25.04.2005
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Sehr geehrter Herr Reinhard,
die europäischen Regierungschefs haben von der EU- Kommission eine grundlegende Änderung
des Richtlinienentwurfes für den Dienstleistungsmarkt verlangt. Bundeskanzler Gerhard Schröder
hat sich u. a. gegen das Herkunftslandprinzip gestellt. Es darf nicht sein, dass Arbeitnehmer
zu unterschiedlichen Bedingungen in Deutschland arbeiten.
Dies ist aus meiner Sicht auch notwendig, um zu verhindern, dass es durch die Richtlinie zu einem
Wettbewerb um die niedrigsten Sozialstandards und Lohndumping innerhalb der EU kommt. Die Dienstleistungsrichtlinie
muss vielmehr dazu beitragen, dass es zu einem europäischen Markt für Dienstleistungen
kommt, in dem Sozialstandards und Mindestlöhne innerhalb der EU harmonisiert werden.
Dies darf nicht über einen unregulierten Wettbewerb ablaufen, sondern es müssen langfristig
möglichst hohe gemeinsame Standards angestrebt werden.
Meine Fraktion hat zusammen mit Bündnis 90/ Die Grünen einen Antrag zur Lissabon- Strategie
beschlossen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei den Verhandlungen über
die Dienstleistungsrichtlinie dafür einzusetzen, dass das Herkunftslandprinzip „grundsätzlich
nur in den Bereichen Anwendung findet, in denen eine europäische Harmonisierung erreicht ist".
Die öffentlichen Kontrollen müssen in jedem Fall bei den nationalen Behörden des Landes
verbleiben, in dem die Dienstleistung erbracht wird.
An den neuen Entwurf stelle ich die Anforderung, dass er die nationalen
Regelungskompetenzen in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht einschränkt
und nicht das nationale Verbraucherschutzniveau bei Dienstleistungen senkt.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm
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