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Gemeinnützigkeit – Wie ist sie gesetzlich geregelt?

Der Staat verzichtet in den Fällen gemeinnütziger Körperschaften auf Einnahmen. Daher muss er der Gemeinnützigkeit klare und enge Regeln geben. Diese Regeln sind per Gesetz festgelegt. Sie sind in der Abgabenordnung (AO) zu finden, dem zentralen Gesetzestext zum Steuerrecht in Deutschland. Die entscheidenden Regelungen finden sich im dritten Abschnitt ab Paragraph § 51.

Im sogenannten Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) den das Finanzministerium herausgibt, finden sich für die Verwaltung wichtige Hinweise, wie der Gesetzestext (AO) auszulegen und anzuwenden ist. Obschon der Erlass als solcher im Vergleich zur Gesetzesgrundlage kaum Gewicht hat, so ist die AEAO in der Praxis für die Finanzverwaltung praktisch gleichgewichtig wie das Gesetz. Entscheidend hierbei ist: Die AEAO legt das Gesetz nicht korrekt aus, sodass die Finanzämter Entscheidungen fällen, die nicht dem Geist und Buchstaben des Gesetzes entsprechen. So verbietet sie weitestgehend politische Aktivitäten für gemeinnützige Körperschaften, während das Gesetz hier keine Einschränkungen formuliert – außer für den Bereich der Parteienunterstützung.

Wie bei jedem Gesetz wird dessen Auslegung vorrangig durch Gerichtsurteile beschrieben und ausgestaltet. Im Bereich der Gemeinnützigkeit liegen allerdings – außer für den Satzungszweck Umwelt – leider kaum verwertbare Urteile vor, sodass die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich weiterhin sehr groß ist. Das Finanzministerium bequemt sich insofern damit, in den AEAO Hauptsätze aus BFH-Urteilen in Zitaten hintereinanderzustellen, ohne aber ein kohärentes, logisches Dokument zu bauen, das verständlich und klar Gemeinnützigkeit regeln könnte.