Seit das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit 2014 aberkannt hat, stellen wir keine keine Spendenbescheinigungen ("Zuwendungsbestätigungen") mehr aus.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2019 wird unserer Einschätzung nach dafür sorgen, dass Attac die Gemeinnützigkeit nicht wiedererlangen wird. Wenn Attac doch noch gemeinnützig werden sollte, werden wir selbstverständlich wieder Spendenbescheinigungen ausstellen.
Für diesen Fall beachten Sie bitte unsere Hinweise für Ihre Steuererklärung:
Das Nachreichen von Zuwendungsbestätigungen zu bereits ergangenen Einkommenssteuerbescheiden ist gesetzlich nicht möglich. Daher müssen Sie eine Spende (auch ein Mitgliedsbeitrag zählt als Spende) in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Tun Sie dies nicht, verlieren Sie die Möglichkeit, rückwirkend einen Steuerbescheid ändern zu können.
Sollte nach Angabe einer Spende das Finanzamt diese nicht anerkennen (bzw. der/die Spender/in aufgefordert werden, eine Zuwendungsbestätigung einzureichen), so kann diese/r dem Finanzamt nur mitteilen, dass Attac zur Zeit keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen kann (mit Hinweis auf das laufende Verfahren). Das Finanzamt wird die Spende dann nicht in Abzug bringen. Liegt der Bescheid vor, muss dagegen Einspruch eingelegt werden!
Mit dem Einspruch beantragen Sie "Ruhe des Verfahrens" bis zum Abschluss des Rechtsstreits, also Einspruch und Antrag in einem Schreiben. Sollte Attac den Rechtsstreit verlieren, wird das Finanzamt von sich aus tätig und fordert zur Rücknahme des Einspruchs auf. Sollte Attac aber gewinnen, könnte das Finanzamt tätig werden – in der Regel muss aber die Einsprucheinlegende das Finanzamt mit Hinweis auf das Aktenzeichen an den gewonnenen Rechtsstreit erinnern und die dann vorliegende Zuwendungsbescheinigungen nachreichen.
Zuwendungsbestätigungen für Spenden oder Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2010 und später sind durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac formal ungültig geworden.
Spenden oder Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen mindern nicht direkt individuelle Steuern, sondern das zu versteuernde Gesamteinkommen. Spenden werden vom Jahreseinkommen abgezogen, so wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit oder Beiträge zur Gewerkschaft auch.
Die zu zahlenden Steuern werden dann für das so reduzierte Jahreseinkommen berechnet. Die tatsächliche Ersparnis bei der Geltendmachung von Spenden ist abhängig vom Grenzsteuersatz – der liegt bei höchstens 42 Prozent, bei den meisten Einkommen deutlich darunter. Sie können also maximal 42 Prozent der erbrachten Spende wiederbekommen.
Attac Trägerverein e.V.
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