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G20: Attac-Aktive reichen Klage gegen gewaltsamen Polizeieinsatz ein

Gericht soll Rechtswidrigkeit feststellen

Polizeieinsatz an der Protokollstrecke

Drei Attac-Aktive klagen gegen einen gewaltsamen Polizeieinsatz während der G20-Proteste in Hamburg, bei dem sie so verletzt wurden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die drei Globalisierungskritiker_innen sehen sich in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Versammlungsfreiheit missachtet. Die Feststellungsklage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht ist am heutigen Mittwoch eingereicht worden. Das Gericht muss nun die Rechtswidrigkeit des Einsatzes überprüfen.

Stadt Hamburg verweigerte Stellungnahme

Zuvor hatten die Klagenden die Stadt Hamburg in einem Schreiben aufgefordert, von sich aus die Rechtswidrigkeit des Einsatzes einzuräumen. Die Stadt bat zunächst um eine Fristverlängerung, verweigerte dann aber eine Stellungnahme. Sie teilte lediglich mit, der Fall sei an die Dienststelle "Interne Ermittlungen" übergeben worden.

Bei der Klage geht es um einen Vorfall im Stadtteil St. Georg am 7. Juli. Die Betroffenen zogen in einem angekündigten Demonstrationszug Richtung Außenalster, um dort die G20-Protokollstrecke friedlich zu blockieren. Noch auf dem Weg – an der Kreuzung Sechslingspforte/Ackermannstraße/Ekhofstraße – stoppte die Polizei den Zug. Ohne Vorwarnung griffen Beamte friedlich und unvermummt Demonstrierende mit Reizgas an, schlugen sie mit Schlagstöcken und Fäusten und traten sie. Mehrere Betroffene, darunter die klagenden Attac-Aktiven, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Sabine Lassauer vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis trug eine vier Zentimeter lange Platzwunde am Hinterkopf davon, die genäht werden musste.

Polizei schüchterte Demonstrierende systematisch ein

"Das brutale Vorgehen der Polizei war für uns während der Gipfeltage allgegenwärtig. In vielen Fällen haben Beamte systematisch Gewalt angewendet – nicht etwa, um sich zu schützen oder Straftäter festzunehmen, sondern um friedlich Demonstrierende einzuschüchtern und grundlos aufzuhalten", berichtet Sabine Lassauer. "Es reicht nicht, die mangelnde Demokratie etwa in der Türkei zu kritisieren; wir müssen auch vor der eigenen Haustür kehren. Auch in Deutschland ist das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr. Es darf nicht Normalität werden, dass die Polizei friedlich Versammelte routinemäßig einschüchtert und verprügelt. Darum klage ich."

Rechtsanwalt Dieter Magsam, der die drei Kläger vertritt, ergänzt: "Während der G20-Proteste wurde Hamburg zur demokratiefreien Zone. Das lag nicht allein an Gästen wie Erdogan oder Putin – sondern an den rechtswidrigen Eingriffen der Hamburger Polizei in das Versammlungsrecht."

In den vergangenen Tagen haben Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mehrere Klagen eingereicht, um anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze während der G20-Proteste rechtswidrig waren. Weitere Klagen sind angekündigt.