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Was sagt Vodafone?

Auf die Protestmails hat Vodafone folgendermaßen geantwortet (zumindest anfangs - mittlerweile kommen sie offenbar nicht hinterher ;-)


Sehr geehrte xy ,

es tut uns Leid, dass Sie einen negativen Eindruck von Vodafone haben. Zu Ihrer Kritik nehmen wir gerne Stellung.

Die in den Medien genannte Teilwertabschreibung wurde 2001 vorgenommen, weil die Mannesmann-Aktie deutlich niedriger bewertet werden musste als im Jahr zuvor. Dies ist ein ganz normaler Vorgang und verständlich, denn viele Telekommunikations-Unternehmen hatten nach dem Boom 1999/2000 an Wert verloren.

Schon im Frühjahr 2002 haben wir die Abschreibung den Finanzbehörden im Rahmen der Steuererklärung für 2001 mitgeteilt und waren somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt völlig transparent. Der endgültige Steuerbescheid dazu steht noch aus, die steuerlichen Konsequenzen sind noch offen.

Finanz- und Steuerexperten bescheinigen uns, dass unser Verhalten rechtlich korrekt war und gängige Praxis ist. Mehr noch: Die Abschreibung war gesetzlich zwingend. Hätten wir darauf verzichtet, so hätten die Vodafone-Aktionäre Rechtsmittel gegen das deutsche Management ergreifen können. Natürlich prüfen wir wie jedes andere Unternehmen alle legalen Möglichkeiten, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Alles andere wäre nicht im Sinne des Unternehmens, unserer Aktionäre und auch unserer Kunden.

Sofern Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, benötigen wir von Ihnen ein Kündigungsschreiben, versehen mit Ihrer Unterschrift. Vielen Dank!

Mit vielen freundlichen Grüßen

Vodafone D2 GmbH
Ihre Vodafone-KundenBetreuung

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Was ist an diesen Argumenten dran?

Ob Vodafone im Jahr 2001/2002 tatsächlich richtig gehandelt hat, wie das Unternehmen schreibt, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden. Zwar ist eine Teilwertabschreibung grundsätzlich in der Tat legal und unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben. Aber: Die Steuergesetze lassen solche Abschreibungen von Buchverlusten seit 1999 nur zu, wenn die Wertberichtigung andauert und nicht nur vorübergehend ist. Und der Kaufpreis für die Kapitalbeteiligung muss angemessen sein.

Sachverständige bezweifeln die dauernde Wertminderung der Kapitalbeteiligung ebenso wie die Angemessenheit des Kaufpreises. Gegen die Dauerhaftigkeit der Wertminderung spricht, dass der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser nach der Einigung mit Vodafone die unanständig fette Abfindung mit der Begründung bekommen hat, er und sein Vorstand hätten für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gesorgt. Herr Esser selbst beklagte sich, als die Staatsanwaltschaft gegen ihn tätig wurde, es solle nun derjenige bestraft werden der hohe Werte geschaffen habe. Doch aus steuerlichen Gründen wurden die Aktien schon kurze Zeit später erheblich niedriger bewertet - zu einem willkürlich angesetzten Wert, denn sie wurden zu diesem Zeitpunkt nicht mehr an der Börse gehandelt.

Den Kaufpreis hat das Management von Vodafone selbst in schwindelnde Höhen getrieben, um Wettbewerber auszuschalten und Anteilseigner von Mannesmann zur Zustimmung der Übernahme zu bringen. Insofern muss man von einer künstlichen Aufblähung der Mannesmann-Aktien ausgehen, und der Kaufpreis war also keineswegs angemessen. Den überhöhten Kaufpreis kann man daher als verdeckte Gewinnausschüttung betrachten. Wenn Vodafone den Preis auch deshalb so hoch angesetzt hat, weil das Unternehmen mit steuerlichen Entlastungen aus einer späteren Teilwertabschreibung rechnete, dann könnte dies nach
Ansicht von Experten als Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten gewertet werden.

Vodafone hat also offenbar nicht nur ein bestehendes Schlupfloch genutzt, sondern - um im Bild zu bleiben - dieses Schlupfloch dabei ganz gewaltig gedehnt. Als Grund nennt Vodafone selbst die Angst vor einer Klage der Aktionäre; dass ihnen auch mögliche Reaktionen der Kunden, die solche Steuertricks ablehnen, richtig weh tun könnten, ist dem Unternehmen offenbar weniger wichtig...

Detlev v. Larcher, Attac-AG Steuern

 

 

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Aktualisiert am 21.07.2004 von Sven Opitz und anderen - Impressum