Berlin, den 20.01.2003
GATS-Abkommen
Sehr geehrter Herr Fritz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Januar 2003. Wie viele
Menschen aus Gewerkschaften, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen
teilen wir Ihre Besorgnis über die laufenden Verhandlungen
zum allgemeinen Dienstleistungsabkommen GATS in der Welthandelsorganisation
(WTO).
Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass der
Deutsche Bundestag auf Inhalt und Richtungen der Verhandlungen Einfluss
nehmen kann und zwar sowohl auf die Position der Bundesregierung
im Ministerrat der Europäischen Union wie auf die Position
des Europäischen Parlaments.
Unsere Position ist, Bereiche der hoheitlich erstellten Dienstleistungsabkommen,
wie die angesprochene Bildung, Wasser, Gesundheit sowie auch die
sogenannte öffentliche Daseinsvorsorge von den GATS-Verhandlungen
auszunehmen und darüber hinaus keine Verpflichtungen einzugehen,
die EU-Recht unterlaufen oder das Recht der Nationalstaaten auf
national höherwertige Standards und Normen einschränken.
Insbesondere in dem von Ihnen angesprochenen Bereich Bildung haben
die Koalitionsfraktionen einen Antrag formuliert (siehe Anlage),
der bereits am 15. Januar 2003 im Bundestag debattiert worden ist.
Allerdings gibt es in den einzelnen Mitgliederstaaten der WTO aber
auch innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedliche
Definitionen dessen, was "in Ausübung hoheitlicher Gewalt"
erbracht wird und damit vom GATS-Abkommen ausgenommen werden soll.
Dies betrifft zum Beispiel in der Bundesrepublik nicht nur Wasserversorgung,
Bildung oder Gesundheit, die seit langer Zeit von privaten Institutionen
und Unternehmen, allerdings nach staatlichen Vorgaben, angeboten
werden. Deswegen sind wir hier auch für eine genaue Klärung,
um gegebenenfalls die möglichen Ausnahmen in Anspruch nehmen
zu können.
Diese Haltung wird durch die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
der EnqueteKommission "Globalisierung der Weltwirtschaft -
Herausforderungen und Antworten" gestützt, die als Auszug
diesem Schreiben ebenfalls beigefügt sind.
Mit freundlichem Gruß
Nicolette Kressl
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