Berlin, den 27. Januar 2003
Sehr geehrter Herr Fritz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.01.2003 in dem Sie mich
auf die Verhandlungen zum allgemeinen Dienstleistungsabkommen GATS
in der WTO ansprechen.
Grundsätzlich ist die Ausdehnung der Handelsgruppe aus Dienstleistungen
zu befürworten, da die Bedeutung von Dienstleistungen in den
letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Wichtig erscheint es insbesondere,
dass der diskriminierungsfreie Zugang zu öffentlichen Aufträgen
in allen WTO-Mitgliedsstaaten erreicht wird und sowohl im Güter-
als auch im Dienstleistungshandel Anwendung findet. Das Fehlen von
multilateralen Regeln für die Auftragsvergabe ist in eine der
größten nichttarifären Handelshemmnisse im internationalen
Dienstleistungsbereich. Ziel muss es sein, den Teilnehmerkreis
des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
(GPA), das bislang nur von den Industriestaaten unterzeichnet worden
ist, zu erweitern. Außerdem erscheint es wichtig, dass künftige
nationale Regelungen, die durch ausländische Anbieter und .
Investoren im Dienstleistungsbereich benachteiligt würden,
dauerhaft ausgeschlossen werden.
Es gibt aber einige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge,
die von der unbeschränkten Öffnung des Marktes auszunehmen
sind. Die Liberalisierung in der Bildungspolitik ist zu begrüßen,
sie trägt zu Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern und
damit zu mehr Leistungsorientierung und Qualitätssteigerung
bei. Allerdings ist die Bildung in seinem Grundangebot in Deutschland
immer noch ein öffentliches Gut. Die Struktur des öffentlich
finanzierten Bildungssystems darf deshalb nicht generell zur Disposition
gestellt werden. Die öffentliche Aufsicht über das Bildungswesen
muss weiterhin vom Bund und den Ländern wahrgenommen werden.
Die Setzung und Sicherung von Qualitätsstandards sowie die
Akkreditierung und die Anerkennung von Hochschulabschlüssen
müssen weiterhin in der Regelbefugnis. des Staates bleiben.
Die Gleichbehandlung ausländischer Anbieter darf nicht zu weit
gehen.
Sowohl in der Bildung als auch im Bereich der Kultur können
ausländische Anbieter staatliche Systeme ergänzen, dürfen
diese aber nicht unterminieren.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine Liberalisierung im Dienstleistungsbereich
zu begrüßen ist. In Bereichen, wie beispielsweise der
Bildung ist aber ein klares Regelwerk nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Hartwig Fischer, MdB
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