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03.12.2006: Beschluss zum E-Mail-Entscheidungsverfahren des Rates

1. E-Mail-Entscheidungen gibt es bei Fragen, die - den Aufgaben des Rates entsprechen, - vor der nächsten Ratssitzung zu entscheiden sind - und die von Rats-AGs mangels Konsens oder Zuständigkeit nicht entschieden werden können.

2. Bei jedem Entscheidungsverfahren muss aus dem Betreff eindeutig hervorgehen, dass eine Entscheidung ansteht. Die E-Mail sollte deshalb mit der Betreffzeile beginnen: "Entscheidung bis Datum: Betreff". Reaktionen auf diese Mail erfolgen analog mit "Re: Entscheidung bis Datum: Betreff" in der Betreffzeile.

3. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn mindestens 90 Prozent der Antworten zustimmend ausfallen (= Konsens). Die Abstimmungsfrist beträgt acht Tage. Wenn kein Konsens zustande kommt, kann der Rat auf die strittige Frage bzw. die Grundlagedes Dissenses zurückkommen.

4. Die antragstellenden Personen „verwalten“ ihren Antrag und geben das Ergebnis über die Rats-Mailingliste bekannt. 

03.12.2006: Beschluss zur Geschlechtergerechtigkeit

Der Rat steht hinter dem Beschluss des Ratschlags zur Geschlechtergerechtigkeit, speziell betreffend die Veröffentlichung im G8-Reader, und möchte, dass er umgesetzt wird; einerseits in der 2. Auflage des Readers sowie umgehend bei der Version in Web. Der Rat beauftragt Hanni Gramann, dies in die Besprechung der G8-AG am 9.12. einzubringen und zu beraten und über die Rats-Mailingliste das Ergebnis zu berichten.

03.12.2006: Beschluss zu "Aufruf BLOCK G8"

„Attac“ unterschreibt den „Aufruf BLOCK G8“ nicht und die Attac-Gruppen sollen darauf hingewiesen werden, dass auch keine Attac-Gruppen und Attac-AGs unterschreiben dürfen. Die Attacies werden aufgefordert, nur als Einzelpersonen den Aufruf zu unterschreiben (evtl. in Klammer Attac).