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III Prekäre Arbeitsverhältnisse

Die Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt können sicherlich nicht als Sklaverei im engeren Sinne bezeichnet werden. Doch in manchem Arbeitsverhältnis fühlt es sich für die Erwerbstätigen durchaus ähnlich an. So beklagt eine Frau, die als Reinigungskraft in einem Hotel arbeitet, im Interview, dass sie derart ausgebeutet wird, dass sie sich wie eine Sklavin fühlt (siehe M1 in Arbeitsblatt III.5). Formal werden die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Mindestlohn zwar eingehalten, sie hat aufgrund der Vorgaben des Arbeitgebers aber faktisch eine Sechs-Tage-Woche, in der sie 12 bis 13 Stunden arbeitet. Dabei kommt sie auf einen Stundenlohn von nur vier bis fünf Euro. Eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, sieht sie bisher nicht und mit den deutschen Gewerkschaften ist sie als Immigrantin bisher auch nicht in Kontakt gekommen.

Dies ist ein drastisches Beispiel für Tendenzen, die in den vergangenen Jahren zu beobachten waren. Die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen ist massiv vorangeschritten. Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis – also eine unbefristete und existenzsichernde Vollzeitstelle – ist seit Jahren auf dem Rückzug. Dahinter verbirgt sich zwar zum Teil eine von den Erwerbstätigen gewünschte Zunahme von Teilzeitarbeit, aber eben auch ungewollte Teilzeit, Leiharbeit und befristete Arbeit. Die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse ist auf über eine Million gestiegen. Trotz der Einführung eines Mindestlohns im Jahr 2015 arbeiten rund 23 Prozent der Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor, das heißt mit einem Lohn, der geringer ist als Zweidrittel der mittleren Lohnhöhe (Medianlohn). Zudem wird der Mindestlohn durch Vorgaben wie im obigen Beispiel, durch Werkverträge und ähnliche Tricks oft unterlaufen.

Dieses Trends sind nicht zuletzt der Arbeitsmarktpolitik um die Jahrtausendwende geschuldet, die an den Vorgaben der neoklassischen Wirtschaftstheorie orientiert war, sprich an der Deregulierung des Arbeitsmarktes (Befristungen, Leiharbeit und so weiter), der Kürzung von Sozialleistungen (Stichwort 'Hartz IV') und der Senkung von Lohnkosten (Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung). Seither wurden zwar wieder einige Regulierungen eingeführt, wie der Mindestlohn oder eine erneute gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer bei der Leiharbeit. Eine große Trendwende ist aber nicht zu erkennen.

Ob als Reinigungskraft, als Fahrradkurier_in, Packer_in im Versandhandel oder als Schauspieler_in – viele Menschen arbeiten heutzutage in prekären, also nicht dauerhaft existenzsichernden Verhältnissen. Doch in jüngster Zeit beginnen wieder mehr von ihnen sich dagegen zu wehren, sie schließen sich in unabhängigen Initiativen zusammen, werden Gewerkschaftsmitglied, streiten für Tarifverträge und gründen Betriebsräte. Denn auch die fehlende Gegenwehr der Beschäftigten hat zur Zunahme schlechter Arbeitsbedingungen geführt.

Die Mitgliederzahl des Deutschen Gewerkschaftsbundes sank von über 9,5 Millionen Mitgliedern Anfang der 1990er-Jahre auf knapp 6 Millionen im Jahr 2018. Die Tarifbindung der Beschäftigten ging in den vergangen 20 Jahren in Westdeutschland von 76 auf 57 Prozent und in Ostdeutschland von 63 auf 44 Prozent zurück. Und die Anzahl von Arbeitsverhältnissen in einem Betrieb mit betrieblicher Mitbestimmung reduzierte sich in diesem Zeitraum, in Westdeutschland von 51 auf 42 Prozent und in Ostdeutschland von 43 auf 35 Prozent.

Angesichts dieser Tendenzen sollten die Lohnabhängigen von heute und morgen nicht nur überlegen, welche Berufswünsche sie haben, sondern auch, wie es um ihre Rechte in der Arbeitswelt bestellt ist und sie sollten beurteilen können, welche (Arbeitsmarkt-)Politiken welche Auswirkungen auf ihr Leben haben.

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