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Konzept für eine einmalige Vermögensabgabe

Bei der Erhebung einer Vermögensabgabe wollen wir das gesamte Privatvermögen, also sowohl Geld- als auch Sachvermögen einschließlich des Gebrauchsvermögens als Grundlage heranziehen. Dabei soll das individuell abgabepflichtige Nettovermögen (abzüglich Schuldenbelastungen) aller dem Geltungsbereich zuzuordnenden Personen zur Berechnung kommen.

AbgabefürMillionäreundMilliardäre:

Seit der deutschen Einheit hat sich das Privatvermögen in Deutschland mehr als verdoppelt, während die Staatsschulden sich vervierfacht haben. Einhellig konstatieren die Wirtschaftsinstitute eine rasch voranschreitende Vermögenskonzentration mit besonders hohen Zuwachsraten im obersten Segment. Durch die Gleichzeitigkeit der Anhäufung privaten Reichtums in den Händen weniger und den immer größeren Mangel in öffentlichen Einrichtungen bedeutet der Prozess nicht nur eine starke Konzentration von ökonomischer und finanzieller, sondern auch von politischer und kultureller Macht im oberen Segment.

Diese Gruppe der Millionäre und Milliardäre, die in etwa 1 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nehmen wir in den Fokus. Sie sind die Gewinner der Umverteilungsmaschinerie der neoliberalen Globalisierung. Wir orientieren uns bei der Vermögensabgabe angesichts dieses Vermögenszugewinns und dieser Vermögenskonzentration auf eine progressiv gestaffelte Abgabeinder durchschnittlichen Gesamthöhevon bis zu 50 Prozent desNettovermögens der Millionäre und Milliardäre.

ProgressiveStaffelung

Doch selbst innerhalb dieses Segments ist festzustellen, dass das Vermögen der Superreichen noch dynamischer wächst als das der einfachenMillionäre. Deshalb muss die Vermögensabgabe progressiv gestaffelt erhoben werden. Ohne diese Progression würden bei einem gleichbleibenden Abgabesatz die einfachen Millionäre unverhältnismäßig hoch belastet werden, während die Superreichen nur mit einem für sie relativ geringen Anteil an ihrem Gesamtvermögen belastet würden. Den überschießenden Zuwachsraten in der Vermögenskonzentration nach oben könnte deshalb eine Staffelung beginnend mit 20% Vermögensabgabe bis hin zu 80% für die Superreichen entsprochen werden.

Freibetrag,Laufzeiten, Stichtag und Aufkommen

Damit nur in etwa das reichste eine Prozent der Gesellschaft mit der Abgabe belastet wird und damit kleine und mittlere Betriebe nicht in eine Finanzierungsklemme geraten wird ein Freibetrag von einer Million Euro auf private Vermögen und zwei Millionen Euro auf Betriebsvermögen eingeführt.

Während vorhandenes Geldvermögen am Stichtag abgabepflichtig ist soll für die Abgabe auf die anderen Vermögensarten, insbesondere das Betriebsvermögen, eine Laufzeit von 10 Jahren eingeräumt werden. Auch diese Laufzeitregelung soll insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen entgegenkommen, welche der Abgabenverpflichtung nicht aus ausreichendem liquiden Vermögen nachkommen können.

Der Stichtag der Vermögensabgabe soll auf einen Termin in der Vergangenheit festgesetzt werden. Dadurch werden „Verzerrungen“ durch mögliche Kapitaltransfers, um einer Vermögensberechnung zu entkommen, verhindert.

Bei einer entsprechenden Justierung der Abgabesätze halten wir ein Aufkommen von über einer Billionen Euro für möglich, auch wenn sich das Gesamtvolumen der Abgabe aufgrund der unzureichenden Datenbasis nicht exakt beziffern lässt,

Abgabenfürsozial-ökologischeTransformationderGesellschaftnutzen

Die Einnahmen durch eine Vermögensabgabe sollen nicht einseitig zur Schuldenreduzierung der Staaten verwendet werden. Um die Macht der Finanzmärkte zu reduzieren muss ihnen Kapital entzogen werden. Daher wäre es falsch, die Einnahmen in vollem Umfang an die Gläubiger – Investmentbanken, Fonds etc. – weiterzugeben und so weitere Spekulation zu finanzieren. Vielmehr muss es darum gehen, die Mittel in den öffentlichen Bereich umzulenken, sie also bspw. für Investitionen in Bildung, soziale Sicherungssysteme und Infrastruktur zu verwenden.


Vermögensabgabe europaweit koordinieren

Die Krise ist kein deutsches, sondern ein europäisches Problem. Deshalb kann sie auch nicht mit Konzepten gelöst werden, die sich nur auf Deutschland beziehen. Die Vermögensabgabe soll daher in der hier dargestellten Form in möglichst vielen Ländern Europas koordiniert erhoben werden.

Auch die Ungleichverteilung des Wohlstands ist kein deutsches, sondern ein europäisches Problem. Etwa neun Prozent der EU-Einwohner verfügen über mehr als 60 Prozent des privaten Geldvermögens. Folgt man den Zahlen des World Wealth Report der Investmentbank Merrill Lynch, ergibt sich sogar eine noch stärkere Konzentration. Danach verfügen 2,8 Millionen Europäer – weniger als ein Prozent der EU-Bevölkerung – allein über ein Finanzvermögen von 9,4 Billionen Euro. Ein Großteil dieser privaten Vermögen wurde nie erarbeitet, sondern von Generation zu Generation weitervererbt und durch akkumuliertes Vermögenseinkommen vermehrt.

Eine europaweite Vermögensabgabe nach dem hier entwickelten Modell könnte ein Aufkommen von mindestens vier Billionen Euro erbringen.

Gerechtigkeit globalisieren

Umverteilen - auch international!