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TTIP Comic Nr. 4 - Im Arbeitsleben der Zukunft

TTIP könnte die Abwärtsspirale bei Arbeits- und Sozialstandards EU-weit beschleunigen. ArbeitnehmerInnenrechte: für Konzerne wie BASF, BMW oder Evonik schlicht ein „Handelshemmnis“. Doch wir wollen diese und viele weitere „Hemmnisse“ retten - zum Teil sogar deutlich ausbauen! Deshalb machen wir uns selbst zu „Handelshemmnissen“, denn solch eine Art von Handel wollen wir nicht.
Sei auch du ein Handelshemmnis!

Glaubt man den Befürwortern, bringt das TTIP sowohl den USA als auch der EU neben mehr Wachstum und höheren Einkommen auch mehr Arbeitsplätze. Eine Studie der Bertelsmann- Stiftung prophezeit die Schaffung von über zwei Millionen Arbeitsplätzen, davon knapp über eine Million in den USA und ca. 181.000 in Deutschland. Da sich dieser Zuwachs an Beschäftigung aber erst im Verlauf der nächsten 10 bis 20 Jahre ergeben soll, wird er kaum bemerkbar sein.
In den USA wurden bisher nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) ratifiziert, weshalb die "Vereinigungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit" teilweise beträchtlich eingeschränkt ist. Die Arbeit insbesondere von Gewerkschaften wird dadurch erheblich erschwert.

Werden also in den TTIP-Verhandlungen keine verbindlichen Absprachen zu Arbeitsstandards getroffen, besteht die Gefahr, dass Unternehmen die niedrigeren Standards einiger Länder ausnutzen.

TTIP könnte die Abwärtsspirale bei Arbeits- und Sozialstandards EU-weit beschleunigen, zumal in den USA deutlich schwächere Bestimmungen gelten. Andere Freihandelsabkommen haben zu Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzverlagerung und massiver Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt – jedoch zur Steigerung von Konzernprofiten.

ArbeitnehmerInnenrechte: für Konzerne wie BASF, BMW oder Evonik schlicht ein „Handelshemmnis“. Doch wir wollen diese und viele weitere „Hemmnisse“ retten - zum Teil sogar deutlich ausbauen! Deshalb machen wir uns selbst zu „Handelshemmnissen“, denn solch eine Art von Handel wollen wir nicht.

Sei auch du ein Handelshemmnis!
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TTIP- Comic Nr. 3 - Im Atomreaktor der Zukunft

Da die Bundesregierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima die Abschaltung mehrerer Kernkraftwerke beschlossen hatte, verlangt der Energiekonzern Vattenfall 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz vor einer internationalen Schiedsstelle. Umweltauflagen? Sind ein Handelshemmnis. Aber diese Art von Handel wollen wir nicht. Deshalb machen wir uns selbst zu „Handelshemmnissen“. Sei auch Du ein „Handelshemmnis“!

 

 

Die Bundesregierung hatte nach der Atomkatastrophe von Fukushima die Abschaltung mehrerer Kernkraftwerke beschlossen. Der Energiekonzern Vattenfall klagt als ausländischer Investor dagegen auf mittlerweile 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz wegen der Stilllegung der schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel vor einer internationalen Schiedsstelle in Washington.

Möglich machen solche Investor-Staat-Klagen sogenannte Investitionsschutzverträge, die in der Regel Teil internationaler Freihandelsabkommen sind. Vattenfall beruft sich bei seinen Klagen auf die Energiecharta, ein 1994 geschlossenes internationales Abkommen zur Liberalisierung des Energiemarkts.

Ein Hebel für das Verfahren ist die abrupte Wende der damaligen Bundesregierung, die nur wenige Monate zuvor die Laufzeitverlängerung für AKW beschlossen hatte. Bis wann das Verfahren um Vattenfall abgeschlossen sein wird, ist weiterhin unklar.
Der Weg vor die Schiedsstelle steht RWE und E.on als deutschen Konzernen nicht offen. Gemeinsam mit Vattenfall haben sie jedoch schon lange Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg-Beschluss im Juni 2011 eingereicht - sie sehen darin einen unzulässigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte.

Mit TTIP sollen ausländische Investoren vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen können, wenn ihnen aus Gesetzesänderungen Gewinneinbußen erwachsen könnten. Obwohl allen Unternehmen der ordentliche Rechtsweg offen steht, sollen internationale Investoren zusätzlich Sonder-Klagerechte in einem parallelen, völlig intransparenten Schiedssystem erhalten.
Hoch bezahlte Juristen weniger Wirtschaftskanzleien fällen die Entscheidungen; Unabhängigkeit, Rechenschaftspflichten oder Berufungsmöglichkeiten gibt es nicht. Die Zahl solcher Verfahren steigt weltweit, oft geht es um milliardenschwere Entschädigungssummen, die aus öffentlichen Geldern aufzubringen sind. Es ist zu befürchten, dass Gesetzgeber zukünftig auf Verbesserungen bei Arbeitnehmerrechten, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards verzichten, um das Risiko von Konzernklagen zu vermeiden.

Umweltauflagen: für Konzerne wie RWE und Vattenfall schlicht ein „Handelshemmnis“. Doch wir wollen diese und viele weitere „Hemmnisse“ retten - zum Teil sogar deutlich ausbauen! Deshalb machen wir uns selbst zu „Handelshemmnissen“, denn solch eine Art von Handel wollen wir nicht.

Sei auch Du ein „Handelshemmnis"!

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TTIP Comic Nr.2

Ob Farben, Medikamente oder Chemikalien: während in den USA neue Produkte  erst verboten werden dürfen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie gefährlich sind, gilt in der EU das Vorsorgeprinzip: erst wenn klar ist, dass neue Substanzen nicht gefährlich sind, dürfen sie zugelassen werden. Aber diese Art von Handel wollen wir nicht. Deshalb machen wir uns selbst zu „Handelshemmnissen“. Sei auch Du ein „Handelshemmnis“!

Laut Berechnungen der Europäischen Kommission wäre die Chemieindustrie der zweitgrößte Nutznießer der Liberalisierung durch TTIP. Es ist davon auszugehen, dass diese Gewinne durch eine Aufweichung der strengeren europäischen Gesetzgebung zustande kommen und zulasten des Umwelt- und Verbraucherschutzes gehen werden. Darauf lässt ein Report des US-Handelsbeauftragten von 2013 schließen, der viele Bestimmungen der europäischen Chemikalien-Gesetzgebung REACH als "Handelshemmnisse" identifiziert.

Generell gilt: kommen in den USA neue Produkte wie Medikamente oder Chemikalien auf den Markt,  soll erst wissenschaftlich zweifellos nachgewiesen werden, dass sie gefährlich sind, bevor sie verboten werden dürfen. So sind in den USA derzeit ca. 30.000 krebsverdächtige Substanzen im Handel, die in Europa verboten wurden. Denn in der EU gilt das Vorsorgeprinzip: erst wenn bewiesen wurde, dass neue Substanzen nicht gefährlich sind, dürfen sie zugelassen werden.
Das hat Auswirkungen auf das Haftungsrecht in der EU und den USA: in der EU ist es viel milder, da die Zulassungsbedingungen strenger sind und das genannte Vorsorgeprinzip gilt. Mit TTIP sollen die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren anerkannt werden.

Wirtschaftskonzerne machen keinen Hehl daraus, dass sie im TTIP die Chance sehen, die aus ihrer Sicht zu strengen EU-Gesetze aufzuweichen: In der EU sind z. B. drei Pestizide (Neonikotinoide), die für das Bienensterben mitverantwortlich sind, für zunächst zwei Jahre verboten. In einem Interview kritisierte ein Top-Manager von Syngenta, einem der größten Agar-Konzerne, diese Verbote und forderte, mit dem TTIP die EU- an die US-Gesetzgebung "anzugleichen" – die Verbote also wieder aufzuheben. Zudem hätten die Konzerne die Möglichkeit, Staaten, die giftige Chemikalien verbieten wollen, auf Entschädigung zu verklagen! (Quelle: BUND)

Das Vorsorgeprinzip: für Konzerne wie Bayer, BASF oder Monsanto schlicht ein „Handelshemmnis“. Doch wir wollen diese und viele weitere „Hemmnisse“ retten - zum Teil sogar deutlich ausbauen! Deshalb machen wir uns selbst zu „Handelshemmnissen“, denn solch eine Art von Handel wollen wir nicht.

Sei auch Du ein „Handelshemmnis"!

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TTIP Comic Nr. 1

Fleisch von geklonten Rindern im Kühlregal, Genmais in den Cornflakes? Ohne Kennzeichnung auf der Packung? Der Kuhhandel um niedrigere Standards mit Handelsabkommen wie TTIP  und CETA könnte demnächst unseren wie auch den Speiseplan unserer Tiere deutlich ändern. Denn für die großen Konzerne ist die Kennzeichnungspflicht ein Handelshemmnis.
Sei auch Du ein „Handelshemmnis"!

Noch sind die Standards in der EU und den USA unterschiedlich, beispielsweise beim Einsatz vonWachstumshormonen. In den USA wird die Behandlung von Nutztieren mit Wachstumshormonen wie beispielsweise Ractopamin als Masthilfe eingesetzt. Und die Hochleistungsrinder fressen vor allem Soja, das oft gentechnisch verändert wurde. So landet Gentechnik vor allem über den Sojaimport in den Futtertrögen.

In den USA gibt es (noch) keine Kennzeichnungsregeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Vermutlich werden sich die Verhandlungspartner eher bemühen, die europäischen Kennzeichnungsregeln für pflanzliche und tierische Produkte auszuhebeln, anstatt sie in den USA einzuführen – schließlich geht es um die Beseitigung „unnötiger regulatorischer Handelshemmnisse“.

Kommen in den USA neue Produkte wie Medikamente oder Pestizide wie das hier genannte „Roundup“, ein Breitbandherbizid von Monsanto, auf den Markt, soll erst wissenschaftlich zweifellos nachgewiesen werden, dass sie gefährlich sind, bevor sie verboten werden dürfen – in der EU muss nach dem Vorsorgeprinzip vor Markteinführung nachgewiesen werden, dass die Inhaltsstoffe unbedenklich sind.

Ob Gentech, Hormonfleisch, chemisch behandelte Lebensmittel oder die Milch von geklontem Tiere: die großen Konzerne auf beiden Seiten des Atlantiks wollen den Abbau sämtlicher Einfuhrschranken und Kennzeichnungspflichten.

Doch wir wollen diese und viele weitere „Hemmnisse“ retten! (zum Teil sogar deutlich ausbauen). Deshalb machen wir uns selbst zu „Handelshemmnissen“, denn solch eine Art von Handel wollen wir nicht!

Sei auch Du ein „Handelshemmnis"!