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Volksbegehren gegen CETA in Bayern

+++ Aktuell: Am 21. Oktober 2016 hatten wir 85.146 von den Gemeinden als gültig anerkannte Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Dieses zweifelt die Zulässigkeit eines Volksbegehrens an und hat unseren Antrag daher dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt. Die gerichtliche Entscheidung kann bis März 2017 dauern. +++

Warum?

Über gemischte Abkommen wie das kanadisch-europäische Comprehensive Economic and Trade Agreement CETA müssen neben dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat, abstimmen. Damit wird die Position der Landesregierung Bayerns und der anderen Länderparlamente unmittelbar entscheidend für ein mögliches Inkrafttreten des Vertrages.

Dabei gibt es in Bayern die besondere Möglichkeit, zu verschiedenen Vorhaben sogenannte Volksbegehren durchzuführen, die auch bei Fragen zu Kompetenzen der Europäischen Union bindend für die Positionierung und das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat sind. Damit kann das Volksbegehren in Bayern die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat direkt beeinflussen.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Bayerischen Landesverfassung, die in Artikel 70 (4) 2 festlegt: „Ist das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen, kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden.“ Die Möglichkeiten zu Volksbegehren wird in Art. 72 (1) eröffnet: „(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.“

Zum Ablauf:

Bisher wurde ein Zulassungsantrag für das Volksbegehren beim Innenministerium gestellt, für den innerhalb allerkürzester Zeit weit mehr als die benötigten Unterschriften gesammelt werden konnten: Während eigentlich nur 25.000 Unterschriften für den Antrag notwendig sind, konnten schon an einem einzigen Aktionstag 50.000 Unterschriften von Bürger_innen gesammelt werden; bis zum Ende der Sammlung am 01. August sind viele tausend Unterschriften mehr hinzugekommen - ein Rekord in der Geschichte bayerischer Volksbegehren.

Jetzt müssen die Gemeinden die Stimmberechtigung der Unterzeichner_innen bestätigen, bevor das bayerische Innenministerium den Antrag auf seine Zulässigkeit prüft. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nach Ansicht des Innenministeriums nicht gegeben, entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung des Antrags. Sofern das Volksbegehren zugelassen wird, gibt das Innenministerium anschließend einen 14-tägigen Zeitraum bekannt, in dem sich mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten in Listen, die in Amtsräumen ausliegen, eintragen. Das Ergebnis wird über den Landeswahlausschuss festgestellt.

Ein Erklärvideo und eine Grafik zur Erläuterung des Prozesses findet ihr hier.

Aktionstag  16.07. + Unterschriftensammlung bis 01.08

Was für ein Aktionstag! Zahlreiche Attac-Gruppen in Bayern haben am 16. Juli Unterschriften für das Volksbegehren gegen CETA gesammelt.
Das von Mehr Demokratie, Bund Naturschutz, Campact, Umweltinstitut München und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung initiierte Bündnis wird von rund 50 Organisationen, darunter den gemeinsam aktiven bayerischen Attac-Regionalgruppen, unterstützt. Bereits am ersten Sammeltag hat das Bündnis 50.000 Unterschriften für einen Zulassungsantrag gesammelt - also mehr als doppelt so viele wie nötig (25.000 Unterschriften). Diese wurden dann am 01. August beim bayrischen Innenministerium eingereicht.

Auftakt zum Volksbegehren in München

Unterschriftensammlung in Weilheim und Würzburg

Anti-CETA-Aktion in Bamberg