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TTIP: Richterbund sieht "keine Rechtsgrundlage" für Sondergerichte

Kritik an Investitionsgerichthof bestätigt

Der Deutsche Richterbund lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den geplanten Investitionsgerichtshof in TTIP ab. Er sieht dafür "weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit". Das Vorhaben genüge "den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten" nicht. Das Verständnis, die Gerichte der Mitgliedstaaten des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehre zudem sachlicher Feststellungen.

Damit schließt sich der Deutsche Richterbund der breiten zivilgesellschaftlichen Kritik an den aktualisierten Vorschlägen der EU-Kommission für Sonderklagerechte für Konzerne inhaltlich voll an. Die Pinselstriche der EU-Kommission können die grundlegende Fehlkonstruktion nicht übertünchen.

Eigentumsschutz für Investoren weit über nationale Verfassungen und EU-Recht hinaus

Doch nicht nur die Unabhängigkeit der Richter_innen wäre mit dem Investitionsgerichtshof nicht gegeben. Auch Gesetze im Interesse der Allgemeinheit blieben in Gefahr. Denn die Bestimmungen, nach denen geurteilt würde, blieben die gleichen wie im bisher für TTIP geplanten Investorenschutz (ISDS). Die vorgesehene "faire und gerechte Behandlung" und die weite Definition von "Enteignung” und "Investition" würden ausländischen Investoren weiterhin Eigentumsrechte einräumen, die weit über das hinausgehen, was in nationalen Verfassungen oder im Europarecht vorgesehen ist. Derart weitreichende Entschädigungsmöglichkeiten für entgangene Gewinne oder Gewinnerwartungen bietet nur der Investitionsschutz.

Entgegen der Beteuerungen von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström Beteuerungen kann auch das staatliche "right to regulate" mit den Reformen nicht garantiert werden. Denn entsprechende vage Vertragsartikel spielen bei konkreten Urteilen kaum keine Rolle. Schiedsrichter_innen können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen "nur" Strafzahlungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Doch abgewendete Schadenersatzansprüche haben in der Praxis oftmals abgeschwächte Gesetze zur Voraussetzung. Zudem schrecken schon Klagen (oder nur ihre Androhung) Regierungen davon ab, Gesetze im Allgemeininteresse zu beschließen.


Der Deutsche Richterbund ist der mit Abstand größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland.