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Aktualisierung vom 4. November 2014

Die Datei für den Muster-Bürgerantrag an die Kommune wurde erneuert. Hier dazu einige Erläuterungen- speziell zum Abschnitt Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungsrecht

1. Wohlfahrt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge

Die so genannten Freihandelsabkommen betreffen diesen Tätigkeitsbereich der Kommunen in besonderem Maße. Aus gutem Grund wird dieser Aspekt auch von den 16 Bürgermeistern aus dem Landkreis Roth in ihrer öffentlichen Erklärung vom 23.06.2014 (Seite 2 f.) hervorgehoben – hat er doch tiefgreifende Auswirkungen gerade auf die Wohlfahrt als Teil eben jener kommunalen Daseinsvorsorge. (Quelle s.u.)

Aktuelle Stellungnahmen Dritter vom September 2014 bestätigen dies, z.B.

Die Wohlfahrt ist von TTIP, CETA und TiSA gleich dreifach bedroht: erstens unmittelbar, zweitens über die Grundlagen ihres Selbstverständnisses und drittens über die Grundrechte dessen, für den sie tätig ist, insbesondere des bedürftigen Bürger.

Wegen dieser besonderen Bedrohung gibt es für die Verantwortlichen in der Wohlfahrt nur eine angemessene Form der Positionierung zu dieser neuen Generation von Handelsverträgen: Ablehnung ohne wenn und aber. Es steht der Wohlfahrt auch nicht gut zu Gesicht, nur für sich zu sprechen, hat sie doch eine anwaltliche Funktion für den bedürftigen Bürger, die sie mit solch einer Haltung preisgeben würde. Und der Solidargedanke ist die Grundlage ihrer Daseinsberechtigung. Wenn die Wohlfahrt nur für Ihre Interessen eintritt, entzieht sie sich selbst die Grundlage ihrer Existenz und macht sich gemein mit einem Einzelhandelsverband. Aus der Verantwortung für unsere Gesellschaft sind TTIP, CETA und TiSA in der derzeit bekannten Form zurückzuweisen. Diese Position bezogen auch die bereits erwähnten 16 Bürgermeister des Landkreises Roth.

2. Das Subsidiaritätsprinzip in der kommunalen Daseinsvorsorge

Das Ordnungsprinzip unseres Staates ist das Subsidiaritätsprinzip. Es sichert das Recht auf Selbstbestimmung, sowohl der Bürger als auch der K ommune. Die kleinere Gemeinschaft hat Vorrang im Handeln gegenüber der größeren Gemeinschaft. Einerseits schützt dies die große Einheit vor Überforderung (Effektivitätsprinzip), andererseits leitet sich hieraus das Recht der kleineren Einheit auf Hilfestellung durch die größere ab (Art. 28 GG).

Auf dieser Grundlage aufbauend stellen die Kommunen vor Ort sicher, dass der Bürger an seinem Wohnort das vorfindet, was er benötigt, um seine Dinge weitestgehend selbst und nach seinem Dafürhalten zu regeln (Art. 1‐3, 7 GG), – vom Kindergarten über Schulen für eine ausreichende Bildung, Jugendhilfe, Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Art. 20a GG), über Verkehrswegenetz und öffentlichen Nahverkehr bis hin zu Krankenhäusern, Kulturveranstaltungen (Art. 23, 28 GG) etc. Und dies nicht nur in gewinnträchtigen Ballungsräumen, sondern auch im ländlichen Raum.

Diese kommunale Daseinsvorsorge wird wiederum von den Bürgern selbst bzw. von den von ihnen gewählten Vertretern im Stadtrat geregelt und kontrolliert. Die Entscheidungsträger sind vor Ort, können regionale Besonderheiten berücksichtigen und sind für den Bürger direkt ansprechbar.

Zum Subsidiaritätsprinzip stellen die 16 Bürgermeister des Landkreises Roth fest: »Obwohl die EU laut Lissabon‐Vertrag und gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen darf, duldet unsere Bundesregierung mit den Verträgen (CETA & TTIP & TiSA) diesen Gesetzesübertritt und befördert ihn sogar noch.«

Bei der kommunalen Daseinsvorsorge geht es also nicht um eine beliebige, handelbare Ware.

Zudem erfüllen die Kommunen diese Aufgaben durchaus effektiv und im Sinne des Allgemeinwohles. Die Überlegenheit der Daseinsvorsorge durch die Kommunen selbst wurde nach der Privatisierung von Wasserwerken in Frankreich offensichtlich, die nach den schlechten Erfahrungen wieder rekommunalisiert wurden. Denn dort waren die Preise für Trinkwasser nach der Privatisierung um 260% angestiegen, und das bei gleichzeitiger Verschlechterung der Trinkwasserqualität.

http://www.aoew.de/media/publikatioonen/AoeW_Position_Freihandelsabkommen_und_Wasser_2013-01-27_final.pdf

http://www.aoew.de/pages/themen/privatisierung-nein/erfahrungen/--paris.php?searchresult=1&sstring=frankreich#wb_184


Erläuterung weiterer Aspekte

1. Die Bezahlbarkeit der Grundversorgung

Die Sicherstellung einer bezahlbaren Grundversorgung von Seiten der Kommunen und Wohlfahrtsverbände stellt eine zentrale Grundlage unseres Sozialsystems dar. Geben die Kommunen die Kosten‐, Preis‐ und Qualitätskontrolle im Bereich der Nahversorgung, des Verbraucher‐ und Umweltschutzes aus der Hand, wird dies unübersehbare gesellschaftliche Folgen haben.

In Verbindung mit dem geplanten Abbau von Standards durch die Handelsabkommen droht die Gefahr, dass z.B. ausländische Anbieter, welche die Nahversorgung über Ausschreibungsregularien übernehmen, im Hinblick auf die Qualitäts‐ und Preisentwicklung durch die regionalen politischen Organe nicht mehr kontrollierbar oder regulierbar sind.

Außerdem wird es nicht mehr möglich sein, regionale Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen zu bevorzugen, was wiederum dazu führt, dass diese einen Anreiz verlieren, regionale Projekte z.B. durch Spenden zu unterstützen. Regionale Firmen müssen sich in Folge dem überregionalen Wettbewerb stellen, was zu Firmenschließungen und ‐verlagerungen und damit verbunden geringeren Steuereinnahmen in der entsprechenden Kommune führt.

2. Fiskalische‐ und tarifpolitische Aspekte

Als GmbHs sind die Stadtwerke für die Kommunen meist gute Gewerbesteuerzahler, was man von den großen Konzernen nicht sagen kann. Darüber hinaus fließen die Überschüsse – dies sind regelmäßig Millionenbeträge – in den Stadthaushalt ein, was allen Bürgern zugutekommt; auch dies kein Merkmal der Gewinne großer Konzerne.

Und was die städtischen Wasserwerke angeht, so zahlen sie ihren Mitarbeitern keine niedrigen Haustarife, sondern den höheren Flächentarif. Und sie beschäftigen mehr Menschen, wodurch auch mehr Geld in die Sozialkassen fließt. Durch die Ausbildung und Beschäftigung der Menschen bei den Nahversorgern wird darüber hinaus die Sicherstellung und Weiterentwicklung des jeweiligen Fachwissens sichergestellt.

Die Wasserwirtschaft hat sich bereits europaweit gegen CETA & TTIP zusammengeschlossen, siehe obigen Link zur AÖW.

3. Entwicklungen unter dem Regime der »Freihandelsverträge«

Durch die vorgesehene kontinuierliche »Anpassung« der Verträge sind noch weitergehende Regularien nach der »Salami‐Taktik« zu erwarten.

Und dass mit dem Abschluss der Verträge der Anfang einer neuen Zeitrechnung eingeläutet wird, macht die Aussage des Kanadiers Scott Sinclair zu CETA am 02.06.14 vor dem Bundesausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Beispiel der Erfahrungen mit dem NAFTA, dem Freihandelsabkommen zwischen Mexiko, USA und Kanada deutlich. Sinclair verwies auf diverse Investitionsschutzklagen, die anhängig sind und die Kanada derzeit viele Millionen Dollar Prozesskosten aufbürden. Weil es in Zukunft immer mehr internationale Investoren geben wird, fordert er, das System der Schiedsgerichtbarkeit und Entschädigungen zu überdenken, zumal die EU, Kanada und Deutschland über ein weit entwickeltes Rechtssystem verfügen, das Investoren bereits ausreichend schützt. Als Negativbeispiel führte Sinclair aus, dass in Kanada US‐amerikanische Firmen über kanadische Tochterfirmen die USA im Rahmen des NAFTA verklagt hätten, um weitergehende Deregulierungen in den USA durchzusetzen.

4. Trojanische Pferde der Privatisierung der Daseinsvorsorge

Neuere Veröffentlichungen weisen auch darauf hin, dass auch nicht sicher gesagt werden kann, dass die Aufgaben der Jugendhilfe außen vorbleiben werden, wie z.B. Kindergärten (s. Fritz und BAGFW). Der aktuelle Vorstoß des Präsidenten der Monopolkommission Daniel Zimmer hinsichtlich der Kinder‐ und Jugendhilfe macht zudem sehr deutlich, wie die wirklichen Interessenlagen sind. Für Herrn Zimmer ist die Jugendhilfe eine beliebige, handelbare Ware. 

Dies bringt die Monopolkommission in ihrem zwanzigsten Hauptgutachten (2012/2013) in Kapitel I »Wettbewerb in der deutschen Kinder‐ und Jugendhilfe« zum Ausdruck, wozu der Landschaftsverband Rheinland bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde, die am 04.09.14 im Landesjugendhilfeausschuss vorgestellt wurde. Die Inhalte der Jugendhilfe bedürfen laut Herrn Zimmer keines gesellschaftlichen Konsenses. Ziele und Inhalte sollen den freien Kräften des Marktes überlassen werden. Herr Zimmer setzt auf »hoch motivierte und innovative Newcomer«.

Weitere Quellen