttreten des Abkommens angefallen wären und diese an die ausländischen Steuerbehörden weiterleiten. Dabei sollten Kontoinhaber_innen anonym bleiben! Die in der Schweiz erhaltenen Kapitalerträge wären nicht deklarierungspflichtig gewesen. Die Quellensteuern auf Zinseinkommen auf Schweizer Sparkonten sollten zwar wie in der europäischen Zinsrichtlinie vorgesehen 35% betragen; die Steuern auf andere Kapitalformen wie Dividenden und Veräußerungsgewinne aber nur rund 26%.

Weitere Abmachungen

Da in Zukunft angelegte Schwarzgelder damit noch nicht besteuert worden wären, sollte Deutschland in Zukunft Informationen über Kontendaten von einer begrenzten Anzahl von Deutschen erhalten, die der Steuerflucht verdächtigt werden. Anders als beim Modell des automatischen Informationsaustauschs sollten nicht die Daten aller KonteninhaberInnen weitergegeben werden. Laut Medienberichten sollte die Zahl auf 750-999 Anfragen in zwei Jahren beschränkt werden (Le Monde, 18.08.11).

Deutschland sollte sich zudem dazu verpflichten, alte Fälle von Steuerbetrug nicht mehr aufzuklären und auf die strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeitern der Schweizer Banken wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung zu verzichten. Damit hätten Informationen von aufgekauften Steuer-CDs nicht mehr verwertet werden können. 

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