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Schäuble will neue Steuertricks für Konzerne legalisieren

Schlag ins Gesicht für mittelständische Unternehmen

Attac-Aktion vor Starbucks-Filialen

Seit September letzten Jahres macht das Attac-Netzwerk mit der Kampagne "Steuertricks stoppen! Bilanzen offenlegen! Gesamtkonzernsteuer jetzt!" verstärkt auf die unverschämten Steuertricks großer Konzerne aufmerksam, die oft nur einen winzigen Teil ihrer eigentlich fälligen Steuern bezahlen. Die beliebteste Methode zur Steuervermeidung: Über angebliche Lizenzgebühren und andere Tricks werden steuerpflichtige Gewinne in Länder mit niedrigerem Steuersatz verschoben. Konzerne wie Starbucks oder Ikea finden solche Möglichkeiten etwa in Luxemburg oder Holland.

Nun will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auch in Deutschland eine so genannte Patentbox für multinationale Unternehmen einführen, um multinationalen Konzernen zu ermöglichen, über in Deutschland angesiedelte Tochterfirmen niedrige Steuersätze abzurechnen.

"Ich bin fassungslos. Statt, wie versprochen, die Steuerschlupflöcher zu schließen, bohrt Schäuble neue Löcher," sagt Karl-Martin Hentschel von der bundesweiten Attac-Arbeitsgruppe Finanzmärkte und Steuern. "Während die Bundesregierung auf EU-Ebene die Einführung einer einheitlichen Unternehmensbesteuerung blockiert, will sie nun das Steuerschlupfloch Nummer eins, die Patentbox, auch in Deutschland einführen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht für jedes mittelständische Unternehmen, das brav in Deutschland seine Gewerbe- und Körperschaftssteuer nach Gesetz bezahlt. Und es spricht den vollmundigen Aussagen Schäubles im Rahmen des Aktionsplans der OECD gegen Konzernsteuertricks Hohn."

Attac setzt sich mit der Gesamtkonzernsteuer für eine international abgestimmte Besteuerung von Unternehmen ein, die die Konzerne dazu verpflichtet, ihre Aktivitäten in verschiedenen Ländern offenzulegen und die dafür fälligen Steuern zu bezahlen.

Hintergrund
+ G20-Aktionsplan:

Nachdem bekannt wurde, dass multinationale Unternehmen (MNU) wie Ikea, Apple, Google, Amazon und andere nur einen Bruchteil der Steuern zahlen, die normale Firmen in Deutschland zahlen müssen, verabredeten sich im Oktober in Moskau die Regierungschefs der G20, die immer weiter ausufernde Steuervermeidung der MNU zu bekämpfen. Dabei beauftragten die G20-Regierungschefs die OECD, bis 2015 einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuervermeidung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) auszuarbeiten. Nun tut die Bundesregierung das Gegenteil. Sie blockiert eine gemeinsame Steuerpolitik der EU und schafft selbst neue Schlupflöcher.

+ Patentbox:

Mehrere EU-Staaten haben eine so genannte Patentbox eingeführt. Sie beinhaltet, dass Gewinne in Tochterunternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, nur noch zu einem Bruchteil des üblichen Steuersatzes oder gar nicht versteuert werden müssen. So gilt in den Niederlanden, wo mittlerweile ein Großteil der multinationalen Unternehmen Töchter hat, die unter die Patentbox fallen, ein Steuersatz von fünf Prozent – während andere Gewinne mit 25 Prozent versteuert werden müssen.

Die Patentbox ist nicht ein Steuertrick unter anderen. Es handelt sich vielmehr um das wichtigste legale Instrument, das Konzernen ermöglicht, weitgehend steuerfrei Gewinne zu machen. Immer mehr große Konzerne praktizieren eine Steuerpolitik, nach der die operativen Töchter Gebühren für Lizenzen, Franchising, Patente und anderes an kleine Tochterfirmen in den Niederlanden und anderen Steueroasen zahlen. Diese kleinen Firmen haben in der Regel den Auftrag, die Firmenidee und das Knowhow weiterzuentwickeln und gelten dann als Forschungsfirma, die weitgehend von den Steuern befreit ist. In diesen Firmen werden dann die Gewinne steuerfrei konzentriert.

Begünstigt wird das dadurch, dass der Wert von Markenprodukten heute überwiegend aus dem Markennamen resultiert und nur noch nachrangig aus den Produktionskosten. Indem die Rechte an der Marke einer kleinen Forschungsfirma übertragen werden, werden die Zahlungen an diese Firma legal und gelten in den operativen Töchtern als Unkosten, werden also dort nicht oder kaum versteuert.

+ EU-Richtlinie GKKB:

Die EU-Richtlinie GKKB (Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage) wurde 2001 in Auftrag gegeben und 2011 von der Kommission nach langen wissenschaftlichen Vorarbeiten fertiggestellt. Das EU-Parlament hat die Einführung bereits 2011 befürwortet. Seitdem blockiert der Ministerrat die Richtlinie – insbesondere auf Betreiben von Deutschland.

Die Richtlinie setzt das von vielen Experten vorgeschlagene Konzept der "Gesamtkonzernbesteuerung" (Unitary Taxation) um. Danach werden nicht mehr die Töchter eines Konzerns wie eigene Firmen besteuert, sondern die Gewinne eines Konzerns werden in einer Gesamtbilanz errechnet und dann anteilig den Nationalstaaten zugeordnet, in denen der Konzern real tätig ist. Grundlage dafür sind die getätigten Investionen, das beschäftigte Personal und die getätigten Umsätze. Damit würde der Gewinnverschiebung in Steueroasen, in denen die Firma nicht oder nur geringfügig tätig ist, unmöglich gemacht.