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Steuererhebung in Trippelschritten

Richtlinienbeschluss des EU-Rats zur Konzernbesteuerung rechtfertigt keine Euphorie

Bei einer Gesamtkonzernsteuer wäre Schluss mit den aggressiven Steuertricks von Ikea & Co.

Attac kritisiert die vom Rat der Europäischen Union am vergangenen Freitag verabschiedete Änderung im europäischen Steuerrecht als einen Tropfen auf den heißen Stein. Die Finanzminister der EU einigten sich auf eine kleine Änderung an der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie. Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen Ländern werden es in Zukunft etwas schwerer haben, konzernintern Kredite zu vergeben, um die Steuerpflicht zu umgehen.

Der vom Ministerrat verabschiedete Text bleibt hinter dem ohnehin schon schwachen Vorschlag der EU-Kommission und der leichten Verbesserung aus dem Europäischen Parlament zurück. Beide Institutionen forderten eine grundsätzliche Verschärfung des Steuerrechts. Konstruktionen, die offenkundig der Steuervermeidung dienen, sollten damit nicht steuermindernd geltend gemacht werden können. Die Abgeordneten verlangten zudem eine Überprüfung und eventuelle Überarbeitung der Richtlinie bis Dezember 2016. Beides wird es nun nicht geben.

"Vollkommen außer acht bleiben bei dieser Richtlinie zahlreiche andere Steuertricks", sagt Attac-Steuerexperte Detlev von Larcher. "Absurd hohe Lizenzgebühren und die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Tochterunternehmen und Betriebsstätten in den EU-Mitgliedsländern bieten noch immer eine ausgezeichnete Basis zur aggressiven Steuervermeidung. Alle in der EU tätigen Unternehmen, die diese und ähnliche Steuerumgehungsmöglichkeiten nutzen, dürften nach der Entscheidung der Finanzminister in die Hände geklatscht haben."

Mit der Novelle wird die Steuervermeidung mit Hilfe so genannter Hybridanleihen bekämpft. Diese oft sehr langfristigen Anleihen machen sich zunutze, dass sie in einigen EU-Ländern als Eigenkapital, in anderen als Fremdkapital eingestuft werden. Die Konzernmutter vergibt eine langfristige Anleihe an eine Tochter in einem anderen EU-Land. Dort wird diese Anleihe als Kredit betrachtet, die Zinsen und Rückzahlungen der Tochtergesellschaft an die Konzernmutter mindern also die Steuerpflicht. Im Sitzland der Konzernmutter dagegen werden diese Zahlungen als Dividendenausschüttung behandelt und sind damit steuerfrei. Mit dieser Konstruktion können also Gewinne steuerfrei von einem Land ins andere verschoben werden.

Attac und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, an erster Stelle das Internationale Netzwerk für Steuergerechtigkeit, setzen sich seit Jahren für Mindeststeuersätze in der EU und eine Vereinheitlichung der Steuerbasis ein. Für global wirtschaftende Konzerne fordert Attac eine Gesamtkonzernbesteuerung, die dazu führen würde, dass die Gewinne in den Ländern besteuert werden, in denen sie gemacht werden.