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Auf die Protestmails hat Vodafone folgendermaßen geantwortet
(zumindest anfangs - mittlerweile kommen sie offenbar nicht hinterher ;-)
Sehr geehrte xy ,
es tut uns Leid, dass Sie einen negativen Eindruck von Vodafone haben. Zu Ihrer
Kritik nehmen wir gerne Stellung.
Die in den Medien genannte Teilwertabschreibung wurde 2001 vorgenommen, weil
die Mannesmann-Aktie deutlich niedriger bewertet werden musste als im Jahr zuvor.
Dies ist ein ganz normaler Vorgang und verständlich, denn viele Telekommunikations-Unternehmen
hatten nach dem Boom 1999/2000 an Wert verloren.
Schon im Frühjahr 2002 haben wir die Abschreibung den Finanzbehörden
im Rahmen der Steuererklärung für 2001 mitgeteilt und waren somit
zum frühestmöglichen Zeitpunkt völlig transparent. Der endgültige
Steuerbescheid dazu steht noch aus, die steuerlichen Konsequenzen sind noch
offen.
Finanz- und Steuerexperten bescheinigen uns, dass unser Verhalten rechtlich
korrekt war und gängige Praxis ist. Mehr noch: Die Abschreibung war gesetzlich
zwingend. Hätten wir darauf verzichtet, so hätten die Vodafone-Aktionäre
Rechtsmittel gegen das deutsche Management ergreifen können. Natürlich
prüfen wir wie jedes andere Unternehmen alle legalen Möglichkeiten,
um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Alles andere wäre
nicht im Sinne des Unternehmens, unserer Aktionäre und auch unserer Kunden.
Sofern Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, benötigen wir von
Ihnen ein Kündigungsschreiben, versehen mit Ihrer Unterschrift. Vielen
Dank!
Mit vielen freundlichen Grüßen
Vodafone D2 GmbH
Ihre Vodafone-KundenBetreuung
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Was ist an diesen Argumenten dran?
Ob Vodafone im Jahr 2001/2002 tatsächlich richtig gehandelt hat, wie das
Unternehmen schreibt, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden. Zwar ist eine
Teilwertabschreibung grundsätzlich in der Tat legal und unter bestimmten
Bedingungen vorgeschrieben. Aber: Die Steuergesetze lassen solche Abschreibungen
von Buchverlusten seit 1999 nur zu, wenn die Wertberichtigung andauert und nicht
nur vorübergehend ist. Und der Kaufpreis für die Kapitalbeteiligung
muss angemessen sein.
Sachverständige bezweifeln die dauernde Wertminderung der Kapitalbeteiligung
ebenso wie die Angemessenheit des Kaufpreises. Gegen die Dauerhaftigkeit der
Wertminderung spricht, dass der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser nach der
Einigung mit Vodafone die unanständig fette Abfindung mit der Begründung
bekommen hat, er und sein Vorstand hätten für eine nachhaltige Steigerung
des Unternehmenswertes gesorgt. Herr Esser selbst beklagte sich, als die Staatsanwaltschaft
gegen ihn tätig wurde, es solle nun derjenige bestraft werden der hohe
Werte geschaffen habe. Doch aus steuerlichen Gründen wurden die Aktien
schon kurze Zeit später erheblich niedriger bewertet - zu einem willkürlich
angesetzten Wert, denn sie wurden zu diesem Zeitpunkt nicht mehr an der Börse
gehandelt.
Den Kaufpreis hat das Management von Vodafone selbst in schwindelnde Höhen
getrieben, um Wettbewerber auszuschalten und Anteilseigner von Mannesmann zur
Zustimmung der Übernahme zu bringen. Insofern muss man von einer künstlichen
Aufblähung der Mannesmann-Aktien ausgehen, und der Kaufpreis war also keineswegs
angemessen. Den überhöhten Kaufpreis kann man daher als verdeckte
Gewinnausschüttung betrachten. Wenn Vodafone den Preis auch deshalb so
hoch angesetzt hat, weil das Unternehmen mit steuerlichen Entlastungen aus einer
späteren Teilwertabschreibung rechnete, dann könnte dies nach
Ansicht von Experten als Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten
gewertet werden.
Vodafone hat also offenbar nicht nur ein bestehendes Schlupfloch genutzt, sondern
- um im Bild zu bleiben - dieses Schlupfloch dabei ganz gewaltig gedehnt. Als
Grund nennt Vodafone selbst die Angst vor einer Klage der Aktionäre; dass
ihnen auch mögliche Reaktionen der Kunden, die solche Steuertricks ablehnen,
richtig weh tun könnten, ist dem Unternehmen offenbar weniger wichtig...
Detlev v. Larcher, Attac-AG Steuern
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