GATS-Briefaktion - Briefwechsel K. - Erich G. Fritz, CDU

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Anschreiben von K.:


Hannover, 23. Februar 2003


Sehr geehrter Herr Fritz,

in Gesprächen mit informierten Freunden taucht jetzt öfter das Thema "GATS" auf. Ich versuchte, Genaueres zu erfahren und stieß auf das Buch von Fr.W. Scherrer "GATS - zu wessen Diensten?", bei attac-Deutschland erschienen.
Daraus geht hervor, dass Bereiche öffentlicher Dienstleistungen wie das Bildungswesen, der Gesundheitssektor, die Wasserversorgung, aber auch das Bankwesen (Sparkassen) u.a. den Gesetzen des Marktes unterworfen und für internationale Großkonzerne zugänglich gemacht werden sollen.

Nach dem ersten Gedanken, es sei bei manchen dieser Dienstleistungen vielleicht an der Zeit, dass verkrustete Strukturen aufgebrochen werden, kommt mir inzwischen zum Bewusstsein, dass diese Dienstleistungsmärkte, die weniger durch klassische Handelshemmnisse wie Zölle geschützt sind, als vielmehr durch innerstaatliche Gesetze, Verordnungen, ökologische Normen und soziale Standards, für den finanziell am besten gerüsteten Anbieter geöffnet werden sollen. GATS führt weiterhin dazu, dass für solche öffentlichen oder im öffentlichen Auftrag erbrachten Dienstleistungen die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in gleichem Maß von ausländischen Privatanbietern beansprucht werden können. Das bedeutet doch wohl, dass die für gemeinwohl-orientierte Leistungen verfügbaren öffentlichen Mittel weiter schrumpfen.

Weltweit kann ich bei den Großkonzernen - und solche kämen in erster Linie als Bieter in Frage - bisher mehr Interesse an Ausschüttungen für die Aktionäre beobachten als Verantwortung für übernommene Arbeitsplätze, Sozialstandards, Eigeninitiative oder Infrastruktur.

In den Medien finde ich kaum etwas über dieses Thema, die Verhandlungsprozesse scheinen sich durch größte Intransparenz auszuzeichnen. Dabei rücken die Termine, zu denen die Verhandlungen abgeschlossen werden sollen, beängstigend schnell näher.

Ist die Europäische Union, und damit auch die Bundesregierung, als treibende Kraft in den Verhandlungen mit dabei, im Dienstleistungsbereich jegliche demokratische legitimierte Kontrolle und Gestaltung den Profit-Interessen internationaler Dienstleistungskonzerne zu opfern?
Diese Entwicklung macht mich sehr besorgt und ich wende mich an Sie in der Hoffnung, dass ich als Bürger Gehör finde und dazu beitragen kann, die aufkeimende kritische Haltung gegenüber GATS mitzutragen.

Mit freundlichen Grüßen
K.


Antwort von Erich G. Fritz

Berlin, den 27.01.03

Informationen zum General Agreement an Trade in Services (GATS)

General Agreement on Trade in Services
Das GATS - seit 1. Januar 1995 in Kraft - ist neben dem Güterabkommen (GATT) und dem Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums (TRIPS) eine. der tragenden Säulen der Welthandelsorganisation (WTO). Das GATS ist zudem das erste multilaterale Abkommen zur fortlaufenden Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels. Es erfasst grundsätzlich alle Dienstleistungsbereiche (z.B. Finanzdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, medizinische und soziale Dienstleistungen, Telekommunikation, Tourismus; ausgenommen sind hoheitlich erbrachte Dienstleistungen und Luftverkehrsrechte). Das GATS ermöglicht den WTOMitgliedstaaten eine "maßgeschneiderte" Liberalisierung, d.h. eine individuelle Festlegung des Liberalisierungsniveaus in den unterschiedlichen Dienstleistungssektoren. Das Übereinkommen erkennt ausdrücklich das Recht der WTO-Mitglieder an, die Erbringung von Dienstleistungen zu regeln, um ihre nationalen politischen Ziele zu erreichen.

Zentrales Anliegen des GATS sind die Verpflichtungen zur Meistbegünstigung, zur Inländerbehandlung ausländischer Anbieter (Nichtdiskriminierung) und zum freien Marktzutritt.


Verhandlungsziele
Wichtige Zielsetzungen für die Zukunft sind:

  • Weitere Marktöffnung in Schwellenländern, z.B. in den Finanz- und Telekommunikationsbranchen
  • Liberalisierung abgeschotteter Sektoren in den Industrieländern, z.B. Seeschiffahrt in den USA
  • Filmindustrie in Europa (Barrieren gegen die Einfuhr von Filmen aus Hollywood)
  • Einbeziehung des öffentlichen Beschaffungswesens in das multilaterale Regelwerk
  • Liberalisierung der Beschränkungen der Mobilität von Arbeitskräften
  • Liberalisierung der unternehmensbezogenen Dienstleistungen (Werbung,
    consulting, Wirtschaftsprüfung etc.), anderer Transportbranchen (Luftpersonenverkehr), der Tourismusbranche, des privaten Bildungs- und Gesundheitswesens

Verhandlungsstand
Im Februar 2000 begannen in der WTO aufgrund des bereits im GATS (Artikel XIX) enthaltenen Verhandlungsauftrags neue Dienstleistungsverhandlungen zur schrittweisen Erhöhung des weltweiten Liberalisierungsniveaus. Eine erste Verhandlungsphase wurde Ende März 2001 mit der Verabschiedung sogenannter Verhandlungsleitlinien, die den Verhandlungsauftrag näher ausgestalten, abgeschlossen.


Der Start einer neuen Welthandelsrunde durch die WTO-Ministerkonferenz am 14. November 2001 hat auch für die Dienstleistungsverhandlungen wichtige Impulse gebracht. Die Ministererklärung von Doha bestätigte die Verhandlungsleitlinien vom März 2001 und bestimmte den zeitlichen Ablauf der weiteren Verhandlungen. Bis Ende Juni 2002 mussten die WTO-Mitglieder konkrete länderbezogene Liberalisierungsforderungen (requests) formulieren, bis Ende März 2003 sollen sie eigene Liberalisierungsangebote (offers) vorlegen. Mit der Entscheidung sind Dienstleistungen als zentrales Thema in eine umfassende Handelsrunde einbezogen, die bis 1. Januar 2005 abgeschlossen sein soll.

Die WTO-Dienstleistungsverhandlungen haben im Juli 2002 mit dem Austausch detaillierter Forderungslisten die Phase konkreter Verhandlungen erreicht. Während die EU an insgesamt 109 Länder Forderungen gerichtet hat, hat sie selber von 24 Ländern Forderungen erhalten.


Forderungen im Bereich der Daseinsvorsorge?
Im Zuge der laufenden GATS-Liberalisierungsverhandlungen wird der WTO aus dem Lager der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) immer wieder der Vorwurf gemacht, mit dem GATS die Privatisierung etwa der öffentlichen Wasserversorgung oder der. Hochschulausbildung vorantreiben zu wollen. Kampagnen seitens ATTAC oder VENRO enthalten u.a. die Forderung nach Ausnahmeregeln vom GATS für Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge ("public services" wie Bildung, Gesundheit, Umwelt und Wasser).

Die von zahlreichen NGOs befürchtete Vermutung, dass mit Hilfe von GATS die nationale Gesetzgebung der Parlamente ausgehebelt wird, öffentliche Monopole durch private ersetzt werden und es unter dem Druck des Marktes zu einer allgemeinen Niveausenkung der Angebote kommt, ist jedoch völlig unbegründet. Denn entgegen den oft gestreuten Befürchtungen der NGOs hat die EU die Daseinsvorsorge nicht in die GATS-Verhandlungen hineingenommen. Vielmehr wird in den EU-Forderungen ausdrücklich klargestellt, dass sie weder auf eine Beeinträchtigung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge noch auf Privatisierung zielen.

Es gibt nur eine Ausnahme und das ist die an die USA gerichtete punktuelle Forderung für privat finanzierte Dienstleistungen der höheren Bildung. Ansonsten sind Bildungsdienstleistungen von den EU-Forderungen nicht umfaßt, genauso wenig wie Gesundheits- und soziale Dienstleistungen, Kultur und audiovisuelle Dienstleistungen.

Im übrigen nimmt das GATS Dienstleistungen, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, von seinem Anwendungsbereich aus (GATS, Art. I, Abs. 3 b) und behält den WTO-Mitgliedern ausdrücklich vor, die Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet unter Berücksichtigung nationaler politischer Zielsetzungen zu regeln.

Die EU hat in der Länderliste unter der Rubrik "horizontale Verpflichtungen" eintragen lassen, dass in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten "Dienstleistungen, die auf nationaler oder örtlicher Ebene als öffentliche Aufgabe betrachtet werden, staatlichen Monopolen oder ausschließlichen Rechten privater Betreiber unterliegen" können (horizontale Ausnahme). Die EU behält sich also das Recht vor, den Marktzugang im Bereich öffentlicher Aufgaben einzuschränken. Viele NGOs befürchten allerdings, dass die EU bei den laufenden Dienstleistungsverhandlungen unter Druck gerät, die bisherigen Ausnahmen aufzugeben oder zumindest einzuschränken.

Im Einzelnen:

NGO-Behauptungen/-Befürchtungen Tatsächlich
Liberalisierung von Bildungsdienstleistungen
Die Forderungen an die EU beziehen sich weniger auf das Liberalisierungsniveau in Deutschland als auf spezielle Vorbehalte anderer EU Mitgliedsstaaten gegenüber den bestehenden EU-Verpflichtungen. Außerdem gibt es Forderungen, die sich auf "höhere Bildung" und Erwachsenenbildung generell (ohne die von der EU vorgenommene Beschränkung auf privat finanzierte Dienstleistungen) beziehen und Forderungen speziell für Bildungstestdienstleistungen.
Die EU hat keine Forderungen an Drittlandsstaaten gerichtet - bis auf eine Ausnahme: Dabei handelt es sich um die an die USA gerichtete punktueile Forderung für privat finanzierte Dienstleistungen der höheren Bildung.
Aufgabe der öffentlichen Aufsicht über das Bildungswesen, insbesondere die Qualitätssicherung, die Festlegung von Qualitätskriterien, die Entscheidung über geeignete Verfahren des Monitorings Die Qualitätssicherung der Ausbildung ist nach GATS-Systematik der nationalen Regelungsbefugnis überlassen und nicht Gegenstand der Dienstleistungsverhandlungen.
Liberalisierung des Wassermarktes Die Forderungen an die EU beziehen sich zum Teil in allgemeiner Form auf Wasserversorgung. Die EU-Forderungen an Drittlandsstaaten umfassen nicht den Zugang zu (Wasser-) Ressourcen und schränken auch nicht die nationalen Zuständigkeiten ein, Preise und die Verfügbarkeit von Wasservorräten zu regeln.
Deutschlands Position: Modernisierung statt Liberalisierung (u.a. Zusammenführung von Ver- und Entsorgung, Förderung von Kooperationen und Fusionen).
Liberalisierung audiovisueller Dienstleistungen

Die Forderungen an die EU sind allgemein formuliert und erkennen z.T. ausdrücklich die Besonderheiten dieses sensiblen Dienstleistungsbereichs ("kulturelle Vielfalt".) und die Möglichkeit an, bestimmte Subventionen im Kulturbereich ohne Weitervergabeverpflichtung aufrechtzuerhalten.
EU-Position: Dienstleistungsverhandlungen dürfen die Kernelemente der deutschen und europäischen Kulturpolitik wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Filmförderung nicht beeinträchtigen.


Bedeutung des internationalen Dienstleistungshandels
Woher rührt das Interesse an einer Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels?

Seit über einem Jahrzehnt ist der Dienstleistungssektor die am schnellsten wachsende Komponente der Weltwirtschaft. Der. grenzüberschreitende Dienstleistungshandel hat nämlich seit Anfang der 90er Jahre um über 50% zugelegt und wuchs damit rund 10% schneller als der Warenexport. Der Handel mit Dienstleistungen beläuft sich heute nach OECD-Angaben auf insgesamt rund 2,3 Bill. US-$. Das entspricht 7,6% der Weltproduktion und nahezu einem Fünftel des gesamten Handels mit Gütern und Dienstleistungen.

Die Bedeutung von Dienstleistungen für Wachstum und Beschäftigung ist immens. In Deutschland etwa beträgt der Anteil des Dienstleistungssektors am Bruttoinlandsprodukt und an der Beschäftigung jeweils knapp 70%.

Trotz der Bedeutsamkeit des Dienstleistungssektors wird der internationale Dienstleistungshandel durch vielfältige Handelshemmnisse behindert. Groben Schätzungen des Institutes for International Economics zufolge liegt die Höhe des Einfuhrschutzes in den Dienstleistungsbranchen in allen drei großen Handelsregionen durchschnittlich noch deutlich über 50%. Es gibt somit noch erheblichen Spielraum für die Erhöhung der Wohlfahrt der Konsumenten.

 

Position der CDU/CSU
Vor diesem Hintergrund tritt die CDU/CSU für eine weitere Verbesserung des Marktzugangs für Dienstleistungen ein. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass Dienstleistungen wie z.B. Versicherungen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards aufweisen.

Die CDU/CSU fordert u.a., dass

  • die Dynamik der Liberalisierung im Dienstleistungsbereich, die seit der GATT-Vereinbarung 1993 mit entsprechenden Abkommen in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Basistelekommunikation erreicht wurde, auf die übrigen Dienstleistungssektoren wie etwa die Entsorgung, den Seetransport oder den Luftverkehr und -transport übertragen wird,
  • künftige nationale Regelungen, durch die ausländische Anbieter und Investoren im Dienstleistungsbereich benachteiligt würden, dauerhaft ausgeschlossen werden,
  • der diskriminierungsfreie Zugang zu öffentlichen Aufträgen in allen WTOMitgliedsstaaten erreicht wird und sowohl im Güter- als auch im Dienstleistungshandel Anwendung findet. Bislang ist das Fehlen von multilateralen Regeln für' die Auftragsvergabe eines der größten nicht-tarifären Handelshemmnisse im internationalen Dienstleistungsbereich. Ziel muss es sein, den Teilnehmerkreis des Übereinkommens über das Öffentliche Beschaffungswesen (GPA) zu erweitern.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt grundsätzlich die Regierung in ihrem Vorhaben, ein höheres und ausgewogeneres Liberalisierungsniveau aller WTO-Mitglieder beim Welthandel mit Dienstleistungen zu erreichen, behält sich aber auch weiterhin vor, den Verhandlungsprozess aktiv und kontrollierend zu begleiten.


Antwort von K.:


17.02.2003

Herrn
Erich Fritz

Betr. GATS
Bez. Ihr Schreiben vom 27.01.03

Sehr geehrter Herr Fritz.

für Ihr Schreiben vom 27.01.03 danke ich Ihnen.
Sie schreiben am Schluss, die CDU-CSU-Bundestagsabgeordneten behielten sich weiterhin vor, den Verhandlungsprozess aktiv und kontrollierend zu begleiten.

Inzwischen erreichte uns die Nachricht, dass Herr Pascal Lamy hat verlauten lassen, "the national goverments will receive a first draft of the list of offers an the 6 th of february 2003 but are not allowed to distribute copies of them to their national parliaments nor to the EUROPEAN Parliament."
Sehen Sie immer noch Chancen, den Prozess aktiv und kontrollierend zu begleiten?
Stellt das denn nun nicht den Ausverkauf unserer Parlamentarier dar? Ist Herr Pascal Lamy der einzige, der die Verantwortung übernehmen will?
Funktioniert da noch so etwas wie Gewaltenteilung?

Ich finde es ungeheuerlich! Es hat bisher noch keine demokratische Debatte gegeben, welche Dienstleistungen in welchem Ausmaß für die berühmte Liberalisierung freigegeben werden sollen. Aber einen solchen Maulkorb, wie Herr Lamy ihn verhängt, hätte ich in Europa trotzdem nicht erwartet.

Trotz der Versuche von FDP und CDU, uns über die GATSVerhandlungen zu beruhigen, bin ich aufs äußerste beunruhigt.


Mit freundlichen Grüßen
K.



Betreff:GATS, Ihr Brief
Absender: Erich Fritz, MdB
Datum: 19. Feb 2003 16:59

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihren Brief. Schade, dass Sie heute im Wirtschaftsausschuss nicht dabei waren, als wir - alle Fraktionen - die Bundesregierung in die Zange genommen haben. Mit Transparenz hat das nichts zu tun, was die EU-Kommission und mit ihr die Bundesregierung vor haben. Das lassen wir uns aber nicht gefallen.

Natürlich sind wir trotz der von Ihnen zitierten Aussage "...not allowed
to distribute copies...." seit Mitte letzter Woche im Besitz der Offers, natürlich machen wir zur Zeit eine genaue Prüfung möglicher Auswirkungen bei einem Verhandlungsergebnis auf der Grundlage dieser Angebote, holen uns fachlichen Rat und diskutieren sehr gründlich. Ich kann Ihnen noch kein Ergebnis sagen, versichere Ihnen aber, dass wir mit großem Mißtrauen -wegen der Geheimnistuerei erst recht- an die Sache herangehen.


Wir haben heute im Ausschuss mit allen Fraktionen beschlossen, dass wir in den nächsten Wochen eine öffentliche Anhörung zu den Offers machen werden, die ich als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion mit vorbereiten werde.
Ich glaube deshalb, dass ich von meinem Brief nichts zurücknehmen muss. Offers in den befürchteten Bereichen Bildung, Wasser, Gesundheit etc. gibt es nicht und wird es auch nicht geben.

Canada stellt seine Offers in das Internet. Es gibt keinen Grund für die von der KOM gewollt Intransparenz.

Gerne können wir weiter zu diesen Fragen in Kontakt bleiben.

Mit herzlichen Grüßen und bestem Dank für Ihr Engagement
Erich G. Fritz


GATS Kampagne, Attac Deutschland
www.gats-kritik.de - Version vom Do, 22.05.03

Attac Deutschland, www.attac.de
Münchner Str. 48 , 60329 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69/900281-10, Fax -99
info@attac.de

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