Menü

Verhalten Deutschlands zur menschenrechtlichen Verpflichtung von Konzernen

Deutschland stimmte 2014 im UN-Menschenrechtsrat gegen die Resolution, die die Binding Treaty-Arbeitsgruppe einsetzte, und blieb der ersten Verhandlungsrunde im Juli 2015 fern. Im Unterschied zu anderen EU-Staaten (wie z.B. Frankreich) ist Deutschland auch weiterhin nicht bereit zu einer inhaltlichen Beteiligung an den Verhandlungen. Dies begründet die Bundesregierung unter anderem mit einer möglichen negativen Auswirkung des Treaty-Prozesses auf die Akzeptanz und Umsetzung der (freiwlligen) UN-Leitprinzipien. Zudem scheint die Bundesregierung treibende Kraft hinter der Zurückhaltung der EU im Prozess und den von ihr vorgebrachten formalen Einwänden (Vorsitz, Mandat, Finanzierung) zu sein. Die mangelnde Unterstützung der Bundesregierung war wiederholt Thema von Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/die Grünen und Die Linke im Bundestag, in denen sie aufgefordert wurde, den Prozess zu unterstützen.

Während im europäischen Ausland derzeit neue Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen erlassen werden (etwa Frankreich oder Schweiz), weigert sich die Bundesregierung bisher, Unternehmensverantwortung im nationalen Recht gesetzlich zu regeln. Stattdessen setzt sie auf freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen und Brancheninitiativen wie im "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) vorgesehen. Der NAP sieht zwar bei unzureichender Umsetzung durch mindestens 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten für 2020 auch weitergehende Schritte (einschließlich gesetzlicher Maßnahmen) vor, und auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung spricht für diesem Fall vom Einsatz für eine EU-weiten Regelung - der Treaty-Prozess wird darin jedoch gar nicht erst erwähnt. Zudem stellt eine Studie der NGO Goliathwatch vom Juni 2018 fest, dass die vom NAP vorgesehenen Erfüllungskriterien so niedrig liegen, dass die 50 Prozent-Schwelle bereits erreicht wurde.

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ist für die Überwachung der Einhaltung des Sozialpaktes durch die Mitgliedstaaten zuständig. Am 12. Oktober 2018 legte der Ausschuss seine abschließenden Stellungnahme zum Staatenbericht Deutschlands vor. Darin kritisiert er die unzureichende Politik Deutschlands im Hinblick auf die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. Er stuft die "ausschließlich freiwillige Natur der menschenrechtlichen Sorgfalt", wie sie im NAP beschrieben wird, als unzureichend ein. Deutschland solle gesetzlich sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte in Auslandsgeschäften achten und für Verstöße haftbar gemacht werden können. Auch in der Agrar-, Handels-, Investitions-, Klima- und Finanzpolitik beklagt der Ausschuss die mangelhafte Berücksichtigung der Menschenrechte durch die Bundesregierung. Dies zeigt, dass Deutschland auch aus UN-Sicht seinen menschenrechtlichen Pflichten in Bezug auf die Regulierung deutscher Unternehmen umfassender nachkommen muss.

Deutschland zeigt gerne mit dem Finger auf Länder wie z.B. China. Wenn es aber um die Profite deutscher Konzerne geht, drückt man beide Augen zu und profitiert von der unzureichenden menschenrechtlichen Lage in eben diesen Ländern.