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Prof. Dr. Rudolf Hickel
Universität Bremen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft
Direktor des Instituts Arbeit und Wirtschaft (IAW)
Telefon 0421/2183278 (3281), Fax 2182680
Handy: 0171/5301125, E-Mail: hickel@uni-bremen.de
www.iaw.uni-bremen.de/rhickel/Rudolf
Hickel
Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Attac
Stellungnahme:
Vodafone – Ein Beispiel für skrupellose Abzocke durch Steuervermeidung
Mit den Steuersätzen legt der Gesetzgeber fest, in welchem Ausmaß
beispielsweise die Gewinne von Einzel- und Personenunternehmen sowie von Kapitalgesellschaften
zur allgemeinen Finanzierung staatlicher Aufgaben abgeschöpft werden sollen.
Jedoch, der Steuertarif definiert noch lange nicht die effektive Belastung.
Entscheidend ist nicht der erwirtschaftete, sondern der zu versteuernde Gewinn,
also die Bemessungsgrundlage, auf die der Tarif angewendet wird. Wiederum ist
es der Steuergesetzgeber, der eine Vielzahl von legalen Instrumenten der Steuervermeidung
vorsieht. Hierzu zählen auch Steuerschlupflöcher, die meistens durch
findige Steuerexpertokraten für die Unternehmen aufgetan werden.
Diese Techniken der Steuervermeidung sind nicht zufällig hochgradig kompliziert
und intransparent. Denn Vereinfachung und Transparenz ließen sich schnell
herstellen, wenn dieses Dickicht an Steuerprivilegien gelichtet und auch die
Steuerschlupflöcher gestopft würden. Daran haben jedoch die Profiteure
kein Interesse. Gegenüber diesen machtvollen Nutznießern blamieren
sich die Forderungen nach einer durchschaubaren und nachvollziehbaren Steuerpraxis
im Unternehmensbereich. Merz & Co. beschwören nicht zufällig nur
den Bierdeckel, auf dem künftig die Lohnsteuererklärung gemacht werden
soll.
Sicherlich lässt sich das Formular zur Erfassung der Jahreslohnsteuer
übersichtlicher gestalten. Wegen des Abzugs an der Quelle durch den Arbeitgeber
und den wenigen, eindeutigen Posten zur Reduktion des zu versteuernden Einkommens
ist eine komplette Erfassung sichergestellt. Hier ist von der Vereinfachung
der Besteuerung der Unternehmen, die auf einem Bierdeckel bzw. der DIN A 4-Seite
erstellt werden soll, ist interessanterweise nicht die Rede. Denn klar ist,
auch künftig sind komplizierte Steuerbilanzen unvermeidbar. Jedoch werden
zu deren Vereinfachung und Transparenz kaum Vorschläge unterbreitet. Dabei
konzentrieren sich die schwer durchschaubaren Steuerprivilegien auf die Bezieher
hoher, unterschiedlicher Einkommen sowie die Unternehmenswirtschaft. Mit dieser
Tabuisierung wird letztlich von der dringlichen Aufgabe abgelenkt, die öffentlichen
Einnahmen ohne Erhöhung der Steuersätze durch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage
sprudeln zu lassen.
Stattdessen werden bei großzügiger Beibehaltung vieler Steuervorteile
für die Unternehmenswirtschaft weitere Runden für Steuersenkungen
gefordert. Die Steuersenkungen bei Nutzung einer Vielzahl von Steuervorteilen
und Steuerschlupflöchern haben vor allem 2001 und 2002 zu massiven Steuerausfällen
bei der veranlagten Einkommensteuer sowie der Körperschaft- und Gewerbesteuer
geführt. So haben die Kapitalgesellschaften ihr schäbiges Unternehmensziel
Maximierung von Nettoeinkünften durch Minimierung von Steuerzahlungen mit
riesigem Erfolg durchgesetzten können Im Jahr 2002 gelang schließlich
die Steuerperversion. Trotz erzielter Gewinne erhielten die Kapitalgesellschaften
in der Gesamtheit im Rahmen der Körperschaftsteuer Rückzahlungen.
Frühere Verluste wurden mit Gewinnen verrechnet und in früheren Jahren
zu höheren Sätzen versteuerte, einbehaltene Gewinne bei heute niedrigeren
Steuersätzen durch die Aktiengesellschaften ausgeschüttet. Hinzu kam
die steuereinsparende Verschiebung von Gewerbe- und Körperschaftsteuer
innerhalb der Kapitalgesellschaften durch entsprechende Organschaften und vieles
mehr.
Unter diesem Schock massiver Einnahmeverluste hat die Bundesregierung mit ihren
Fraktionen Mitte 2002 versucht, wenigstens eine Mindestbesteuerung der Gewinne
einzuführen. Ursprünglich war geplant, mindestens 50 % der erzielten
Gewinne durch Beschränkung der Verrechnung früherer Verluste und Streckung
der Auflösung von früher durch die Kapitalgesellschaften einbehaltenen
Gewinnen einer Besteuerung zu unterziehen. Dagegen haben die Unionsparteien
massiv opponiert. Erst in dem Mammut-Vermittlungsverfahren Ende 2003 gelang
es, die Verrechnung von Verlusten grundsätzlich durchzusetzen. Allerdings
wurde die Anrechenbarkeit von Verlusten von den geplanten 50% auf 60% erhöht.
Auch bereits mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde eines der
größten Steuerschlupflöcher gestopft. Abschreibungen auf Waren
im Rahmen der Wertminderung, die sog. Teilwertabschreibung, sind nur noch möglich,
wenn der Wertverlust dauerhaft ist. Hier ist die Handschrift von Oskar Lafontaine
noch erkennbar. Schließlich wurde durch die Unternehmensteuerreform ab
2002 auch die Möglichkeit verstopft, Wertminderungen von Aktienpaketen
im Besitz von Kapitalgesellschaften - mit Ausnahme der Versicherungsunternehmen
- über entsprechende Abschreibungen zur Reduzierung der zu versteuernden
Gewinne zu nutzen. Dies sind jedoch nur kleine Erfolge im Kampf gegen die vielen
Techniken der Steuervermeidung. Unternehmen opponieren nicht nur gegen erforderliche
weitere Schritte. Sie versuchen immer wieder, mit spektakulären Schritten
selbst die neuen Regelungen zur Eindämmung von Steuerschlupflöchern
zu umgehen.
Das jüngste Beispiel liefert die deutsche Vodafone GmbH. 50 Mrd. €
Verluste zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen werden beansprucht. Wenn
Vodafone mit dieser Frechheit siegen würde, würde dieser Telekommunikationsgigant
über Jahre trotz sprudelnder Gewinne keine Körperschaft- und Gewerbesteuer
bezahlen.
Es lohnt sich, diese Provokation zu durchleuchten. Den Ausgangspunkt bildet
der ohnehin dubiose Verkauf der Mannesmann AG zum Preis von 200 Mrd. €
an das britische Unternehmen Vodafone zum Jahreswechsel 1999/2000. Nachdem das
Aktienpaket mehrfach innerhalb des Konzerns hin und her geschoben wurde, verkaufte
es eine Tochter von Vodafone mit Sitz in Luxemburg auf der Basis eines Kurses
pro Aktie von 309 € im Gesamtumfang von 146,9 Mrd. € an die deutsche
Vodafone GmbH. Ein Jahr später wird die Aktie durch das Unternehmen nur
noch mit 200 € taxiert. Daraus ergibt sich ein Kursverlust von 50 Mrd.
€, der jetzt als Teilwertabschreibung bei der Ermittlung der zu versteuernden
Gewinne abgezogen werden soll.
Wie geht das, nachdem dieses Steuerschlupfloch – außer für
Versicherungen – ab 2002 per Gesetz zugeschüttet worden ist? Die
Vodafone GmbH versucht jetzt, den Wertverlust für das Aktienpaket noch
in das für Vodafone relevante Wirtschaftsjahr, das bis zum 31.3. 2002 reicht,
vorzuschieben. Das riecht nach Manipulation. Jetzt muss die Düsseldorfer
Finanzbehörde diese Provokation streng überprüfen und über
deren Zulässigkeit entscheiden.
Es besteht allerdings noch ein anderer Vorwurf der Manipulation. Dabei geht
es um die Höhe dieses Wertverlustes von 50 Mrd. €. Die Vermutung liegt
nahe, dass die Luxemburger Vodafone-Tochter den Verkaufspreis gezielt zu hoch
angesetzt hat, um die Steuervorteile aus der späteren Wertberichtigung
in Deutschland zu nutzen. Schließlich erbringt die höhere Besteuerung
in Deutschland im Vergleich zu Luxemburg am Ende auch üppige Steuerersparnisse.
Dabei ist der Nachweis eines zuerst überhöhten Verkaufspreises für
das Aktienpaket und schließlich dessen Abwertung kaum machbar, denn die
hinter diesem Geschäft stehende Mannesmannaktie wird bekanntermaßen
an der Börse nicht mehr notiert. Übrigens zeigt dieser Vorgang auch,
massive Profiteure dieser möglicherweise Überbewertung sind die Aktionäre.
Da sind durch den schnellen Verkauf dieses Schnäppchens sicherlich auch
Spekulationsgewinne angefallen. Aber mangels Kontrollierbarkeit wird diese “Idiotensteuer”
wohl kaum jemand bezahlt haben.
Der Fall Vodafone zeigt, gebraucht werden eindeutige und strenge gesetzliche
Regelungen. Dabei offenbart die derzeitige politische Diskussion über diese
Provokation die Verlogenheit der Unionsparteien. Über diesen steuerpolitischen
Sündenfall wird heuchlerisch lamentiert. Der Regierung wird vorgeworfen,
sie hätte es versäumt, derartige Praktiken präventiv zu untersagen.
Dabei waren es die Unionsparteien, die beispielsweise gegen die Abschaffung
der Teilwertabschreibung auf Kapitalanteile und vor allem die Einführung
einer Mindestbesteuerung opponiert haben. Erst im Mega-Vermittlungsverfahren
Ende 2003 konnte eine allerdings abgeschwächte Mindestbesteuerung durchgesetzt
werden. Sollte Vodafone im Deal mit dem Finanzamt doch noch die Teilwertabschreibung
zugesprochen werden, dann sorgt die seit diesem Jahr geltende Mindestbesteuerung
wenigstens dafür, dass jenseits der Freigrenze nur 60 % der Verluste mit
künftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Dieser Skandalfall Vodafone macht deutlich: Steuerschlupflöcher müssen
künftig und im Zweifelsfall auch nachträglich rigoros verstopft werden.
Denn dadurch werden dem Staat Finanzmittel, die auch der Gesamtwirtschaft über
wichtige Infrastrukturausgaben wieder zugute kommen, entzogen. Vereinfachung
und Herstellung von Transparenz heißt hier vor allem Abschaffung von Steuerprivilegien,
die mangels ökonomisch positiver Wirkungen nur zur Abzocke missbraucht
werden. Dazu gehört auch eine rigorose Kontrolle der Steuerhebung sowie
die Bekämpfung von illegalen Praktiken im Rahmen der Wirtschafts- und Steuerkriminalität.
Bremen, im Juni 2004
Prof. Dr. Rudolf Hickel
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