München, den 18. März 2003
Liberalisierung der Dienstleistungen der Grundversorgung im Rahmen
der laufenden GATS-Verhandlungen
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihr Engagement zur Problematik einer möglichen
Öffnung der Märkte auch für öffentliche Dienstleistungen,
die der Grundversorgung der Menschen dienen.
Ich habe zu dieser Frage Erkundungen eingeholt und eine Stellungnahme
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Angebotsentwurf
der EU erhalten.
Daraus ergibt sich, daß der Angebotsentwurf keine Änderungen
für Deutschland im Bereich der öffentlichen Aufgaben
der Daseinsvorsorge beinhaltet. So können weiterhin in
allen EU-Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die auf nationaler oder
örtlicher Ebene als nationale Aufgabe betrachtet werden, staatlichen
Monopolen oder ausschließlichen Rechten privater Betreiber
unterliegen. Dies wird ferner - wie in der bisherigen Verpflichtungsliste
- durch eine Fußnote erläutert, die besagt, daß
öffentliche Aufgaben in Sektoren wie z. B. verbundenen wirtschaftlichen
und technischen Beratungsdienstleistungen, Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
in den Sozial- und Geisteswissenschaften, technische Prüf-
und Analysedienstleistungen, Umweltdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen,
Verkehrsdienstleistungen und Hilfsdienstleistungen bestehen können.
Zudem wird anerkannt, daß ausschließliche Rechte für
diese Dienstleistungen häufig privaten Betreibern gewährt
werden, z. B. Betreibern mit Konzessionen öffentlicher Stellen,
vorbehaltlich bestimmter Versorgungspflichten. Eine detaillierte
und erschöpfenden Auflistung wäre jedoch unter Berücksichtigung
der Tatsache, daß öffentlichen Aufgaben häufig auf
nachgeordneter Ebene bestehen, nicht möglich.
Aus dieser Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit ist also zu entnehmen, daß - entgegen weitverbreiteter
Bedenken - das Gesundheitswesen und die Wasserversorgung als Teil
der Daseinsvorsorge durch die GATS-Verhandlungen nicht berührt
werden.
Sollten Ihnen gegenteilige Informationen hierzu vorliegen, wäre
ich Ihnen um Mitteilung dankbar. Ich bin selbstverständlich
gerne bereit, weitere Nachforschungen zu betreiben und das Ministerium
hiermit zu konfrontieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB
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