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Vermögen besteuern statt NRW kaputtsparen

Überall in Nordrhein-Westfalen fehlen Land und Kommunen die Mittel, Schulen zu sanieren, mehr Kitaplätze zu schaffen, Bibliotheken und Schwimmbäder weiter zu betreiben. Viele Kommunen werden mit Nothaushalten regiert. Dessen ungeachtet wird im Wahlkampf hauptsächlich eines diskutiert: Sparen. Angeblich die einzige Antwort auf die Finanzmisere und die drückende Schuldenlast des Landes. Doch damit droht NRW kaputtgespart zu werden.

Was wäre die Alternative? Mehr Einnahmen – durch die Besteuerung von großen Vermögen! Den leeren öffentlichen Kassen steht immenser privater Reichtum gegenüber: Eine Vermögensteuer würde allein NRW bis zu 4,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen einbringen – bundesweit wären es gar bis zu 21 Milliarden.

Was ist eine Vermögensteuer?

Die Idee hinter einer Vermögensteuer ist es, Vermögende gemäß ihrer guten wirtschaftlichen Lage stärker an der Finanzierung der Staatsaufgaben zu beteiligen. Wer sehr reich ist, soll also stärker belastet werden als weniger vermögende Bürger_innen.

Anders als die Einkommenssteuer, die auf die jährlichen Einnahmen aus Löhnen und Kapitalerträgen fällig wird, berechnet sich die Vermögensteuer aus dem Wert des Nettovermögens – das Vermögen abzüglich von Schulden. Einbezogen werden dabei das Geldvermögen – inklusive Aktien, Staatsanleihen und sonstige Wertpapiere – sowie der Immobilienbesitz und das Betriebsvermögen.

Was bringt eine Vermögensteuer?

Wie hoch die jährlichen Steuereinnahmen durch eine Vermögensbesteuerung sind, hängt von der genauen Ausgestaltung ab – insbesondere von der Höhe der Freibeträge und der Höhe des Steuersatzes. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat verschiedene Szenarien durchgerechnet.

Bei einem Steuersatz von 1,5 Prozent und großzügigen Freibeträgen – 1 Million Euro persönlicher Freibetrag, 250 000 Kinderfreibetrag und 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen – würde die Vermögensteuer dem Staat über 20 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Gemäß Grundgesetz steht die Vermögensteuer ausschließlich den Bundesländern zu. Auf Nordrhein-Westfalen würden rund ein Viertel – also 4,3 Milliarden Euro entfallen.

Vermögensteuer für die Bundesländer

Quelle: ver.di

Wer würde von der Vermögensteuer erfasst?

Welche Personen die Vermögensteuer zahlen müssen, hängt primär von der Ausgestaltung der Freibeträge ab. Im Gespräch sind zumeist individuelle Freibeträge von einer halben bis 1 Million Euro. Somit muss niemand Angst um sein Einfamilienhaus oder seine Altersvorsorge haben.

Bei einem Freibetrag von 1 Million Euro wären von der Steuer lediglich 332 000 Personen betroffen – naturgemäß die Reichsten unserer Gesellschaft. Intendiert ist mit der Vermögensteuer, nur jene 1 Prozent der Bevölkerung stärker an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben zu beteiligen, die trotz der Finanzkrise in den letzten Jahrzehnten enorme Vermögen angehäuft haben.

Warum sollte eine Vermögensteuer eingeführt werden?

Während die öffentlichen Kassen leer sind, geht die Schere zwischen Arm und Reich zunehmend auseinander. Das Einkommen der untersten zehn Prozent ist von 1999 bis 2009 um 9,6 Prozent gefallen, während das des obersten Zehntel der Bevölkerung 16,6 Prozent hinzu gewann.

Nicht nur bei der Einkommensentwicklung ergibt sich ein starkes Gefälle zwischen Reichen und Armen. Auch das Vermögen ist in Deutschland sehr ungleich verteilt. Das reichste Zehntel der Bevölkerung besitzt etwa 61 Prozent des Nettovermögens in Deutschland. Das oberste 1 Prozent der Deutschen besitzen etwa 23 Prozent des gesamten Geldvermögens. (Wochenbericht des DIW Nr. 4/2009: PDF-Dokument)

Im Vergleich zu anderen Ländern wird das Vermögen in Deutschland zudem sehr gering besteuert. In Großbritannien betragen vermögensbezogene Steuern über 4 Prozent des BIP, in Frankreich und den USA über 3 Prozent – in Deutschland dagegen unter 1 Prozent. Selbst mit der Einführung einer Vermögensteuer läge Deutschland lediglich auf Höhe des OECD-Schnitts von etwa 2 Prozent.

Die OECD empfiehlt eine Vermögenssteuer, da diese zur Verringerung von Vermögensungleichheit beiträgt und keine verzerrende Wirkung auf das Angebot von Arbeit und Kapital hat.

Deutschland: Steueroase für Reiche

Quelle: ver.di

Was kann NRW zur Einführung der Vermögensteuer tun?

Die Einführung einer bundesweiten Vermögensteuer muss sowohl von Bundestag als auch vom Bundesrat beschlossen werden. Aber die neu gewählte Landesregierung von Nordrhein-Westfalen kann mit einer Bundesratsinitiative die Einführung einer Vermögensteuer anstoßen. Mit einer Bundesratsinitiative kann die Länderkammer Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen, mit denen sich dieser dann befassen muss.

SPD, Grüne und die Linkspartei haben sich grundsätzlich für eine Vermögensteuer ausgesprochen – auch wenn sie verschiedene Modelle präferieren. Union und FDP stehen derzeit einer Vermögensteuer ablehnend gegenüber. Aber zumindest innerhalb der Union mehren sich die Stimmen, die eine höhere Besteuerung von Spitzenverdiener/innen nicht mehr ausschließen.

Mit unserem Appell wollen wir gemeinsam mit vielen Menschen aus NRW die Spitzenkandidat/innen der Parteien auffordern, innerhalb eines Jahres im Bundesrat eine solche Initiative zu starten.
Gab es nicht schon mal eine Vermögensteuer?

Bis 1996 wurde auch in Deutschland eine Vermögensteuer erhoben. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts wurde sie jedoch ausgesetzt. Dabei hatte das Gericht lediglich das Erhebungsverfahren für rechtswidrig erklärt, da es eine Ungleichbehandlung von Geldvermögen und Immobilien- bzw. Betriebsvermögen beinhaltete – die Steuer an sich wurde nicht beanstandet.

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