Menü

Es bleibt dabei: Gemeinwohl ist politisch!

Auch nach zehn Jahren kämpft Attac weiter um seine Gemeinnützigkeit - politisch und juristisch. Die rechtliche Auseinandersetzung hat die letzte Runde erreicht. 2021 haben wir Verfassungsbeschwerde eingereicht und warten seither auf Karlsruhe. Das Verfahren hat Bedeutung für die gesamte kritische Zivilgesellschaft.

Rechtsweg erschöpft: Warten auf Karlsruhe

Nachdem der Rechtsweg erschöpft war, ist Attac 2021 vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Seit dem zweiten Revisionsurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Januar 2021 ist der Instanzenweg zu Ende. Der BFH hatte es versäumt, sein auch in Fachkreisen umstrittenes erstes Urteil vom Februar 2019 einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dabei hatte die erste Instanz, das Hessische Finanzgericht in Kassel, die Revision explizit zugelassen, damit der BFH sein erstes Urteil korrigieren oder zumindest besser begründen könne. Die Richter*innen in Kassel vermuteten gar, dem BFH seien die gesellschaftlichen Auswirkungen seines ersten Urteils nicht bewusst gewesen.   

Das "Attac-Urteil" des Bundesfinanzhofs (2019)

Das sogenannte Attac-Urteil des BFH vom Februar 2019 hat verheerende Folgen für die Demokratie und den Kampf gegen Rechtsextremismus: Es schränkt das politische Engagement gemeinnütziger zivilgesellschaftlicher Organisationen stark ein. Hauptgrund ist eine stark verengte neue Definition des Satzungszwecks "Politische Bildung" (Volksbildung) durch den BFH. Gemeinnützige Körperschaften mit diesem Satzungszweck, die sich gegen Rassismus, für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, sind seither vom Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht. So wurde kurze Zeit nach dem Urteil gegen Attac der Kampagnenorganisation Campact die Gemeinnützigkeit entzogen. Auch das soziokulturelle Zentrum DemoZ in Ludwigsburg traf es und - mit einer etwas anderen Begründung - vorübergehend die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Gemeinnützige Vereine müssen sich seither immer fragen, ob und wie sie sich demokratisch engagieren dürfen, und halten sich im Zweifel lieber zurück. 

 

Verfassungsbeschwerde und BFH-Urteil

Hier gibt's unsere Verfassungsbeschwerde und das BFH-Urteil zum Nachlesen

Jetzt erst recht: Attac-Mitglied werden

Setze jetzt ein wirkungsvolles Zeichen für eine kritische Zivilgesellschaft.

Denn unsere Demokratie braucht mehr Einmischung und Engagement, nicht weniger!

Werde jetzt Mitglied bei Attac!

Für die Zivilgesellschaft: Verfassungsbeschwerde!

Dass zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland ihre Gemeinnützigkeit verlieren können, weil sie Kritik an der Regierung formulieren oder alternative Vorschläge in die öffentliche Debatte tragen, ist fatal. Eine moderne und wehrhafte Demokratie ist auf eine wache Zivilgesellschaft dringend angewiesen. Kritisches bürgerschaftliches Engagement muss gefördert, nicht abgestraft werden. Mit dem "Attac-Urteil" des BFH von 2019 ist ein Präzedenzfall  geschaffen worden, der die gesamte demokratische Zivillgesellschaft bedroht. Das darf nicht so stehen bleiben. Darum hat Attac Verfassungsbeschwerde eingereicht.  

Gesetzliche Grundlage ändern – für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht!

Neben der juristischen Auseinandersetzung setzen wir uns auf politischer Ebene für eine verbesserte gesetzliche Grundlage ein. 2015 hat Attac darum die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" mit gegründet, der inzwischen rund 200 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören. Gemeinsam streiten sie für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Denn gemeinnützige Organisationen brauchen Rechtssicherheit. Ein Sportverein, der sich gegen Rassimus engagiert, darf dadurch nicht seine Gemeinnützigkeit riskieren.