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Ende der Schlichtung - was bedeutet das?

Die Schlichtung und ihre Bedeutung für die S21-Protestbewegung wurden bereits während des Prozesses sehr kontrovers diskutiert. Sowohl den Stuttgart 21-Befürwortern als auch -Kritikern wurde durch das Format und die breite Medienaufmerksamkeit ein beachtliches Forum geboten, Argumente und Vorschläge zu präsentieren (wenn auch freilich auf die Neubaumodelle beschränkt). Mit dem Schlichtungsspruch zum Abschluss, der sich eindeutig auf Stuttgart 21 (mit Erweiterungen) festlegte, hat eine intensive Debatte begonnen, wie die legitimen Proteste nun politischen Boden wiedergutmachen können.

Ein aktueller Flyer mit der Attac-Position zur Schlichtung kann hier im DIN A5-Format heruntergeladen werden:

Zum bequemeren Ausdrucken und Kopieren hier eine Version mit zwei Flyern auf DIN A4 (muss anschließend geschnitten werden):


Wir dokumentieren verschiedene Beiträge zur Debatte, beginnend mit einer Analyse der Attac-Mitglieder Carl Waßmuth und Detlev von Larcher. Weitere interessante Texte (von AutorInnen außerhalb von Attac) sind am Ende der Seite verlinkt.

Debattenbeiträge

Der schale Geschmack nach der Party

Viele Stuttgart 21-Gegner haben den politischen Coup, die Auseinandersetzungen mit Hilfe eines Schlichtungsprozesses zu befrieden, sehr kritisch betrachtet – und sich dann doch gedanklich und emotional mitreißen lassen. Nach dem Schlichterspruch bleibt nun ein schaler Geschmack zurück. mehr

Wölfe im Schafspelz: Schlichterspruch und Glaube

Der Schlichter hat gesprochen, und plötzlich erscheint alles in einem anderen Licht: Die Umfragen gedreht, der Tiefbahnhof erstrebenswert, die verkehrstechnischen, ökologischen, städtebaulichen, finanziellen Probleme nicht mehr der Rede wert oder mit wagen Plus-Versprechen gelöst, Visionen von ökologischen, familienfreundlichen und architektonisch glanzvollen neuen Vierteln real. mehr

Der Geißlersche Schlichtungsprozess: Legitimation durch Verfahren oder Neutralisierung von Kritik?

Wenn in massiven Konflikten die streitenden Parteien um eine Lösung durch Gespräche ringen, bieten sich vier Verfahren an: die Verhandlung, die Mediation, die Schlichtung und das Gerichtsverfahren (bzw. Schiedsverfahren). Bei der Verhandlung fehlt eine übergeordnete Regulierungsinstanz; es gibt keine fixierten Regeln des Ablaufs; Verfahren und Ergebnis spiegeln das Gewicht von Macht und Gegenmacht. mehr

Weitere Texte