Menü

09.11.2003: Beschluss zur Beschlussfähigkeit des Rates

Der Rat ist beschlussfähig, sobald min. 1/3 der Mitglieder anwesend sind. Er bleibt beschlussfähig, solange niemand den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit stellt. Sollten bei einem Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit festgestellt werden, dass weniger als 1/3 der Mitglieder anwesend sind, kann der Rat beschliessen weiterzumachen, allerdings gelten alle Beschlüsse, die dann gefällt werden, nur unter Vorbehalt. Wenn innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe eines solchen Beschlusses auf der Rats-Mailingliste kein Widerspruch von einem Ratsmitglied angemeldet wird, wird der Vorbehalt aufgehoben. Wird Widerspruch angemeldet. muss der Beschluss neu verhandelt werden. Wenn wieder mehr als 1/3 der Mitglieder des Rates anwesend sein, kann die Beschlussfähigkeit wieder festgestellt werden.

09.11.2003: Beschluss zur EU-AG

Die AG wird anerkannt

09.11.2003: Beschluss zur AG Finanzmärkte

Die AG wird anerkannt