Menü

Vermögen abschmelzen statt Sozialabbau

Während die öffentliche Verschuldung zunimmt, wachsen die privaten Vermögen sogar im Rahmen der Krise rasant weiter. 2010 betrugen sie alleine in Deutschland 10,1 Billionen Euro. Dieses Gesamtvermögen lässt sich kategorisieren einerseits in Geldvermögen auf ca. 4,9 Billionen Euro und andererseits in Sachvermögen (inkl. Immobilien und Gebrauchswerte) in Höhe von ca. 5,2 Billionen Euro. 50 Prozent der Bevölkerung verfügen über lediglich 1,7 Prozent dieses Gesamtvermögens, während das reichste eine Prozent der Gesellschaft je nach Statistik 30 bis 40% besitzt.

Die gigantischen Privatvermögen sind also einerseits zentral ursächlich für die Krise und wachsen andererseits gerade in der Krise noch weiter. Das ist einer der drei wichtigen Gründe, warum die Lasten der Krise durch einen Abbau extrem hoher Vermögen gestemmt werden müssen und nicht durch brutale Kürzungsorgien, wie sie die vorherrschende Krisenpolitik forciert.

Der zweite Grund besteht darin, dass die verordnete Kürzungspolitik alles noch schlimmer macht. Länder wie Griechenland oder Portugal werden kaputt gespart. Es ist noch nie gelungen, sich aus einer Schuldenkrise heraus zu sparen. Das wird auch diesmal nicht gelingen, da die Kürzungen eine tiefe Rezession verursachen und die Krise verschärfen. Diese Krisenpolitik ist wahnwitzig und perspektivlos.

Drittens ist es vollkommen inakzeptabel, dass die Kosten der Krise vor allem jenen aufgebürdet werden, die nicht zu ihrer Entstehung beigetragen haben. Nachdem die Spekulation mit gigantischen Vermögenswerten die Welt in die Krise gestürzt hat, werden nun in Europa, vor allem in den südeuropäischen Ländern, unter Missachtung demokratischer Rechte die Sozialsysteme zerstört, das öffentliche Eigentum verscherbelt und die Bevölkerungen ausgeblutet. Die Folgen sind Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Armut, Kriminalität, wirtschaftliche Rückentwicklung und sogar Hunger. Während Banken mit Milliardensummen gerettet werden und Vermögen unangetastet bleiben, können sich breite Bevölkerungsschichten die nötigste Gesundheitsversorgung nicht mehr leisten. Kinder werden in Kinderdörfer gebracht, weil die Familien sie nicht mehr ernähren können, die Perspektiven einer ganzen Generation junger SüdeuropäerInnen werden zerstört.

Beispiel Lastenausgleich

Aus diesen Gründen ergibt sich für uns die Forderung nach einer einmaligen Vermögensabgabe. Ziel ist ein deutlicher Beitrag zur Überwindung der Krise und zu einer gerechteren Verteilung der Krisenlasten. Eine solche Abgabe ist gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vermögenssteuer von 1995 verfassungskonform, wenn sie mit einer besonderen Situation begründet wird. Diese besondere Situation ist durch die globale Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sowie ihre Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte gegeben.

In der deutschen Geschichte gibt es zwei historische Vorbilder:

  1. Durch das Reichsnotopfergesetz von 1920 wurde auf alle im Krieg erworbenen Vermögenszuwächse eine progressive Sonderabgabe von 10 bis 100 Prozent erhoben, um die Verschuldung durch den Krieg zu beseitigen.
  2. Durch die Währungsreform von 1949 und den Lastenausgleich von 1952 wurden die finanziellen Folgen des zweiten Weltkrieges überwunden und die ungleiche Verteilung der Kriegslasten zumindest teilweise korrigiert (Entschädigung auf der Grundlage von sozialerGerechtigkeit). Die Abgabenhöhe betrug 50% auf Vermögen (90 % auf Kredit- und Hypothekengewinne durch die Währungsreform) bei einer Laufzeit von 30 Jahren und erbrachte 52,5 Mrd. DM. Das Gesamtaufkommen des Lastenausgleichs einschließlich anderer fiskalischer Maßnahmen betrug bis Ende 1995 ca. 140 Mrd. DM.

Durch die weltweite Krisenentwicklung haben wir auch heute wieder einen historischen Anlass, um eine Sonderabgabe auf Vermögen einzufordern. Auch heute handelt es sich wieder um Gründe der sozialenGerechtigkeit, um die horrende Ungleichverteilung der Vermögen als Folge der neoliberalen Globalisierung und der globalen Krise abzuschwächen.