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Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind vor allem in der internationalen Charta der Menschenrechte niedergelegt. Sie besteht aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sowie den beiden darauf aufbauenden Menschenrechtsverträgen, dem Zivil- und dem Sozialpakt, die 1976 in Kraft traten.

Die Menschenrechtserklärung umfasst insgesamt 30 Artikel und postuliert, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Es darf nicht nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand unterschieden werden. Zu den Menschenrechten gehören auch Soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Bildung, Recht auf angemessenen Lebensstandard, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht, Asylrecht, Privatsphäre, Gleichheit vor dem Gesetz, Verbot von Folter und Sklaverei etc. Die Mitgliedsstaaten der UN sind verpflichtet, auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken.

Das schlösse auch die Regulierung der Unternehmen ein, damit diese keine Menschenrechts-verletzungen verursachen oder dazu beitragen (staatliche Schutzpflicht). Zudem hat der UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 einmütig die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte angenommen, die die Pflichten für Unternehmen konkretisieren. Doch fehlt den Instrumenten die Rechtsverbindlichkeit.

Factsheet Menschenrechte

Ausführliche Informationen zu Men­schen­rech­ten haben wir in einem eigenen Factsheet zusammen­ge­tra­gen: Version zum Herunterladen (PDF); Version in Druckauflösung (PDF)