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Der schale Geschmack nach der Party

von Carl Waßmuth (Attac, Bahn für Alle) & Detlev von Larcher (Attac)

Viele Stuttgart 21-Gegner haben den politischen Coup, die Auseinandersetzungen mit Hilfe eines Schlichtungsprozesses zu befrieden, sehr kritisch betrachtet – und sich dann doch gedanklich und emotional mitreißen lassen. Nach dem Schlichterspruch bleibt nun ein schaler Geschmack zurück.

Ein gutes Buch, so eine Redewendung, muss bis zum Ende gut sein. Die wenigsten goutieren, dass es zum Schluss eines Romans auf einmal gänzlich unglaubwürdig wird oder plötzlich stark moralisierend. Auch die Schlichtung zog viele in den Bann wie ein Roman: Sie war spannend, sie war eine enorme Weiterbildung, sie hatte echte Akteure und war somit auch ein wenig Soap-Opera. Geißler verstand es zudem, gut zu unterhalten. Doch der Abschluss weckt Erinnerungen an die Anfangsskepsis: Geißler wird doch nicht so unbescheiden sein und versuchen, sich vom Schlichter zum Richter aufzuschwingen? Allem Anschein nach doch. Damit wird der Schluss auf einmal schal.

Daran ändert auch der Jubel nichts, den Geißler über den Schlichtungsprozess anstimmt – und in den alle Schlichtungsteilnehmer in braver Einhelligkeit einstimmen. Eine Feier der Demokratie, ein echtes Demokratie-Experiment, so noch nie dagewesen und wegweisend für zukünftige Auseinandersetzungen sollen wir miterlebt haben. Doch der wahre demokratische Prozess fand schon vorher statt: Zehntausende Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger sind aufgestanden, weil sie sich genau dieses aus der Klüngelwirtschaft geborene und im Hau-Ruck-Verfahren durch die Gremien geboxte Projekt nicht mehr zumuten lassen. Aus Sicht der der schwarz-gelben Landesregierung hatte der Schlichtungsprozess den strategischen Zweck, ihr rapide bröckelndes Ansehen wieder aufzubauen und derweil die Protestierenden samt politischer Opposition im Klein-Klein von Detaildiskussionen und Mikropolitik rund um das Bauvorhaben gefangen zu halten. Das Konzept ging auf. Dabei ging es nie nur um den Bahnhof selbst. Der Protest richtet sich auch gegen die Arroganz der Macht, Milliardenprojekte an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei zu kungeln, und ihre Ignoranz, Widerstand über Jahre abzukanzeln oder gar gewaltsam niederzuschlagen. Ein echtes Demokratie-Experiment hätte auch die Ursachen und Folgen solcher undemokratischen und gemeinschaftsschädigender Entscheidungs- und Durchsetzungsprozesse aufarbeiten müssen.  Doch jedes Mal, wenn sich die Debatte in eine solche Richtung entwickelte, ging Geißler dazwischen und nahm die S21-Befürworter in Schutz.

Geißler postuliert zwar den "Schluss mit der Basta-Politik", steht dazu jedoch nicht nur mit dem Schlichtungsprozess, sondern auch mit der Begründung für sein abschließendes Votum im scharfen Widerspruch. Geißler kapituliert vor den geschaffenen Fakten. Recht bekommen die, die in Teilen schon Baurecht haben, die 15 Jahre früher beginnen durften, zu planen und planfeststellen zu lassen. Geld sollen die bekommen, die schon Geld ausgeben durften, und die gleichzeitig Ängste vor hohen Abbruchkosten wecken konnten – frei nach dem Motto: „dumm gelaufen, aber Aufhören ist jetzt einfach zu teuer“. Wenn dieses Prinzip durchkommt, weswegen sollte jemand zu Beginn irgendeines unpopulären Großprojekts Methoden demokratischer Partizipation anwenden? Damit würde er ja das Projekt gefährden! Frühzeitiges Fakten-Schaffen hingegen wird offenbar belohnt, auch von Geißler. Zugleich wurde die Frage, welche Form direkter Demokratie nötig und möglich ist, bei der Schlichtung nicht untersucht. Die am weitesten gehende Kompetenzüberschreitung Geißlers in seiner Abschlussrede bestand darin, den Volksentscheid auszuschließen.

 Das Argument, ein Ausstieg aus S 21, um K 21 zu verwirklichen, koste zu viel Geld, stempelt  den gesamten vorhergehenden Schlichtungsprozess als Farce ab, denn dass ein Ausstieg aus dem laufenden Projekt Geld und eine Neuplanung Zeit kosten würde, war bereits vorher bekannt und ein Hauptargument der Befürworter. Wenn das für Geißler so wichtig ist, hätte er auf die Schlichtung verzichten können. Die Entgegnung der K 21 Befürworter, dass ihr Projekt ein Mehrfaches der "Ausstiegskosten" einsparen könnte, wischte Herr Geißler einfach vom Tisch.

Als besonders fatal für die Demokratie wird sich erweisen, dass die Bahnprivatisierung in keinem Punkt Berücksichtigung fand. Alle Ergänzungen, die S21 zu S21+ machen sollen, sind Hinzufügungen, die dem Gemeinwohl nutzen sollen. Umsetzen muss es aber die Bahn. Die DB AG kann und soll nach aktueller Beschlusslage teilprivatisiert werden. Spätestens dann sind alle Gemeinwohl-Versprechen Schall und Rauch. Die Privaten haben dann ein einklagbares Recht auf Verwendung ihrer Investition ausschließlich zur Renditemaximierung. Gegen alles Zusätzliche aus S21+, seien es Behinderten-Aufzüge oder erweiterte Rettungskonzepte, können und werden sie erfolgreich klagen.

Doch es gibt auch Positives: Die Veranstaltung war eine gewaltige Volksbildung in Sachen Schienenverkehr und bot den Kritikern von Stuttgart 21 ein wichtiges Podium. Wer die Schlichtungsdebatten im Einzelnen verfolgte, konnte schnell feststellen, dass der Kopfbahnhof 21 dem Projekt Stuttgart 21 in praktisch allen Bereichen überlegen ist. Zugleich entlarvte die Deutsche Bahn mehrfach ihre mangelhaften oder zurecht manipulierten Planungsgrundlagen – durch fehlende Dokumente, falsche Angaben und lachhafte Geheimhaltungsauflagen. Wichtigster Erfolg aber war bisher: Die Gegner von S21 haben sich nicht auseinanderbringen lassen. Dafür haben sie allerdings einen sehr hohen Preis bezahlt, den die S21-Kritiker mit der Akzeptanz der Schlichtung sehenden Auges in Kauf nehmen mussten: Man musste akzeptieren, das Modell K21 dem Modell S21 zwecks Vergleichbarkeit gegenüber zu stellen. Tatsächlich ist bereits der Status Quo des Bahnhofs für einen ordentlichen Betrieb voll ausreichend, mit einer Renovierung für 500 Millionen würde er das gleiche leisten wie S21. Eine Abwägung pro S21 wäre unter Einplanung dieser Variante noch mal schwerer gefallen.

Dass die Schlichtung mit solch einer Abwägung, de facto einem (nicht authorisierten) Schiedsspruch endete, ist für den legitimen Protest gegen Stuttgart 21 ein ernstzunehmendes Problem. Die Zustimmung zur Teilnahme an der Schlichtung erfolgte aber keineswegs auf der Grundlage, dass man sich wie bei einem Schiedsgericht am Ende einem Urteil unterwirft. Im Gegenteil haben Millionen von Menschen die Schlichtung live oder im Internet verfolgt, um sich selbst ein Urteil zu bilden. Doch Geißler hielt sich nicht ans Gebot der Neutralität, er hat die Spielregeln geändert. Am Ende der Schlichtung missbrauchte er seine Rolle zu Gunsten der S21-Betreiber. Der Schlichtungsprozess taugt somit nicht als Vorbild für gelebte Demokratie. Er ist ein warnendes Beispiel für die Möglichkeiten, wie eine an sich sinnvolle Methode der politischen Auseinandersetzung instrumentalisiert werden kann, wie man legitimen Protesten durch Umarmung die Luft nimmt und ihnen die Spitze bricht.

Bleibt anzumerken,  dass Geißler weder für noch in Absprache mit und am wenigsten im Sinne von Attac gesprochen hat, umgekehrt seine Attac-Mitgliedschaft aber benutzte, um sich als Schlichter erfolgreich anempfehlen zu lassen.

Die Gegner von S21sollten nicht resignieren und zusammen bleiben.  Die Großdemonstration am 11. Dezember muss deutlich machen: wir setzen uns weiter mit Nachdruck für ein Modell ein, das sich in der Schlichtung als ökologischer erwiesen hat, als verkehrlich sinnvoll, stadtverträglich und behindertenfreundlich und das danach nur einen Bruchteil der Kosten und Risiken verursacht.