Anschreiben von K.:
Hannover, 23. Februar 2003
Sehr geehrter Herr Fritz,
in Gesprächen mit informierten Freunden taucht jetzt öfter
das Thema "GATS" auf. Ich versuchte, Genaueres zu erfahren
und stieß auf das Buch von Fr.W. Scherrer "GATS - zu
wessen Diensten?", bei attac-Deutschland erschienen.
Daraus geht hervor, dass Bereiche öffentlicher Dienstleistungen
wie das Bildungswesen, der Gesundheitssektor, die Wasserversorgung,
aber auch das Bankwesen (Sparkassen) u.a. den Gesetzen des Marktes
unterworfen und für internationale Großkonzerne zugänglich
gemacht werden sollen.
Nach dem ersten Gedanken, es sei bei manchen dieser Dienstleistungen
vielleicht an der Zeit, dass verkrustete Strukturen aufgebrochen
werden, kommt mir inzwischen zum Bewusstsein, dass diese Dienstleistungsmärkte,
die weniger durch klassische Handelshemmnisse wie Zölle geschützt
sind, als vielmehr durch innerstaatliche Gesetze, Verordnungen,
ökologische Normen und soziale Standards, für den finanziell
am besten gerüsteten Anbieter geöffnet werden sollen.
GATS führt weiterhin dazu, dass für solche öffentlichen
oder im öffentlichen Auftrag erbrachten Dienstleistungen die
staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in gleichem Maß
von ausländischen Privatanbietern beansprucht werden können.
Das bedeutet doch wohl, dass die für gemeinwohl-orientierte
Leistungen verfügbaren öffentlichen Mittel weiter schrumpfen.
Weltweit kann ich bei den Großkonzernen - und solche kämen
in erster Linie als Bieter in Frage - bisher mehr Interesse an Ausschüttungen
für die Aktionäre beobachten als Verantwortung für
übernommene Arbeitsplätze, Sozialstandards, Eigeninitiative
oder Infrastruktur.
In den Medien finde ich kaum etwas über dieses Thema, die
Verhandlungsprozesse scheinen sich durch größte Intransparenz
auszuzeichnen. Dabei rücken die Termine, zu denen die Verhandlungen
abgeschlossen werden sollen, beängstigend schnell näher.
Ist die Europäische Union, und damit auch die Bundesregierung,
als treibende Kraft in den Verhandlungen mit dabei, im Dienstleistungsbereich
jegliche demokratische legitimierte Kontrolle und Gestaltung den
Profit-Interessen internationaler Dienstleistungskonzerne zu opfern?
Diese Entwicklung macht mich sehr besorgt und ich wende mich an
Sie in der Hoffnung, dass ich als Bürger Gehör finde und
dazu beitragen kann, die aufkeimende kritische Haltung gegenüber
GATS mitzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Antwort von Erich G. Fritz
Berlin, den 27.01.03
Informationen zum General Agreement an Trade in Services (GATS)
General Agreement on Trade in Services
Das GATS - seit 1. Januar 1995 in Kraft - ist neben
dem Güterabkommen (GATT) und dem Abkommen über den Schutz
geistigen Eigentums (TRIPS) eine. der tragenden Säulen der
Welthandelsorganisation (WTO). Das GATS ist zudem das erste multilaterale
Abkommen zur fortlaufenden Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels.
Es erfasst grundsätzlich alle Dienstleistungsbereiche
(z.B. Finanzdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, medizinische
und soziale Dienstleistungen, Telekommunikation, Tourismus; ausgenommen
sind hoheitlich erbrachte Dienstleistungen und Luftverkehrsrechte).
Das GATS ermöglicht den WTOMitgliedstaaten eine "maßgeschneiderte"
Liberalisierung, d.h. eine individuelle Festlegung des Liberalisierungsniveaus
in den unterschiedlichen Dienstleistungssektoren. Das Übereinkommen
erkennt ausdrücklich das Recht der WTO-Mitglieder an, die Erbringung
von Dienstleistungen zu regeln, um ihre nationalen politischen Ziele
zu erreichen.
Zentrales Anliegen des GATS sind die Verpflichtungen zur Meistbegünstigung,
zur Inländerbehandlung ausländischer Anbieter (Nichtdiskriminierung)
und zum freien Marktzutritt.
Verhandlungsziele
Wichtige Zielsetzungen für die Zukunft sind:
- Weitere Marktöffnung in Schwellenländern, z.B. in
den Finanz- und Telekommunikationsbranchen
- Liberalisierung abgeschotteter Sektoren in den Industrieländern,
z.B. Seeschiffahrt in den USA
- Filmindustrie in Europa (Barrieren gegen die Einfuhr von Filmen
aus Hollywood)
- Einbeziehung des öffentlichen Beschaffungswesens in das
multilaterale Regelwerk
- Liberalisierung der Beschränkungen der Mobilität von
Arbeitskräften
- Liberalisierung der unternehmensbezogenen Dienstleistungen (Werbung,
consulting, Wirtschaftsprüfung etc.), anderer Transportbranchen
(Luftpersonenverkehr), der Tourismusbranche, des privaten Bildungs-
und Gesundheitswesens
Verhandlungsstand
Im Februar 2000 begannen in der WTO aufgrund des bereits im GATS
(Artikel XIX) enthaltenen Verhandlungsauftrags neue Dienstleistungsverhandlungen
zur schrittweisen Erhöhung des weltweiten Liberalisierungsniveaus.
Eine erste Verhandlungsphase wurde Ende März 2001 mit
der Verabschiedung sogenannter Verhandlungsleitlinien, die
den Verhandlungsauftrag näher ausgestalten, abgeschlossen.
Der Start einer neuen Welthandelsrunde durch die WTO-Ministerkonferenz
am 14. November 2001 hat auch für die Dienstleistungsverhandlungen
wichtige Impulse gebracht. Die Ministererklärung von Doha
bestätigte die Verhandlungsleitlinien vom März 2001 und
bestimmte den zeitlichen Ablauf der weiteren Verhandlungen.
Bis Ende Juni 2002 mussten die WTO-Mitglieder konkrete länderbezogene
Liberalisierungsforderungen (requests) formulieren, bis Ende
März 2003 sollen sie eigene Liberalisierungsangebote
(offers) vorlegen. Mit der Entscheidung sind Dienstleistungen
als zentrales Thema in eine umfassende Handelsrunde einbezogen,
die bis 1. Januar 2005 abgeschlossen sein soll.
Die WTO-Dienstleistungsverhandlungen haben im Juli 2002 mit dem
Austausch detaillierter Forderungslisten die Phase konkreter Verhandlungen
erreicht. Während die EU an insgesamt 109 Länder Forderungen
gerichtet hat, hat sie selber von 24 Ländern Forderungen erhalten.
Forderungen im Bereich der Daseinsvorsorge?
Im Zuge der laufenden GATS-Liberalisierungsverhandlungen wird der
WTO aus dem Lager der Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
immer wieder der Vorwurf gemacht, mit dem GATS die Privatisierung
etwa der öffentlichen Wasserversorgung oder der. Hochschulausbildung
vorantreiben zu wollen. Kampagnen seitens ATTAC oder VENRO enthalten
u.a. die Forderung nach Ausnahmeregeln vom GATS für Dienstleistungen
im Bereich der Daseinsvorsorge ("public services"
wie Bildung, Gesundheit, Umwelt und Wasser).
Die von zahlreichen NGOs befürchtete Vermutung, dass mit
Hilfe von GATS die nationale Gesetzgebung der Parlamente ausgehebelt
wird, öffentliche Monopole durch private ersetzt werden und
es unter dem Druck des Marktes zu einer allgemeinen Niveausenkung
der Angebote kommt, ist jedoch völlig unbegründet.
Denn entgegen den oft gestreuten Befürchtungen der NGOs hat
die EU die Daseinsvorsorge nicht in die GATS-Verhandlungen hineingenommen.
Vielmehr wird in den EU-Forderungen ausdrücklich klargestellt,
dass sie weder auf eine Beeinträchtigung von Dienstleistungen
der Daseinsvorsorge noch auf Privatisierung zielen.
Es gibt nur eine Ausnahme und das ist die an die USA gerichtete
punktuelle Forderung für privat finanzierte Dienstleistungen
der höheren Bildung. Ansonsten sind Bildungsdienstleistungen
von den EU-Forderungen nicht umfaßt, genauso wenig wie Gesundheits-
und soziale Dienstleistungen, Kultur und audiovisuelle Dienstleistungen.
Im übrigen nimmt das GATS Dienstleistungen, die
in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, von seinem
Anwendungsbereich aus (GATS, Art. I, Abs. 3 b) und behält
den WTO-Mitgliedern ausdrücklich vor, die Erbringung von
Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet unter Berücksichtigung
nationaler politischer Zielsetzungen zu regeln.
Die EU hat in der Länderliste unter der Rubrik "horizontale
Verpflichtungen" eintragen lassen, dass in sämtlichen
EU-Mitgliedsstaaten "Dienstleistungen, die auf nationaler oder
örtlicher Ebene als öffentliche Aufgabe betrachtet werden,
staatlichen Monopolen oder ausschließlichen Rechten privater
Betreiber unterliegen" können (horizontale Ausnahme).
Die EU behält sich also das Recht vor, den Marktzugang
im Bereich öffentlicher Aufgaben einzuschränken. Viele
NGOs befürchten allerdings, dass die EU bei den laufenden Dienstleistungsverhandlungen
unter Druck gerät, die bisherigen Ausnahmen aufzugeben oder
zumindest einzuschränken.
Im Einzelnen:
NGO-Behauptungen/-Befürchtungen |
Tatsächlich |
Liberalisierung von Bildungsdienstleistungen
|
Die Forderungen an die EU beziehen sich weniger
auf das Liberalisierungsniveau in Deutschland als auf spezielle
Vorbehalte anderer EU Mitgliedsstaaten gegenüber den bestehenden
EU-Verpflichtungen. Außerdem gibt es Forderungen, die
sich auf "höhere Bildung" und Erwachsenenbildung
generell (ohne die von der EU vorgenommene Beschränkung
auf privat finanzierte Dienstleistungen) beziehen und Forderungen
speziell für Bildungstestdienstleistungen.
Die EU hat keine Forderungen an Drittlandsstaaten gerichtet
- bis auf eine Ausnahme: Dabei handelt es sich um die an die
USA gerichtete punktueile Forderung für privat finanzierte
Dienstleistungen der höheren Bildung. |
Aufgabe der öffentlichen Aufsicht über
das Bildungswesen, insbesondere die Qualitätssicherung,
die Festlegung von Qualitätskriterien, die Entscheidung
über geeignete Verfahren des Monitorings |
Die Qualitätssicherung der Ausbildung
ist nach GATS-Systematik der nationalen Regelungsbefugnis überlassen
und nicht Gegenstand der Dienstleistungsverhandlungen. |
Liberalisierung des Wassermarktes |
Die Forderungen an die EU beziehen sich zum Teil
in allgemeiner Form auf Wasserversorgung. Die EU-Forderungen
an Drittlandsstaaten umfassen nicht den Zugang zu (Wasser-)
Ressourcen und schränken auch nicht die nationalen Zuständigkeiten
ein, Preise und die Verfügbarkeit von Wasservorräten
zu regeln.
Deutschlands Position: Modernisierung statt Liberalisierung
(u.a. Zusammenführung von Ver- und Entsorgung, Förderung
von Kooperationen und Fusionen). |
Liberalisierung audiovisueller Dienstleistungen
|
Die Forderungen an die EU sind allgemein formuliert und erkennen
z.T. ausdrücklich die Besonderheiten dieses sensiblen
Dienstleistungsbereichs ("kulturelle Vielfalt".)
und die Möglichkeit an, bestimmte Subventionen im Kulturbereich
ohne Weitervergabeverpflichtung aufrechtzuerhalten.
EU-Position: Dienstleistungsverhandlungen dürfen die
Kernelemente der deutschen und europäischen Kulturpolitik
wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Filmförderung
nicht beeinträchtigen.
|
Bedeutung des internationalen Dienstleistungshandels
Woher rührt das Interesse an einer Liberalisierung des
internationalen Dienstleistungshandels?
Seit über einem Jahrzehnt ist der Dienstleistungssektor die
am schnellsten wachsende Komponente der Weltwirtschaft. Der. grenzüberschreitende
Dienstleistungshandel hat nämlich seit Anfang der 90er Jahre
um über 50% zugelegt und wuchs damit rund 10% schneller als
der Warenexport. Der Handel mit Dienstleistungen beläuft
sich heute nach OECD-Angaben auf insgesamt rund 2,3 Bill. US-$.
Das entspricht 7,6% der Weltproduktion und nahezu einem Fünftel
des gesamten Handels mit Gütern und Dienstleistungen.
Die Bedeutung von Dienstleistungen für Wachstum und Beschäftigung
ist immens. In Deutschland etwa beträgt der Anteil des Dienstleistungssektors
am Bruttoinlandsprodukt und an der Beschäftigung jeweils knapp
70%.
Trotz der Bedeutsamkeit des Dienstleistungssektors wird der internationale
Dienstleistungshandel durch vielfältige Handelshemmnisse
behindert. Groben Schätzungen des Institutes for International
Economics zufolge liegt die Höhe des Einfuhrschutzes in den
Dienstleistungsbranchen in allen drei großen Handelsregionen
durchschnittlich noch deutlich über 50%. Es gibt somit noch
erheblichen Spielraum für die Erhöhung der Wohlfahrt der
Konsumenten.
Position der CDU/CSU
Vor diesem Hintergrund tritt die CDU/CSU für eine weitere Verbesserung
des Marktzugangs für Dienstleistungen ein. Dabei muss jedoch
sichergestellt werden, dass Dienstleistungen wie z.B. Versicherungen
hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards aufweisen.
Die CDU/CSU fordert u.a., dass
- die Dynamik der Liberalisierung im Dienstleistungsbereich, die
seit der GATT-Vereinbarung 1993 mit entsprechenden Abkommen in
den Bereichen Finanzdienstleistungen und Basistelekommunikation
erreicht wurde, auf die übrigen Dienstleistungssektoren wie
etwa die Entsorgung, den Seetransport oder den Luftverkehr und
-transport übertragen wird,
- künftige nationale Regelungen, durch die ausländische
Anbieter und Investoren im Dienstleistungsbereich benachteiligt
würden, dauerhaft ausgeschlossen werden,
- der diskriminierungsfreie Zugang zu öffentlichen Aufträgen
in allen WTOMitgliedsstaaten erreicht wird und sowohl im Güter-
als auch im Dienstleistungshandel Anwendung findet. Bislang ist
das Fehlen von multilateralen Regeln für' die Auftragsvergabe
eines der größten nicht-tarifären Handelshemmnisse
im internationalen Dienstleistungsbereich. Ziel muss es sein,
den Teilnehmerkreis des Übereinkommens über das Öffentliche
Beschaffungswesen (GPA) zu erweitern.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt grundsätzlich
die Regierung in ihrem Vorhaben, ein höheres und ausgewogeneres
Liberalisierungsniveau aller WTO-Mitglieder beim Welthandel mit
Dienstleistungen zu erreichen, behält sich aber auch weiterhin
vor, den Verhandlungsprozess aktiv und kontrollierend zu begleiten.
Antwort von K.:
17.02.2003
Herrn
Erich Fritz
Betr. GATS
Bez. Ihr Schreiben vom 27.01.03
Sehr geehrter Herr Fritz.
für Ihr Schreiben vom 27.01.03 danke ich Ihnen.
Sie schreiben am Schluss, die CDU-CSU-Bundestagsabgeordneten behielten
sich weiterhin vor, den Verhandlungsprozess aktiv und kontrollierend
zu begleiten.
Inzwischen erreichte uns die Nachricht, dass Herr Pascal Lamy hat
verlauten lassen, "the national goverments will receive a first
draft of the list of offers an the 6 th of february 2003 but are
not allowed to distribute copies of them to their national parliaments
nor to the EUROPEAN Parliament."
Sehen Sie immer noch Chancen, den Prozess aktiv und kontrollierend
zu begleiten?
Stellt das denn nun nicht den Ausverkauf unserer Parlamentarier
dar? Ist Herr Pascal Lamy der einzige, der die Verantwortung übernehmen
will?
Funktioniert da noch so etwas wie Gewaltenteilung?
Ich finde es ungeheuerlich! Es hat bisher noch keine demokratische
Debatte gegeben, welche Dienstleistungen in welchem Ausmaß
für die berühmte Liberalisierung freigegeben werden sollen.
Aber einen solchen Maulkorb, wie Herr Lamy ihn verhängt, hätte
ich in Europa trotzdem nicht erwartet.
Trotz der Versuche von FDP und CDU, uns über die GATSVerhandlungen
zu beruhigen, bin ich aufs äußerste beunruhigt.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Betreff:GATS, Ihr Brief
Absender: Erich Fritz, MdB
Datum: 19. Feb 2003 16:59
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihren Brief. Schade, dass Sie heute im Wirtschaftsausschuss
nicht dabei waren, als wir - alle Fraktionen - die Bundesregierung
in die Zange genommen haben. Mit Transparenz hat das nichts zu tun,
was die EU-Kommission und mit ihr die Bundesregierung vor haben.
Das lassen wir uns aber nicht gefallen.
Natürlich sind wir trotz der von Ihnen zitierten Aussage "...not
allowed
to distribute copies...." seit Mitte letzter Woche im Besitz
der Offers, natürlich machen wir zur Zeit eine genaue Prüfung
möglicher Auswirkungen bei einem Verhandlungsergebnis auf der
Grundlage dieser Angebote, holen uns fachlichen Rat und diskutieren
sehr gründlich. Ich kann Ihnen noch kein Ergebnis sagen, versichere
Ihnen aber, dass wir mit großem Mißtrauen -wegen der
Geheimnistuerei erst recht- an die Sache herangehen.
Wir haben heute im Ausschuss mit allen Fraktionen beschlossen, dass
wir in den nächsten Wochen eine öffentliche Anhörung
zu den Offers machen werden, die ich als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion
mit vorbereiten werde.
Ich glaube deshalb, dass ich von meinem Brief nichts zurücknehmen
muss. Offers in den befürchteten Bereichen Bildung, Wasser,
Gesundheit etc. gibt es nicht und wird es auch nicht geben.
Canada stellt seine Offers in das Internet. Es gibt keinen Grund
für die von der KOM gewollt Intransparenz.
Gerne können wir weiter zu diesen Fragen in Kontakt bleiben.
Mit herzlichen Grüßen und bestem Dank für Ihr Engagement
Erich G. Fritz
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