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Vodafone - Ein Beispiel für skrupellose Abzocke durch Steuervermeidung

Prof. Dr. Rudolf Hickel

Universität Bremen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft
Direktor des Instituts Arbeit und Wirtschaft (IAW)

Telefon 0421/2183278 (3281), Fax 2182680
Handy: 0171/5301125, E-Mail: hickel@uni-bremen.de
www.iaw.uni-bremen.de/rhickel/Rudolf Hickel

Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Attac

Stellungnahme:

Vodafone – Ein Beispiel für skrupellose Abzocke durch Steuervermeidung

Mit den Steuersätzen legt der Gesetzgeber fest, in welchem Ausmaß beispielsweise die Gewinne von Einzel- und Personenunternehmen sowie von Kapitalgesellschaften zur allgemeinen Finanzierung staatlicher Aufgaben abgeschöpft werden sollen. Jedoch, der Steuertarif definiert noch lange nicht die effektive Belastung. Entscheidend ist nicht der erwirtschaftete, sondern der zu versteuernde Gewinn, also die Bemessungsgrundlage, auf die der Tarif angewendet wird. Wiederum ist es der Steuergesetzgeber, der eine Vielzahl von legalen Instrumenten der Steuervermeidung vorsieht. Hierzu zählen auch Steuerschlupflöcher, die meistens durch findige Steuerexpertokraten für die Unternehmen aufgetan werden.

Diese Techniken der Steuervermeidung sind nicht zufällig hochgradig kompliziert und intransparent. Denn Vereinfachung und Transparenz ließen sich schnell herstellen, wenn dieses Dickicht an Steuerprivilegien gelichtet und auch die Steuerschlupflöcher gestopft würden. Daran haben jedoch die Profiteure kein Interesse. Gegenüber diesen machtvollen Nutznießern blamieren sich die Forderungen nach einer durchschaubaren und nachvollziehbaren Steuerpraxis im Unternehmensbereich. Merz & Co. beschwören nicht zufällig nur den Bierdeckel, auf dem künftig die Lohnsteuererklärung gemacht werden soll.

Sicherlich lässt sich das Formular zur Erfassung der Jahreslohnsteuer übersichtlicher gestalten. Wegen des Abzugs an der Quelle durch den Arbeitgeber und den wenigen, eindeutigen Posten zur Reduktion des zu versteuernden Einkommens ist eine komplette Erfassung sichergestellt. Hier ist von der Vereinfachung der Besteuerung der Unternehmen, die auf einem Bierdeckel bzw. der DIN A 4-Seite erstellt werden soll, ist interessanterweise nicht die Rede. Denn klar ist, auch künftig sind komplizierte Steuerbilanzen unvermeidbar. Jedoch werden zu deren Vereinfachung und Transparenz kaum Vorschläge unterbreitet. Dabei konzentrieren sich die schwer durchschaubaren Steuerprivilegien auf die Bezieher hoher, unterschiedlicher Einkommen sowie die Unternehmenswirtschaft. Mit dieser Tabuisierung wird letztlich von der dringlichen Aufgabe abgelenkt, die öffentlichen Einnahmen ohne Erhöhung der Steuersätze durch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage sprudeln zu lassen.

Stattdessen werden bei großzügiger Beibehaltung vieler Steuervorteile für die Unternehmenswirtschaft weitere Runden für Steuersenkungen gefordert. Die Steuersenkungen bei Nutzung einer Vielzahl von Steuervorteilen und Steuerschlupflöchern haben vor allem 2001 und 2002 zu massiven Steuerausfällen bei der veranlagten Einkommensteuer sowie der Körperschaft- und Gewerbesteuer geführt. So haben die Kapitalgesellschaften ihr schäbiges Unternehmensziel Maximierung von Nettoeinkünften durch Minimierung von Steuerzahlungen mit riesigem Erfolg durchgesetzten können Im Jahr 2002 gelang schließlich die Steuerperversion. Trotz erzielter Gewinne erhielten die Kapitalgesellschaften in der Gesamtheit im Rahmen der Körperschaftsteuer Rückzahlungen. Frühere Verluste wurden mit Gewinnen verrechnet und in früheren Jahren zu höheren Sätzen versteuerte, einbehaltene Gewinne bei heute niedrigeren Steuersätzen durch die Aktiengesellschaften ausgeschüttet. Hinzu kam die steuereinsparende Verschiebung von Gewerbe- und Körperschaftsteuer innerhalb der Kapitalgesellschaften durch entsprechende Organschaften und vieles mehr.

Unter diesem Schock massiver Einnahmeverluste hat die Bundesregierung mit ihren Fraktionen Mitte 2002 versucht, wenigstens eine Mindestbesteuerung der Gewinne einzuführen. Ursprünglich war geplant, mindestens 50 % der erzielten Gewinne durch Beschränkung der Verrechnung früherer Verluste und Streckung der Auflösung von früher durch die Kapitalgesellschaften einbehaltenen Gewinnen einer Besteuerung zu unterziehen. Dagegen haben die Unionsparteien massiv opponiert. Erst in dem Mammut-Vermittlungsverfahren Ende 2003 gelang es, die Verrechnung von Verlusten grundsätzlich durchzusetzen. Allerdings wurde die Anrechenbarkeit von Verlusten von den geplanten 50% auf 60% erhöht. Auch bereits mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde eines der größten Steuerschlupflöcher gestopft. Abschreibungen auf Waren im Rahmen der Wertminderung, die sog. Teilwertabschreibung, sind nur noch möglich, wenn der Wertverlust dauerhaft ist. Hier ist die Handschrift von Oskar Lafontaine noch erkennbar. Schließlich wurde durch die Unternehmensteuerreform ab 2002 auch die Möglichkeit verstopft, Wertminderungen von Aktienpaketen im Besitz von Kapitalgesellschaften - mit Ausnahme der Versicherungsunternehmen - über entsprechende Abschreibungen zur Reduzierung der zu versteuernden Gewinne zu nutzen. Dies sind jedoch nur kleine Erfolge im Kampf gegen die vielen Techniken der Steuervermeidung. Unternehmen opponieren nicht nur gegen erforderliche weitere Schritte. Sie versuchen immer wieder, mit spektakulären Schritten selbst die neuen Regelungen zur Eindämmung von Steuerschlupflöchern zu umgehen.

Das jüngste Beispiel liefert die deutsche Vodafone GmbH. 50 Mrd. € Verluste zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen werden beansprucht. Wenn Vodafone mit dieser Frechheit siegen würde, würde dieser Telekommunikationsgigant über Jahre trotz sprudelnder Gewinne keine Körperschaft- und Gewerbesteuer bezahlen.

Es lohnt sich, diese Provokation zu durchleuchten. Den Ausgangspunkt bildet der ohnehin dubiose Verkauf der Mannesmann AG zum Preis von 200 Mrd. € an das britische Unternehmen Vodafone zum Jahreswechsel 1999/2000. Nachdem das Aktienpaket mehrfach innerhalb des Konzerns hin und her geschoben wurde, verkaufte es eine Tochter von Vodafone mit Sitz in Luxemburg auf der Basis eines Kurses pro Aktie von 309 € im Gesamtumfang von 146,9 Mrd. € an die deutsche Vodafone GmbH. Ein Jahr später wird die Aktie durch das Unternehmen nur noch mit 200 € taxiert. Daraus ergibt sich ein Kursverlust von 50 Mrd. €, der jetzt als Teilwertabschreibung bei der Ermittlung der zu versteuernden Gewinne abgezogen werden soll.
Wie geht das, nachdem dieses Steuerschlupfloch – außer für Versicherungen – ab 2002 per Gesetz zugeschüttet worden ist? Die Vodafone GmbH versucht jetzt, den Wertverlust für das Aktienpaket noch in das für Vodafone relevante Wirtschaftsjahr, das bis zum 31.3. 2002 reicht, vorzuschieben. Das riecht nach Manipulation. Jetzt muss die Düsseldorfer Finanzbehörde diese Provokation streng überprüfen und über deren Zulässigkeit entscheiden.

Es besteht allerdings noch ein anderer Vorwurf der Manipulation. Dabei geht es um die Höhe dieses Wertverlustes von 50 Mrd. €. Die Vermutung liegt nahe, dass die Luxemburger Vodafone-Tochter den Verkaufspreis gezielt zu hoch angesetzt hat, um die Steuervorteile aus der späteren Wertberichtigung in Deutschland zu nutzen. Schließlich erbringt die höhere Besteuerung in Deutschland im Vergleich zu Luxemburg am Ende auch üppige Steuerersparnisse. Dabei ist der Nachweis eines zuerst überhöhten Verkaufspreises für das Aktienpaket und schließlich dessen Abwertung kaum machbar, denn die hinter diesem Geschäft stehende Mannesmannaktie wird bekanntermaßen an der Börse nicht mehr notiert. Übrigens zeigt dieser Vorgang auch, massive Profiteure dieser möglicherweise Überbewertung sind die Aktionäre. Da sind durch den schnellen Verkauf dieses Schnäppchens sicherlich auch Spekulationsgewinne angefallen. Aber mangels Kontrollierbarkeit wird diese “Idiotensteuer” wohl kaum jemand bezahlt haben.

Der Fall Vodafone zeigt, gebraucht werden eindeutige und strenge gesetzliche Regelungen. Dabei offenbart die derzeitige politische Diskussion über diese Provokation die Verlogenheit der Unionsparteien. Über diesen steuerpolitischen Sündenfall wird heuchlerisch lamentiert. Der Regierung wird vorgeworfen, sie hätte es versäumt, derartige Praktiken präventiv zu untersagen. Dabei waren es die Unionsparteien, die beispielsweise gegen die Abschaffung der Teilwertabschreibung auf Kapitalanteile und vor allem die Einführung einer Mindestbesteuerung opponiert haben. Erst im Mega-Vermittlungsverfahren Ende 2003 konnte eine allerdings abgeschwächte Mindestbesteuerung durchgesetzt werden. Sollte Vodafone im Deal mit dem Finanzamt doch noch die Teilwertabschreibung zugesprochen werden, dann sorgt die seit diesem Jahr geltende Mindestbesteuerung wenigstens dafür, dass jenseits der Freigrenze nur 60 % der Verluste mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Dieser Skandalfall Vodafone macht deutlich: Steuerschlupflöcher müssen künftig und im Zweifelsfall auch nachträglich rigoros verstopft werden. Denn dadurch werden dem Staat Finanzmittel, die auch der Gesamtwirtschaft über wichtige Infrastrukturausgaben wieder zugute kommen, entzogen. Vereinfachung und Herstellung von Transparenz heißt hier vor allem Abschaffung von Steuerprivilegien, die mangels ökonomisch positiver Wirkungen nur zur Abzocke missbraucht werden. Dazu gehört auch eine rigorose Kontrolle der Steuerhebung sowie die Bekämpfung von illegalen Praktiken im Rahmen der Wirtschafts- und Steuerkriminalität.

Bremen, im Juni 2004
Prof. Dr. Rudolf Hickel

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Aktualisiert am 21.07.2004 von Sven Opitz und anderen - Impressum