Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an Attac
Aktuelle Hinweise
Seit das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit 2014 aberkannt hat, stellen wir keine Spendenbescheinigungen ("Zuwendungsbestätigungen") mehr aus.
Das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.2.2020 werden wir mit einer Revision anfechten. Sollte der BFH in der Revision dem nicht folgen, gehen wir vor das Verfassungsgericht. Wenn Attac dann gemeinnützig werden sollte, werden wir selbstverständlich wieder Spendenbescheinigungen ausstellen. Bis dahin gelten wir aber leider als nicht gemeinnützig.
Für diesen Fall beachte bitte unsere Hinweise für Deine Steuererklärung:
Einkommenssteuererklärung: Nachreichen von Zuwendungsbestätigungen
Das Nachreichen von Zuwendungsbestätigungen zu bereits ergangenen Einkommenssteuerbescheiden ist gesetzlich nicht möglich. Daher musst Du eine Spende (auch ein Mitgliedsbeitrag zählt als Spende) in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Tust Du dies nicht, verlierst Du die Möglichkeit, rückwirkend einen Steuerbescheid ändern zu können.
Angabe in der Steuererklärung
Sollte nach Angabe einer Spende das Finanzamt diese nicht anerkennen (bzw. der*die Spender*in aufgefordert werden, eine Zuwendungsbestätigung einzureichen), so kann diese*r dem Finanzamt nur mitteilen, dass Attac zur Zeit keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen kann (mit Hinweis auf das laufende Verfahren). Das Finanzamt wird die Spende dann nicht in Abzug bringen. Liegt der Bescheid vor, muss dagegen Einspruch eingelegt werden!
Einspruch und Antrag auf "Ruhe des Verfahrens"
Mit dem Einspruch beantragst Du "Ruhe des Verfahrens" bis zum Abschluss des Rechtsstreits, also Einspruch und Antrag in einem Schreiben. Sollte Attac den Rechtsstreit verlieren, wird das Finanzamt von sich aus tätig und fordert zur Rücknahme des Einspruchs auf. Sollte Attac aber gewinnen, könnte das Finanzamt tätig werden – in der Regel muss aber die Einsprucheinlegende das Finanzamt mit Hinweis auf das Aktenzeichen an den gewonnenen Rechtsstreit erinnern und die dann vorliegende Zuwendungsbescheinigungen nachreichen.
Gültigkeit von Zuwendungsbestätigungen
Zuwendungsbestätigungen für Spenden oder Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2010 und später sind durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac formal ungültig geworden.
Zur Steuerersparnis bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen allgemein
Spenden oder Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen mindern nicht direkt individuelle Steuern, sondern das zu versteuernde Gesamteinkommen. Spenden werden vom Jahreseinkommen abgezogen, so wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit oder Beiträge zur Gewerkschaft auch.
Die zu zahlenden Steuern werden dann für das so reduzierte Jahreseinkommen berechnet. Die tatsächliche Ersparnis bei der Geltendmachung von Spenden ist abhängig vom Grenzsteuersatz – der liegt bei höchstens 42 Prozent, bei den meisten Einkommen deutlich darunter. Du kannst also maximal 42 Prozent der erbrachten Spende wiederbekommen.
Spendenkonto
Attac Trägerverein e.V.
IBAN: DE57 43060967 0800100800
BIC: GENODEM 1 GLS
GLS Gemeinschaftsbank
Downloads
- Attac: Begründung Revision (03.06.2020)
- Attac: Begründung Klage auf Akteneinsicht (30.04.2020)
- Attac: Revision (12.05.2020)
- Hessisches Finanzgericht: Urteil (12.05.2020)
- Attac: Stellungnahme Politische Bildung (20.01.2020)
- Attac: Stellungnahme Zulassung Revision (16.12.2019)
- Hessisches Finanzgericht: Ladung Verhandlung (03.12.2019)
- Attac: Zu Stellungnahme FA (12.06.2019)
- Attac: Antwort auf Finanzgericht (15.05.2019)
- Finanzamt: Stellungnahme (14.05.2019)
- Hessisches Finanzgericht: Zu mögl. Normenkontrolle (12.04.2019)
- Attac: Normenkontrolle (05.04.2019)
- Attac: Stellungnahme (04.03.2019)
- Hessisches Finanzgericht: Bitte um Stellungnahme (27.02.2019)
- Bundesfinanzhof: Urteil (26.02.2019)
- Attac: Erwiderung auf Stellungnahme des BMF (28.6.2018)
- Bundesfinanzministerium: Stellungnahme zum Beitritt in das Revisionsverfahren (6.6.2018)
- Attac: Erwiderung auf Revisionsbegründung des Finanzamts (26.4.2018)
- Finanzamt: Revisionsbegründung (23.2.2018)
- Attac: Stellungnahme zur Beschwerdebegründung (08.08.2017)
- Finanzamt: Beschwerdebegründung (06.07.2017)
- Hessisches Finanzgericht: Leitsätze zum Urteil (17.05.2017)
- Hessisches Finanzgericht: Urteilsbegründung (10.04.2017)
- Attac: Antwort auf Klageerwiderung (20.09.2016)
- Finanzamt: Klageerwiderung (05.08.2016)
- Attac: Zusammenfassung der Klagebegründung
- Attac: Klagebegründung (17.05.2016)
- Finanzamt: Einspruchsbescheid (15.01.2016)
- Attac: Ergänzende Einspruchsbegründung (17.11.2014)
- Attac: Einspruchsbegründung (15.07.2014)