GATS-Briefaktion - Hartwig Fischer, CDU

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Berlin, den 27. Januar 2003

Sehr geehrter Herr Fritz,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.01.2003 in dem Sie mich auf die Verhandlungen zum allgemeinen Dienstleistungsabkommen GATS in der WTO ansprechen.

Grundsätzlich ist die Ausdehnung der Handelsgruppe aus Dienstleistungen zu befürworten, da die Bedeutung von Dienstleistungen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Wichtig erscheint es insbesondere, dass der diskriminierungsfreie Zugang zu öffentlichen Aufträgen in allen WTO-Mitgliedsstaaten erreicht wird und sowohl im Güter- als auch im Dienstleistungshandel Anwendung findet. Das Fehlen von multilateralen Regeln für die Auftragsvergabe ist in eine der größten nichttarifären Handelshemmnisse im internationalen Dienstleistungsbereich. Ziel muss es sein, den Teilnehmerkreis des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), das bislang nur von den Industriestaaten unterzeichnet worden ist, zu erweitern. Außerdem erscheint es wichtig, dass künftige nationale Regelungen, die durch ausländische Anbieter und . Investoren im Dienstleistungsbereich benachteiligt würden, dauerhaft ausgeschlossen werden.

Es gibt aber einige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die von der unbeschränkten Öffnung des Marktes auszunehmen sind. Die Liberalisierung in der Bildungspolitik ist zu begrüßen, sie trägt zu Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern und damit zu mehr Leistungsorientierung und Qualitätssteigerung bei. Allerdings ist die Bildung in seinem Grundangebot in Deutschland immer noch ein öffentliches Gut. Die Struktur des öffentlich finanzierten Bildungssystems darf deshalb nicht generell zur Disposition gestellt werden. Die öffentliche Aufsicht über das Bildungswesen muss weiterhin vom Bund und den Ländern wahrgenommen werden. Die Setzung und Sicherung von Qualitätsstandards sowie die Akkreditierung und die Anerkennung von Hochschulabschlüssen müssen weiterhin in der Regelbefugnis. des Staates bleiben. Die Gleichbehandlung ausländischer Anbieter darf nicht zu weit gehen.

Sowohl in der Bildung als auch im Bereich der Kultur können ausländische Anbieter staatliche Systeme ergänzen, dürfen diese aber nicht unterminieren.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine Liberalisierung im Dienstleistungsbereich zu begrüßen ist. In Bereichen, wie beispielsweise der Bildung ist aber ein klares Regelwerk nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Hartwig Fischer, MdB


GATS Kampagne, Attac Deutschland
www.gats-kritik.de - Version vom Do, 22.05.03

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