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Was ist JEFTA?

Am 17. Juli 2018 wurde JEFTA von Vertretern der EU und Japans unterzeichnet. Es muss nun auf europäischer Ebene vom EU-Parlament ratifiziert werden. Da das Abkommen, anders als CETA (das EU-Kanada-Abkommen), als "EU-only" gilt, würde es anschließend keiner Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten mehr bedürfen und unmittelbar in Kraft treten. Damit peitscht die EU-Kommission einmal mehr einen problematischen Vertrag durch die Gremien, gegen den sich – zu Recht – starker Protest erhebt.

Verhandelt wird JEFTA bereits seit 2013. Mit dem wirtschaftspolitischen Kamikazekurs des US-Präsidenten Trump und dem damit einhergehenden Scheitern des Transpazifischen Handelspaktes TPP wuchs jedoch das beiderseitige Interesse an diesem Abkommen. So wurde JEFTA trotz Interessenkonflikten 2018 überraschend schnell fertig verhandelt und soll als eine Art "Vorzeige-Freihandel" dienen.

Inhaltlich ist an JEFTA vieles kritikwürdig, was wir schon von anderen Abkommen kennen. Zwar wurde der Investitionsteil herausgetrennt, um den Rest, also den vorliegenden JEFTA-Vertrag eben als „EU-only“ behandeln zu können – was auch zumindest ein Teilerfolg unserer Proteste ist. In anderen Punkten aber ist JEFTA sogar noch deutlich ungenierter als CETA. Hier exemplarisch die wichtigsten Kritikpunkte, die bisher analysiert wurden:

  • Geheimverhandlungen und Aushebelung der Parlamentsrechte
    EU und Japan decken gemeinsam fast ein Viertel der Weltwirtschaft ab, damit ist JEFTA fast so bedeutsam wie das (vorläufig gestoppte) TTIP-Abkommen. Dennoch hat die EU-Kommission jahrelang im Geheimen verhandelt, erst durch Leaks und durch massiven Druck der Zivilgesellschaft wurde der Vertrag öffentlich und damit diskutierbar. Durch die Trennung von Handels- und Investitionsteil will die EU-Kommission das Abkommen an den nationalen Parlamenten vorbei ratifizieren.
  • Einseitiger Einfluss von Konzernlobbyisten bei den Verhandlungen
    Wie schon bei anderen Handelsabkommen ist eine starke Einflussnahme von Konzernlobbyist*innen auf die Verhandlungen zu verzeichnen. Vertreter*innen der Zivilgesellschaft wurden hingegen nur sehr vereinzelt zu Rate gezogen.
  • Mit JEFTA hebeln Lobbyist*innen die Demokratie aus
    Wie CETA sieht auch JEFTA eine umfassende ‚Regulatorische Kooperation’ vor, die den Lobbyeinfluss vertraglich festschreiben und den ‚Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse’ durch Angleichung oder Einebnung der Standards weiter vorantreiben soll. Außerdem soll ein umfangreiches System von Ausschüssen geschaffen werden, das Entscheidungen ausarbeitet oder sogar gleich selbst trifft – möglicherweise ohne anschließende parlamentarische Kontrolle.
  • Sensible Wirtschaftssektoren in Gefahr
    Wie CETA missachtet auch JEFTA den Willen des demokratischen Souveräns der Vertragspartner (EU und Japan) bzw. der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, bestimmte Bereiche nicht dem Weltmarkt oder auch gar nicht dem Wettbewerb auszusetzen. So könnte JEFTA insbesondere die bislang kleinbäuerlich geprägte und regional orientierte Landwirtschaft Japans zerstören und auf europäischer Seite zum Beispiel den Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft aushebeln.
  • Gemeinwohl behält das Nachsehen
    Wie CETA zielt auch JEFTA in großem Stil auf den Abbau sogenannter ‚nichttarifärer Handelshemmnisse’. Gemeint sind Gesetze und andere Regelungen bis hin zu Verfassungsbestimmungen wie dem Vorsorgeprinzip, die meist mit Handelspolitik gar nichts zu tun haben, sondern etwa Arbeitneh­mer*­innen, Verbraucher*innen, die Umwelt oder schlicht die Allgemeinheit vor allzu rücksichtslosem Verhalten der Unternehmen schützen sollen. Doch in Verträgen wie CETA und JEFTA werden sie unter den Vorbehalt gestellt, dass sie den Handel nicht gefährden dürfen, und das kann im Grunde solange der Fall sein, wie sie nicht exakt den Bestimmungen des Vertragspartners entsprechen. Zudem erwähnt JEFTA (Artikel 16.4, Punkt 5) in diesem Zusammen­hang nun sogar die zukünftigen Maßnahmen (etwa des Bundestages oder der EU) zur Umsetzung des Klima­ab­kommens von Paris und generell aller „multilateralen Umwelt­über­ein­künfte“, zu denen sich also Deutschland und die EU ebenfalls völkerrechtlich verpflichtet haben: Alle sollen sie dem Handel gegenüber ausdrücklich nachrangig sein.
  • Salamitaktik beim Investitionsschutz
    Die umstrittene Paralleljustiz für Konzerne, mit der Unternehmen Staaten auf entgangene Profite verklagen können, soll über den Umweg eines gesondert verhandelten Investitions­schutz­abkommens durchgesetzt werden („JEFTA 2“). Dadurch hebelt die EU das Vetorecht der nationalen Parlamente aus und kann das Abkommen in seiner jetzigen Form im Alleingang verabschieden.

Laut EuGH-Urteil wäre die EU verpflichtet, ihre Handelspolitik, also u.a. JEFTA, auf die allgemeinen Prinzipien und Ziele der EU wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechte, den Schutz sozialer Belange, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung hin zu orientieren. Doch – wie zuvor gezeigt – ist sie davon weit entfernt.