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Umweltpolitisches Engagement des BUND Hamburg ist gemeinnützig

Attac begrüßt Urteil des Bundesfinanzhofs

Das politische Engagement des BUND Hamburg im Rahmen einer Volksinitiative für eine Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg steht dessen Gemeinnützigkeit nicht im Weg, da es parteipolitisch neutral ist und sich an den satzungsmäßigen Zielen orientiert. So hat der Bundesfinanzhof diese Woche entschieden. „Das Urteil ist von zentraler Bedeutung für die Zivilgesellschaft. Es bestätigt: Sich zu politischen Themen zu äußern, ist gemeinnützig. Es ist genau das, was die Politik und die ihr unterstellte Finanzverwaltung bislang schlicht nicht wahrhaben will“, kommentiert Andreas van Baaijen, Geschäftsführer im Attac-Bundesbüro, das Urteil.

Entgegen der Sicht der Finanzverwaltung, sieht das oberste deutsche Finanzgericht in der Initiative „Unser Hamburg - Unser Netz“ eine Förderung des Umweltschutzes, eines der satzungsmäßigen Ziele des BUND. Viele Schritte zum Umweltschutz können aber eben nicht durch einzelne Personen, sondern nur durch den Gesetzgeber veranlasst werden, so das Gericht. Politisches Engagement und Gemeinnützigkeit widersprechen sich demnach nicht. Damit ist das Urteil von bundesweiter Bedeutung, denn immer wieder geraten gemeinnützige Organisationen ins Visier der Finanzämter. So auch Attac.

„Der Bundesfinanzhof bestätigt in seinem Urteil genau das Argument, das Attac seit der Verweigerung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Frankfurt im Jahr 2014 vorträgt: Gemeinnützigkeit und Arbeit zu politischen Themen schließen sich nicht aus, sie gehören im Gegenteil oft zusammen. Doch was im Grunde selbstverständlich ist, muss sich Attac seither juristisch erkämpfen“, äußert sich Dirk Friedrichs, Vorstand des Attac-Trägervereins, zu dem andauernden Rechtsstreit mit dem Frankfurter Finanzamt.