Gerechte Steuern – Öffentliche Finanzen stärken
Gemeinsame Pressemitteilung von Attac Deutschland und ver.di
In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) und das globalisierungskritische Netzwerk Attac ihr Konzept für
eine gerechte und einfache Steuerpolitik vorgestellt.
Das von sieben Wirtschaftswissenschaftlern erstellte Konzept sieht vor, kleinere
und mittlere Einkommen deutlich zu entlasten: Der Spitzensteuersatz beträgt
45 Prozent. Diese Spitzenbelastung setzt ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen
von 60.000 Euro ein. Der steuerfreie Grundfreibetrag wird auf 8.000 Euro angehoben.
Der Eingangssteuersatz beträgt 15 Prozent. Der Tarif steigt zwischen dem
Eingangs- und Spitzensteuersatz kontinuierlich (linear-progressiv) an.
Finanziert wird die Absenkung der Steuersätze durch eine Verbreiterung
der steuerlichen Bemessungsgrundlage und die Einschränkung von steuerlichen
Ausnahmetatbeständen. Das bisherige Einkommensteuersystem ermöglicht
es vor allem international verflochtenen Unternehmen und Beziehern von hohen
Einkommen aus Vermietung und selbstständiger Tätigkeit, sich arm zu
rechnen. Sie sollen sich in Zukunft wieder nach ihrer Leistungsfähigkeit
an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligen.
Die öffentlichen Finanzen müssen gestärkt werden. Ein moderner
und sozialer Staat braucht hinreichende Finanzmittel, um seine Aufgaben im Interesse
der Allgemeinheit erfüllen und eine aktive Politik zur Bekämpfung
der Massenarbeitslosigkeit betreiben zu können. In den letzten Jahren sind
die öffentlichen Finanzen aufgrund politisch verursachter Steuerausfälle
immer tiefer in die Krise geraten. Läge die Steuerquote – der Anteil
der Steuern am Bruttoinlandsprodukt – noch auf dem Stand des Jahres 2000,
hätte der Staat jährlich etwa 50 Milliarden Euro höhere Einnahmen.
Folge der öffentlichen Finanznot sind immer schwächere Zukunftsinvestitionen
von Gemeinden, Ländern und Bund für Bildung und Erziehung, Forschung,
Lehre und Weiterbildung, in die öffentliche und ökologische Infrastruktur
usw. Von den Ausgabenkürzungen sind sozial Schwächere besonders betroffen.
In der Summe ergibt unser Konzept trotz der deutlichen Steuersenkung durch den
Tarifverlauf eine maßvolle Erhöhung des Steueraufkommens.
Steuergerechtigkeit muss der zentrale Maßstab für die Verteilung
der Steuerlasten sein. Der Anteil der Lohnsteuer an den gesamten Steuereinnahmen
ist in den Jahren 1977 bis 2002 von 30 auf 35 Prozent gestiegen, derjenige der
Gewinn- und Vermögensteuern hat sich von 29 auf 14 Prozent halbiert. Der
Anteil der Mehrwert- und Verbrauchsteuern stieg von 33 auf 44 Prozent. Das Konzept
einer solidarischen Einfachsteuer von ver.di und Attac führt dazu, dass
Reiche und Superreiche, Bezieher hoher Einkommen und wirtschaftlich stabile
Unternehmen wieder einen erheblich höheren Anteil an der Finanzierung öffentlicher
Leistungen aufbringen. Erreicht wird dies insbesondere dadurch, dass die diversen
steuerlichen Sondertatbestände für Besserverdienende – die Steuerschlupflöcher
– beseitigt werden.
Steuervereinfachung und Abbau von Steuervergünstigungen müssen zu
mehr Steuergerechtigkeit führen. Sie dürfen kein Vehikel für
eine weitere Mehrbelastung der Beschäftigten oder von Beschäftigtengruppen
sein. Die Steuererfassung muss vereinfacht und damit transparent gestaltet werden.
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ist so weit wie möglich zu vereinfachen. Sie erhalten
auf einem stark vereinfachten Formular einen Entwurf für ihre Steuererklärung
zugeschickt. Ein wichtiger Schritt zur steuergerechten Vereinfachung ist die
Reduzierung der bisher sieben Einkunftsarten, die teilweise steuerlich völlig
unterschiedlich behandelt werden, auf vier Einkunftsarten. Gerade im Bereich
der Unternehmensbesteuerung ist das Steuerrecht besonders kompliziert. Das Konzept
der „Solidarischen Einfachsteuer“ nimmt daher auch besonders in
diesem Bereich Vereinfachungen und die Streichung von Ausnahmetatbeständen
vor. Für mehr Steuergerechtigkeit ist vor allem auch die Wiedereinführung
der Vermögensteuer notwendig. Die Erbschaftsteuer muss reformiert und gestärkt
werden. Bei der Vermögen- und der Erbschaftsteuer sind ausreichend hohe
Freibeträge vorzusehen. Die öffentlichen Finanzen können allein
durch diese Reformen um 20 Milliarden Euro gestärkt werden.
Auf kommunaler Ebene fordern die Autoren, die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer
weiter zu entwickeln. Dadurch wird das Band zwischen den Kommunen und ihren
Wirtschaftsunternehmen gestärkt. Die Besteuerungsgrundlage ist der Steuerbilanzgewinn
unter Hinzurechnung aller Zinsen aus Dauerschulden sowie des Finanzierungsanteils
aller Mieten, Pachten und Leasingraten. Einbezogen werden alle Einkünfte
aus selbstständiger Tätigkeit mit einem Freibetrag, der eine unsoziale
Belastung von Selbstständigen mit niedrigem Einkommen ausschließt.
Damit werden Steuerumgehungsmöglichkeiten verschlossen, und der Steuersatz
kann sinken.
Eine Absage wird Plänen erteilt, Kapitaleinkommen niedriger als Arbeitseinkommen
zu belasten. Statt dessen soll die Steuerflucht von Unternehmen und vermögenden
Privatpersonen durch eine Reihe von Maßnahmen konsequent bekämpft
werden. Von besonderer Bedeutung ist die konsequente Verbesserung der Betriebsprüfungen.
Hierfür muss zusätzliches Personal bereitgestellt werden.
Für Rückfragen:
Michael Schlecht, ver.di, Bereichsleiter Wirtschaftspolitik, Tel. 030 / 6956-1130
Sven Giegold, Attac-Koordinierungskreis, Mit-Autor der Studie, Tel. 0163 / 5957
590
Vollständiges Steuerkonzept zum Download:
www.attac.de/aktuell/steuer.pdf
(17 Seiten, 340 KB)
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