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LuxLeaks-Urteil: Attac fordert Whistleblower-Gesetz sowie Informationspflicht für Behörden und Unternehmen

Aufklärung von Steuer-Foulspiel muss unterstützt statt bestraft werden

 

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt die Entscheidung des Luxemburger Kassationshofes, dass der Prozess gegen den LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour neu aufgerollt werden muss. In dem Revisionsverfahren monierten die Richter, der Status Deltours als Whistleblower sei in den vorigen Instanzen nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Attac fordert ein Whistleblower-Gesetz, das die Weitergabe von Firmen- und Verwaltungsdaten zur Aufdeckung von Straftaten und Steuerhinterziehung grundsätzlich straffrei stellt und die Whistleblower arbeitsrechtlich und strafrechtlich schützt.

Für Behörden, Banken, Unternehmensberatungen, Anwaltskanzleien und andere einschlägig tätige Unternehmen und Einrichtungen muss es laut Attac zudem eine Informationspflicht geben, wenn die Allgemeinheit finanziell oder durch Umweltverschmutzung, Gesundheitsbelastungen und Ähnliches geschädigt wird.

Alfred Eibl vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis: "Egal, ob es um Steuerhinterziehung von Privatpersonen, Steuervermeidung von Unternehmen oder illegale staatliche Steuerdeals geht: Solange foul gespielt wird, brauchen wir Menschen, die pfeifen, um die Öffentlichkeit auf das Foulspiel aufmerksam zu machen. Wer Missstände in seinem Arbeitsbereich aufdeckt, verpfeift niemanden, sondern handelt im Sinne des Gemeinwohls. Diese Aufklärung darf nicht verfolgt werden, sondern muss unterstützt werden.“

Hunderte Milliarden Euro gehen jährlich den Staaten weltweit durch Steuertricks von Konzernen verloren. Mitverantwortlich dafür sind auch geheime Steuerdeals zwischen Unternehmen und Staaten, wie sie durch LuxLeaks und andere Whisteblower-Fälle aufgedeckt wurden.

Volle Transparenz bei Konzernsteuern nötig

So wichtig Whistleblower sind, sollten sie nicht nötig sein. Attac fordert daher volle Transparenz über bisher geheime Steuerdeals zwischen Staaten und Konzernen in der EU. Vor allem sollten in der EU tätige Konzerne länderweise veröffentlichen müssen, wieviel Gewinn sie weltweit erzielen und wieviel Steuern sie darauf bezahlen. Entsprechende Kommissionspläne dazu sind unzureichend.


Für Rückfragen:

  • Alfred Eibl, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0160 9078 0266

  • Karl-Martin Hentschel, Attac-Vertreter im Netzwerk Steuergerechtigkeit, Tel. 0151 5908 4268