
„Solidarität statt Sozialkahlschlag– Tax the Rich!“ Unter diesem Motto mobilisiert Attac zu den bundesweiten Sozialprotesten, zu denen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für den 26. September aufruft (https://www.dgb.de/mitmachen/kampagnen/aktionstag-sozialstaat/). Geplant sind Demonstrationen und Kundgebungen in 15 Städten.
Angriff auf die Arbeitszeitregelungen
Was ist das Problem?
Eigentlich gibt es kein akutes Problem, auf das die Deregulierung der Arbeitszeit eine Antwort wäre. Aber es gibt natürlich das ständige Bestreben des Kapitals, den Profit auf Kosten der Beschäftigten zu erhöhen.
Die Bundesregierung stellt dafür mit ihrem Generalverdacht gegen Arbeitnehmer*innen – zu faul, in Lifestyle verliebt, vorgeschobene Krankheiten – die Folie zur Verfügung, auf der die Arbeitgeberverbände die schon lange geforderte „Lockerung“ des Arbeitszeitgesetzes durchsetzen wollen.
Dabei wird die aktuelle Arbeitszeitdebatte zutiefst unredlich geführt: Verschwiegen wird, dass die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung des Acht-Stunden-Tages sozialpolitisch und volkswirtschaftlich verheerend sind. Sie haben konkrete negative Folgen für Beschäftigte und Unternehmen: Arbeitsmedizinische Untersuchungen belegen, dass mehr als acht Stunden Erwerbsarbeit pro Tag zu einem dramatischen Anstieg von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen führen.
Außerdem wissen wir, dass es heute viele Menschen gibt, die bis zum Umfallen arbeiten, keine Zeit haben für die Familie oder ihre persönlichen Interessen, krank zur Arbeit gehen, unbezahlte Überstunden machen und trotzdem die Angst um den Arbeitsplatz nicht loswerden. – Und auf der anderen Seite sind viele Andere durch Arbeitslosigkeit verarmt und ausgegrenzt.
Was schlägt Attac vor?
Wir brauchen eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit und keine Verlängerung! Die Attac AG „ArbeitFairTeilen“ fordert:
- Kurze Vollzeit zwischen 28 und 32 Stunden für alle.
- Voller Lohnausgleich für untere und mittlere Einkommen
- Voller Personalausgleich
Nach Berechnungen der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik ist die kurze Vollzeit von 30 Stunden ohne Arbeitsverdichtung tatsächlich möglich und auch finanzierbar. Sie würde mit den Sorgeverpflichtungen vereinbar sein, weniger krank machen und dadurch das enorme Arbeitskraftpotenzial der Frauen, der arbeitsbedingt Kranken und derer, die jetzt das Rentenalter nicht mehr erreichen, heben.
Versuche mit einer 32-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich zeigten, dass Kranken-, Kündigungs- und Fehlerquote drastisch sinken und auf der anderen Seite Vereinbarkeit, Zufriedenheit und Motivation signifikant steigen und dadurch auch die Produktivität (um ca. 20 % bei gleichbleibendem oder sogar leicht steigendem Umsatz). Deswegen braucht es eine neue kürzere Normalarbeitszeit für alle, die Teilzeit einfach überflüssig macht.
Welche Verschlechterungen sind geplant?
- Die im Arbeitszeitgesetz geregelte tägliche Regel- und Höchstarbeitszeit von 8 bzw.10 Stunden soll fallen, es soll nur noch eine Höchstarbeitszeit pro Woche gelten.
- Aufweichung der Sonntagsruhe (zunächst) für Bäckereien und Bibliotheken
- Die Menschen sollen mehr Überstunden machen und werden mit steuerfreien Zuschlägen (bis 25 %) geködert.
Da nur für 49 % aller Beschäftigten in Deutschland ein Tarifvertrag gilt, würden die Verschlechterungen des Gesetzes unmittelbar 51 % betreffen. Dadurch würde aber natürlich der Druck auf die Gewerkschaften bei den nächsten Tarifverhandlungen erheblich zunehmen.
Außerdem: Beschäftigte werden wieder verpflichtet, sich ab dem 1. Tag der Krankheit krankschreiben zu lassen. Bisher gilt die Verpflichtung ab dem 4. Tag, aber laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber auch jetzt schon berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Wo liegt also das Problem?
Gesundheit ist keine Ware!
Was ist das Problem?
Unser Gesundheitssystem krankt an einer chronischen Unterfinanzierung, weil die Politik sich weigert, Vermögende und Privilegierte fair in die Pflicht zu nehmen. Stattdessen wird die Gesundheitsversorgung seit Jahren der Marktlogik unterworfen: Krankenhäuser müssen Profite abwerfen und Krankenkassen ihre Ausgaben deckeln, indem über das System der Fallpauschalen (DRG, Diagnosis Related Groups) Fehlanreize für Mengenausweitung und Personalabbau gesetzt werden, statt den tatsächlichen Behandlungsbedarf zu finanzieren.
Was schlägt Attac vor?
Wir fordern ein Ende der sozialen Kahlschlagpolitik und den Aufbau eines vollkommen solidarischen Gesundheitssystems:
- Einführung der solidarischen Bürgerversicherung: Schluss mit der Zwei-Klassen-Medizin! Alle zahlen in eine gemeinsame Kasse ein – und zwar auf alle Einkommensarten (auch auf Gewinne, Zinsen, Vermögen und Erbschaften). Die Beitragsbemessungsgrenze gehört abgeschafft.
- Volle Steuerfinanzierung statt GKV-Plünderung: Der Bund muss die realen Gesundheitskosten für Grundsicherungs-Empfänger*innen zu 100 % aus Steuermitteln erstatten, anstatt die Beitragszahler*innen als Reparaturbetrieb für den Staatshaushalt zu missbrauchen.
- Weg mit den Zuzahlungen: Medizinische Versorgung, Medikamente, Hilfsmittel und Zahnersatz müssen für alle Versicherten bedarfsgerecht kostenfrei sein.
- Verbindliche Personalstandards und Verbot von Klinikgewinnen: Schluss mit der profitorientierten Fallpauschalen-Logik (DRG)! Krankenhäuser gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Medizinische Infrastruktur darf nicht renditegetrieben geschlossen werden. Wir fordern eine gesetzliche, bedarfsorientierte Personalausstattung für alle Berufsgruppen. Krankenhäuser müssen alle ihre tatsächlichen Kosten für Personal und Medizin voll erstattet bekommen, anstatt dass mit der Gesundheit von Menschen Profite gemacht werden.
Welche Verschlechterungen sind geplant?
Das am 10. Juli 2026 im Eilverfahren durchgepeitschte Gesetz der schwarz-roten Koalition löst kein einziges dieser chronischen Unterfinanzierungsprobleme. Unter dem Deckmantel stabiler Beiträge werden fast 19 Milliarden Euro aus dem System gepresst. Die Lasten dieses massiven Sparpakets werden jedoch einseitig auf dem Rücken der Beschäftigten, Familien und chronisch Kranken abgeladen. Gesundheit wird so immer mehr zum unbezahlbaren Luxusgut.
Unter anderem sieht das neue Gesetz folgende Änderungen vor:
- Grundsicherungs-Mogelpackung: Der Staat zahlt für die Gesundheitsversorgung von gesetzlich versicherten Grundsicherungs-Empfänger*innen eine Pauschale von 144 Euro im Monat. Die realen Behandlungskosten liegen aber im Schnitt bei über 300 Euro. Sind Grundsicherungs-Empfänger*innen dagegen privat versichert (PKV), übernimmt der Staat klaglos Beiträge bis zu 509 Euro im Monat – also das Dreieinhalbfache!
Zwar sieht das Gesetz ab 2027 einen zusätzlichen Steuerzuschuss von 1 Milliarde Euro für die gesetzliche Krankenversicherung vor – doch angesichts des realen Defizits ist das ein Tropfen auf den heißen Stein. Das verbleibende Milliardenloch von über 10 Milliarden Euro jährlich müssen weiterhin die gesetzlich Versicherten über steigende Zusatzbeiträge zahlen, während Gutverdiener*innen und Privatpatient*innen fein raus sind. - Kahlschlag am Krankenbett: Das mühsam erkämpfte Pflegebudget im Krankenhaus wird gedeckelt und die verbindliche Anwendung der Personalbemessung PPR 2.0 kurzerhand gekippt. Zudem wird der Verweis auf die Pflegepersonaluntergrenzen als verpflichtende Qualitätsanforderung für Kliniken gestrichen. Pflegekräfte werden so wieder zum reinen Erlösfaktor degradiert – längere Wartezeiten und eine gefährliche Arbeitsverdichtung sind die Folge.
- Ambulantes Praxissterben: Die ambulante Versorgung durch psychotherapeutische und ärztliche Praxen wird durch einen Ausgabendeckel streng budgetiert. Die Folge sind noch längere Wartezeiten auf Termine und ein dramatisches Praxissterben.
- Harter Deckel für faire Löhne: Für die Jahre 2027 bis 2029 wird der Kostenanstieg für Krankenhäuser und Reha-Zentren radikal begrenzt (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt). Wenn Tarifverträge höhere Abschlüsse vorsehen, bleiben die Kliniken auf den Kosten sitzen. Beschäftigte im Gesundheitswesen zahlen die Zeche durch drohende Reallohnverluste.
- Höhere Zuzahlungen: Die gesetzlichen Eigenanteile in der Apotheke steigen drastisch um 50 Prozent. Patient*innen zahlen künftig zwischen 7,50 und 15 Euro pro Medikament selbst. Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen und chronischen Erkrankungen ist das nicht tragbar.
- Streichungen bei Zahnersatz: Die gesetzlichen Kassenzuschüsse für Zahnersatz werden pauschal um 10 Prozent gekürzt.
- Streichungen bei Familie: Ab 2028 wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern abgeschafft (ein eigener Beitragszuschlag von 2,5 Prozent wird fällig, sofern keine Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben).
Grundsicherung
Was ist das Problem?
Obwohl die Ausgaben für das ehemalige Bürgergeld 2024 nur 4 Prozent des gesamten Sozialbudgets ausmachten, wird immer wieder auf die angeblich „faulen“ Bürgergeldempfänger:innen verwiesen, die den Sozialstaat ausnutzen würden.
Doch von den ca. 5,5 Millionen Betroffenen waren in diesem Zeitraum etwa 25 Prozent Kinder unter 15 Jahren, die zur Schule gehen. Etwa die Hälfte der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger:innen befand sich in Ausbildung oder Studium, nahm an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil, leistete Care-Arbeit oder zählte zu den sogenannten Aufstockern, deren Einkommen nicht zur Sicherung des Existenzminimums ausreicht.
Dass die Leistungen, die die Betroffenen erhalten, viel zu niedrig sind und keineswegs die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, wird von verschiedenen Verbänden immer wieder kritisiert.
Was schlägt Attac vor?
Attac fordert eine auskömmliche finanzielle Sicherung für jeden Menschen ohne Bedürftigkeitsprüfung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben inklusive Wohnen beinhaltet. Die Leistungen müssen ohne Bedürftigkeitsprüfung und sanktionsfrei erfolgen. Die Forderungen im Einzelnen:
- Als Sofortmaßnahme müssen die Regelsätze um mindestens 200 Euro erhöht werden. Für Kinder und Jugendliche soll es eine ausreichende Kindergrundsicherung geben, die auch einen Anteil an den Wohnkosten beinhaltet.
- Für Personen im Rentenalter soll eine solidarische Mindestrente eingeführt werden.
- Das Asylbewerberleistungsgesetz ist abzuschaffen; die betreffenden Personenmüssen in den regulären Grundsicherungssystemen abgesichert werden.
Attac sieht die Notwendigkeit einer Umverteilung von oben nach unten und nicht – wie nun erneut von der Bundesregierung beschlossen – von unten nach oben.
Welche Verschlechterungen sind geplant?
Seit 1 Juli 2026 sind die neuen Sanktionen für arbeitssuchende Grundsicherungsempfänger:innen in Kraft. Verpasst beispielsweise jemand drei Termine, wird der Regelsatz für Essen, Kleidung und Körperpflege gestrichen. Meldet sich die Person nicht innerhalb eines Monats, werden auch die Kosten für die Unterkunft nicht mehr übernommen. Der Regelsatz wird auch gestrichen, wenn jemand „zumutbare Arbeit“ nicht aufnimmt.
Die Regelsätze in der Grundsicherung sind viel zu niedrig und wurden seit 2 Jahren nicht mehr erhöht, trotz des hohen Preisanstiegs insbesondere bei Lebensmitteln. Auch die Leistungen für Wohnraum und Heizung sind bei den gestiegenen Mieten vor allem in den Großstädten viel zu niedrig. Die Summe aus Regelsätzen und Leistungen fürs Wohnen liegt deutlich unterhalb der Armutsgrenze.
Rente
Was ist das Problem?
Zahlreiche Politiker und Medien behaupten, die gesetzliche Rente sei über das bisherige Umlageverfahren nicht mehr finanzierbar. Doch ist die Schieflage des Rentensystems nicht auf das Umlageverfahren zurückzuführen, sondern auf politische Entscheidungen:
- Seit der Einführung des Niedriglohnsektors arbeiten immer mehr Menschen in Niedriglohn oder prekären Beschäftigungsverhältnissen. Dadurch fließen weniger Beiträge in die Rentenkasse und viele Menschen erwerben zu geringe Rentenansprüche und sind im Alter arm, vor allem Frauen.
- Zahlreiche Leistungen, die eigentlich von der gesamten Gesellschaft – und daher aus dem normalen Bundeshaushalt – bezahlt werden müssten, werden aus der Rentenkasse finanziert und somit einseitig nur von den Beitragszahler*innen getragen. Beispiele dafür sind die Aufwertung der DDR-Renten oder die sogenannte Mütterrente. So wird die Rentenkasse um knapp 40 Mrd. Euro geschröpft.
Zudem wird wieder einmal behauptet, die gesetzliche Rente sei wegen des demografischen Wandels nicht mehr finanzierbar. Aber den gibt es seit Einrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung. Er ist ständiger Begleiter.
Entscheidend ist nicht die Zahl älterer Menschen, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – und die gerechte Verteilung des erarbeiteten Wohlstands. Wenn aber Gewinne nur an Aktionäre ausgeschüttet und nicht investiert werden, sinken Beschäftigungsmöglichkeiten. Einkommen steigen nicht angemessen oder sinken gar und Renten geraten in Gefahr.
Was schlägt Attac vor?
Attac setzt sich für ein solidarisches Rentensystem mit zwei zentralen Elementen ein:
Eine armutsfeste Basiskomponente für alle. Jeder Mensch, der dauerhaft in Deutschland lebt, erhält im Alter eine existenzsichernde Basiskomponente. Sie verhindert Altersarmut und ersetzt das heutige aufwendige bürokratische Nebeneinander von Grundsicherung und komplizierten Zuschlägen. Finanziert wird die Basiskomponente solidarisch aus einer allgemeinen Sozialabgabe auf alle Einkommen. Vorstandsvergütungen und Unternehmensgewinne werden ebenso einbezogen wie Arbeitseinkommen. Gleichzeitig entfallen Beitragsbemessungsgrenzen, sodass starke Schultern mehr zum Gemeinwohl beitragen. Die Schweiz zeigt, dass es funktioniert.
Hinzu tritt eine einkommensabhängige Berufskomponente. Zusätzlich erwerben alle Beschäftigten wie bisher Rentenansprüche im Umlageverfahren über eine paritätische Finanzierung der einkommensabhängigen Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jeder zusätzlich gezahlte Euro erhöht die spätere Rente. Arbeit lohnt sich also immer.
Mit diesem Modell werden die beiden zentralen Ziele erreicht: Vermeidung von Armut in Alter und Absicherung des Lebensstandards.
Welche Verschlechterungen sind geplant?
Aktuell plant die Bundesregierung unter anderem eine Anhebung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus. Viele verlieren bereits vor diesem Alter ihren Arbeitsplatz oder müssen ihn aufgeben. Durch die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn läuft diese Anhebung damit auf eine Rentenkürzung hinaus.
Besonders benachteiligt wären vor allem Menschen mit körperlich belastenden Berufen, geringen Einkommen oder lückenhaften Erwerbsbiografien, da sie oft aus gesundheitlichen Gründen früher ausscheiden müssen oder sich private Vorsorge nicht leisten können.
Außerdem ist geplant, dass alle Beschäftigten in die vielfach propagierte Aktienrente einsteigen müssen. Dadurch wird die Alterssicherung von unsicheren Finanzmärkten abhängig. Welche Risiken damit verbunden sind, zeigt sich aktuell am Altersvorsorgewerk der Berliner Zahnärzte: Laut Medienberichten fehlt eine Milliarde Euro in der Rentenkasse.
Zudem werden die Beiträge, die in die Aktienrente fließen sollen, vorrangig im Ausland angelegt werden und fehlen beim Konsum im Inland.
Auch führen steigende Aktienkurse in der Regel nicht zu mehr Beschäftigung, sondern gehen einher mit mehr Druck auf Lohnkürzung und Personalabbau.
Das Problem der Altersarmut wird mit den geplanten Maßnahmen in keiner Weise angegangen.
Steuerpolitik und Sozialkürzungen
Was ist das Problem?
Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland das drittreichste Land der Welt. Dennoch fehlt immer das Geld für gute Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Pflege, bezahlbaren Wohnraum oder eine armutsfeste Rente. Vor allem die Kommunen können ihre Aufgaben kaum mehr bezahlen. Gleichzeitig wachsen Vermögen und Unternehmensgewinne seit Jahren deutlich stärker als die Einkommen vieler Beschäftigter.
Die Ursache für das fehlende Geld in den öffentlichen Haushalten ist nicht fehlender Wohlstand, sondern eine ungerechte Steuerpolitik. Große Vermögen und Erbschaften werden heute deutlich geringer belastet als früher. Viele Konzerne verschieben ihre Gewinne ins Ausland oder nutzen legale Steuerschlupflöcher. Die Folge: Dem Staat entgehen jedes Jahr Milliarden.
Während die Vermögenden entlastet werden, tragen Beschäftigte und Verbraucher*innen einen immer größeren Teil der Finanzierung des Gemeinwesens. So wächst die soziale Ungleichheit – und der finanzielle Spielraum für öffentliche Investitionen und soziale Sicherheit schrumpft, der Sozialabbau wird immer schlimmer und bedroht Teilhabe und Demokratie.
Was schlägt Attac vor?
Attac fordert eine konsequente Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften. Mit progressiv ansteigenden Vermögen- und Erbschaftsteuern sollen riesige Vermögen schrittweise reduziert werden. Das stärkt die Finanzen der Bundesländer, denen diese Einnahmen zustehen, und so können auch die klammen Kommunen besser finanziert werden.
Mit diesen Mitteln können gute Schulen, eine leistungsfähige Gesundheits- und Pflegeversorgung, bezahlbarer Wohnraum, gut ausgestattete Kommunen, Busse und Bahnen sowie der klimagerechte Umbau von Wirtschaft und Energieversorgung finanziert werden.
Eine gerechte Besteuerung großer Vermögen findet breite Unterstützung: Rund 70 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten eine Vermögensteuer. Auch international gewinnt die Besteuerung extremer Vermögen an Bedeutung – etwa bei den Beratungen der G20 und der Vereinten Nationen.
Wir sagen: Geld ist genug vorhanden. Das Problem ist nicht ein zu teurer Sozialstaat, sondern eine Steuerpolitik, die große Vermögen und hohe Gewinne schont und anschließend Sozialkürzungen als unausweichlich darstellt.
Welche Verschlechterungen sind geplant?
Die Bundesregierung hat bereits die neue Grundsicherung beschlossen, die mit schärferen Sanktionen, geringerem Schonvermögen und mehr Druck auf Arbeitsuchende ausgestattet ist. Gleichzeitig reichen die Regelsätze vielerorts nicht aus, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen. Dass die Betroffenen damit unter das Existenzminimum fallen, wird bewusst in Kauf genommen.
Demokratiefördernden Projekten soll die Finanzierung entzogen werden – in einer Zeit, in der Prävention und politische Bildung wichtiger denn je ist.
Auch Länder und Kommunen werden durch knappe Haushalte zunehmend unter Spardruck gestellt. Einschnitte bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, bei Beratungsstellen, der Jugendsozialarbeit, der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderen sozialen Angeboten werden diskutiert.
Die geplante Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Frauen
Was ist das Problem?
Trotz formaler Gleichberechtigung der Geschlechter sind die gesellschaftlichen Ressourcen weiterhin geschlechtshierarchisch verteilt: Weibliche Arbeit hat weniger „Wert“ als männliche und die unbezahlte Sorgearbeit wird nach wie vor Frauen* zugewiesen und zum allergrößten Teil von ihnen geleistet.
Kinder erhöhen in der BRD das Armutsrisiko und das gilt besonders für Alleinerziehende.
Die Regierungspläne befeuern alte Rollenbilder und treiben Frauen* systematisch in die finanzielle Abhängigkeit und die Altersarmut.
Was schlägt Attac vor?
Wir brauchen keine Kürzungen bei der sozialen Infrastruktur, sondern eine gerechte Besteuerung von Vermögen und Konzernprofiten!
Sorgearbeit und Erwerbsarbeit müssen gleichberechtigt auf alle Geschlechter aufgeteilt werden. Diese Forderung bedingt eine radikale Arbeitszeitverkürzung – jede Person sollte Zeit für Care-Arbeit haben –, Neubewertung und überproportionale Lohnerhöhungen bei typischen „Frauenarbeiten“ – um den Gender-Pay-Gap zu schließen –, Quotierung und eine an Interessen von FLINTA* orientierte Sozialpolitik.
Wir streiten für eine Welt, in der „Geschlecht" keine relevante Kategorie für Lebenschancen, soziale und finanzielle Sicherheit, gesellschaftliche Rollen und Normen ist.
Welche Verschlechterungen sind geplant?
- Zusammenstreichung des Elterngelds (ab November 2027): Die maximale Bezugsdauer für Paare schrumpft von 14 auf 12 Monate. Und die 12 Monate gibt es nur unter der Bedingung, dass die Väter künftig mindestens 3 Monate davon nehmen. Das klingt auf dem Papier nach partnerschaftlicher Aufteilung, erzeugt in der Realität aber für viele Mütter eine unüberbrückbare Betreuungslücke – denn wenn die Väter Elternzeit nicht nehmen wollen oder können (prekäre Arbeit, Probezeit, drohende Entlassung) bleibt es bei 9 Monaten Elternzeit und Kitaplätze für neun Monate alte Babys existieren de facto nicht.
- Kürzung beim Unterhalts“vorschuss“ (ab 2027): Der Staat spart bei den Schwächsten. Bisher haben Kinder und Jugendliche bis 18, deren Väter nicht zahlen, Anspruch auf Unterhaltsgeld vom Staat. Der soll es sich dann von den verantwortungslosen Männern zurückholen – was aber nur selten klappt, weil sie immer Tricks finden, sich ihrer Verpflichtung zu entziehen. Die Altersgrenze für den Vorschuss soll von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Betroffen sind fast ausschließlich alleinerziehende Mütter – eine Gruppe, die ohnehin das höchste Armutsrisiko in unserer Gesellschaft trägt.
- Rentenkürzung für pflegende Angehörige (ab Januar 2027): Der Gipfel der Respektlosigkeit: Wer Angehörige pflegt (zu 80 Prozent Frauen*), soll künftig 30 Prozent weniger Rentenpunkte für diese schwere Arbeit erhalten.
Was uns hier als „Haushaltskonsolidierung“ und „Modernisierung“ verkauft wird, ist das Ergebnis einer an Markt- und Kapitallogik ausgerichteten Sparpolitik, die menschliche Sorgearbeit konsequent entwertet.
Es ist eine bodenlose Frechheit: Auf der einen Seite beklagt die Politik den Fachkräftemangel und fordert Frauen auf, mehr zu arbeiten. Auf der anderen Seite reißt sie ein, was mühsam an Infrastruktur aufgebaut wurde. Wer Kitas kaputtkürzt, Frauenhäusern die Mittel streicht und Müttern das Elterngeld zusammenstreicht, drängt Frauen* zurück an den heimischen Herd. Es ist die Rückkehr zu genau dem reaktionären Familienbild, wie es auch von der AfD vertreten wird.
Besonders perfide ist der geplante Raubzug an den Renten der Pflegenden. Millionen Frauen* halten das kollabierende Gesundheitssystem überhaupt nur dadurch am Laufen, dass sie ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Sie leisten unbezahlte, körperlich und seelisch aufreibende Knochenarbeit, die den Staat Milliarden spart. Und zum Dank dafür kürzt man ihnen die ohnehin mickrigen Rentenansprüche um fast ein Drittel zusammen.
Wohnen
Was ist das Problem?
In Deutschland fehlt es vielerorts an bezahlbarem Wohnraum. Besonders in Großstädten steigen Mieten und Immobilienpreise seit Jahren schneller als die Einkommen. Gründe für steigende Mieten sind neben anderen der Verlust an Sozialwohnungen und an Wohnungen der öffentlichen Hand. Allein in der Zeit zwischen 1995 bis 2010 wurden mehr als eine Million Wohnungen der öffentlichen Hand privatisiert. Seit 1990 ist die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland von rund drei Millionen auf etwa 1,05 Millionen gesunken, weil Sozialbindungen für Bestandswohnungen ausgelaufen sind und zu wenige neu gebaut werden. In der Folge finden viele Familien, Studierende und Menschen mit geringem Einkommen kaum noch geeignete Wohnungen. Insgesamt fehlen in Deutschland weit über eine Million bezahlbare Wohnungen.
Was schlägt Attac vor?
Damit in Deutschland das Menschenrecht auf Wohnen durchgesetzt werden kann, fordert Attac den Ausbau des gemeinnützigen Wohnungssektors: Mehr öffentliche und genossenschaftliche Wohnungen sollen geschaffen werden, damit dauerhaft bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt. Dafür muss das bisher weitgehend unwirksame Gesetz zur Wohnungsgemeinnützigkeit reformiert werden, damit Wohnungsunternehmen, die nicht profitorientiert arbeiten, stärker gefördert werden.
Gleichzeitig setzt sich Attac für die Vergesellschaftung profitorientierter Wohnungsunternehmen ein – Wohnraum soll so stärker demokratisch kontrolliert werden können. Öffentliche Grundstücke und Wohnungen sollen künftig nicht mehr verkauft werden dürfen, sondern langfristig dem Gemeinwohl dienen. In den öffentlichen Wohnungsunternehmen soll eine wirksame demokratische Kontrolle eingerichtet werden: Dafür sollen Mieter*innen und Beschäftigte sowie die Stadtgesellschaft stärker an Entscheidungen über die Wohnungsbestände beteiligt werden.
Zudem fordert Attac einen wirksamen und dauerhaften Mietendeckel, der sich an der tatsächlichen Bezahlbarkeit orientiert.
Welche Verschlechterungen sind geplant?
Weil der Markt versagt und nicht genug bezahlbaren Wohnungen zur Verfügung stellt, ist in den letzten Jahren der Ruf nach Rekommunalisierung und Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen immer lauter geworden. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat in dieser Auseinandersetzung in Berlin einen wichtigen politischen Erfolg erzielt. Beim Volksentscheid im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit der Berliner*innen dafür, große private Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Bisher hat sich der Berliner Senat geweigert, den Beschluss umzusetzen. Nach den Wahlen im Herbst 2026 könnte sich dies ändern, zumal parallel dazu ein weiterer Volksentscheid über ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz stattfindet, der aller Wahrscheinlichkeit nach erfolgreich sein wird.
Um zu verhindern, dass diese und womöglich weitere Vergesellschaftungen von Wohnungsbeständen stattfinden, will die schwarz-rote Bundesregierung nun ein Gesetz auf den Weg bringen, dass Vergesellschaftung von Wohnungen untersagt. Sie ignoriert damit nicht nur den Willen einer breiten Mehrheit der Berliner Bevölkerung, sondern tritt auch das Grundgesetz mit Füßen, das Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit als zulässig erachtet (Artikel 14).
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