Berlin, 30. Januar 2003 Me
Sehr geehrter Herr Fritz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Januar 2003, in dem
Sie mich auf die Verhandlungen zum allgemeinen Dienstleistungsabkommen
GATS in der WTO ansprechen.
Grundsätzlich ist die Ausdehnung der Handelsgruppe aus Dienstleistungen
zu befürworten, da die Bedeutung von Dienstleistungen in den
letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Wichtig erscheint es insbesondere,
dass der diskriminierungsfreie Zugang zu öffentlichen Aufträgen
in allen WTO-Mitgliedstaaten erreicht wird und sowohl im Güter-
als auch im Dienstleistungshandel Anwendung findet. Das Übereinkommen
erkennt aber ausdrücklich das Recht der WTO-Mitglieder an,
die Erbringung von Dienstleistungen zu regeln, um ihre nationalen
politischen Ziele zu erreichen.
Zudem erscheint es wichtig, dass künftig nationale Regelungen,
die durch ausländische Anbieter und Investoren im Dienstleistungsbereich
benachteiligt würden, dauerhaft ausgeschlossen werden. Entgegen
oft gestreuten Befürchtungen hat die EU die Daseinsvorsorge
nicht in die GATS-Verhandlungen hineingenommen. Auch behält
sich die EU das Recht vor, den Marktzugang im Bereich öffentlicher
Aufgaben einzuschränken.
Die CDU/CSU tritt für eine weitere Verbesserung des Marktzugangs
für Dienstleistungen ein. Dabei muss jedoch sichergestellt
werden, dass Dienstleistungen wie z.B. Versicherungen hohe Qualitäts-
und Sicherheitsstandards aufweisen. Die CDU/CSU behält sich
auch weiterhin vor, den Verhandlungsprozess aktiv und kontrollierend
zu begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Flachsbarth
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