09.05.2005
Johannes Singhammer MdB
Arbeitskreis II
Wirtschaft und Arbeit, Tourismus, Bildung und Forschung
- Der Vorsitzende -
Sehr geehrter Herr Reinhard,
für Ihr Schreiben vom 16. Februar 2005, in dem Sie die EU-Dienstleistungsrichtlinie ansprechen,
danke ich Ihnen.
Grundsätzlich bietet der europäische Binnenmarkt für die deutsche Wirtschaft viele
Vorteile. Trotzdem bin ich der Meinung, dass bereits heute die EU-Dienstleistungsfreiheit große
Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt verursacht.
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit den EU-Beitrittstaaten eine 7jährige Übergangsfrist
für die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt vereinbart. Für den Bereich der Dienstleistungen
hat sie jedoch versäumt, entsprechende Übergangsfristen zu verhandeln. Dieses
Versäumnis rächt sich nun, denn Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit
können vernünftigerweise nicht entkoppelt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit bereits
heute durch zahlreiche Schlupflöcher sowie ungenügende Kontrollen umgangen werden.
Wir haben daher die Bundesregierung aufgefordert, die Arbeitnehmerfreizügigkeit mit der Dienstleistungsfreiheit
zu synchronisieren. Auch Nachverhandlungen dürfen dabei nicht ausgeschlossen
werden.
Gleichzeitig muss die Bundesregierung klarstellen, mit welchen Maßnahmen sie kurzfristig den
bereits heute bestehenden Missbrauch der Freizügigkeit bzw. Dienstleistungsfreiheit verhindern
will. Ein Wettlauf um die niedrigsten Sozial- und Qualitätsstandards muss in jedem Falle verhindert
werden. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind angesichts der Arbeitslosenmisere in
Deutschland nicht länger hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Singhammer
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