Berlin, den 9. März 2005
Sehr geehrter Herr Reinhard,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre als auch die Sorgen von Attac Deutschland hinsichtlich
der so genannten europäischen Dienstleistungsrichtlinie zum Ausdruck bringen.
Wie Sie sicher selbst wissen, zielt die Dienstleistungsrichtlinie darauf ab, alle in der EU noch bestehenden
Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu beseitigen, damit die in
der EU ansässigen Unternehmen ihre Dienstleistungen EU-weit anbieten und erbringen können,
ohne zusätzliche Anforderungen des jeweiligen Mitgliedsstaates erfüllen zu müssen.
Wie aus den Medien bekannt, gibt es hierzu Kritik der Bundesregierung, hier voran des Bundeskanzlers
und der SPD-Bundestagsfraktion. Diese richtet sich vornehmlich gegen das Herkunftsprinzip, das Kern
des Kommissionsvorschlags ist, denn damit unterliegen die Dienstleistungserbringer nur den Rechtsvorschriften
ihres Herkunftslandes in Bezug auf Aufnahme, Ausübung sowie Regelung des Verhaltens,
der Qualität der Arbeit, der Werbung, der Verträge und der Verantwortlichkeit. Den Mitgliedsstaat
wird untersagt, auf ihrem Hoheitsgebiet an den Dienstleistungserbringer Anforderungen zu stellen.
Meiner Meinung nach wird diese nicht in dieser heutigen Form Bestand haben.
Da Ihr Schreiben an alle hessischen SPD-Bundestagsabgeordneten gegangen ist, wird Ihnen der Sprecher
der hessischen SPD-Landesgruppe, Sören Bartol, im Namen aller hessischen Kolleginnen und Kollegen
ausführlich antworten.
Herzliche Berliner/ Frankfurter Grüße
Rita Streb-Hesse
|