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Erbschaftssteuer: Statistik zeigt enorme Privilegierung großer Betriebsvermögen

Attac legt Vorschläge für gerechte Reform der Erbschaftssteuer vor

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes bestätigen die Kritik von Attac an der ungerechten Erbschaftssteuer: Je höher das vererbte oder verschenkte Betriebsvermögen ist, desto niedriger fällt die prozentuale Steuerbelastung der Erben aus. Das globalisierungskritische Netzwerk fordert daher eine echte Reform der Erbschaftssteuer, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Betriebsvermögen angemessen zu besteuern, gerecht wird.

Die Auswertung des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass bei Vermögensübergängen ab 20 Millionen Euro der tatsächliche Steuersatz bei nur 3,4 Prozent liegt. Gesetzlich vorgesehen sind 20 Prozent. Noch extremer sind die Daten bei Schenkungen – also dann, wenn der Vermögensübergang bereits vor dem Tod der Eigentümer geregelt wird. Bei Schenkungen von mehr als 20 Millionen bezahlen die Erben nur 0,7 Prozent Steuern. Mit insgesamt 37 Milliarden Euro machten diese hohen Schenkungen 2016 rund ein Drittel der gesamten erfassten Vermögensübergänge aus.

"Damit wird die eigentliche Steuergesetzgebung auf den Kopf gestellt. Statt größere Vermögen gemäß dem Prinzip der Leistungsfähigkeit stärker zu belasten, werden sie faktisch freigestellt", sagt Attac-Steuerexperte Alfred Eibl. "Eine solche Schieflage ist unerträglich und zerstört unsere Gesellschaft. Jahrelang abzuwarten, bis wieder Fälle bis zum Bundesverfassungsgericht durchgeklagt worden sind, ist unzumutbar."

Die Daten des Bundesamtes beziehen sich auf das Jahr 2016. Vorausberechnungen der Bundesregierung im aktuellen 26. Subventionsbericht zeigen indes, dass sie durch die Reform der Erbschaftssteuer keine grundsätzliche Veränderung erwartet.

Attac hat während des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt kritisch auf die fortdauernde Privilegierung großer Betriebsvermögen hingewiesen. Das Netzwerk hat einen Alternativvorschlag entwickelt, dessen Grundsätze lauten:

  • Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, also Beibehaltung der progressiven Steuerbelastung (je höher das erhaltene Vermögen, umso höher der Steuersatz).

  •  Abschaffung der Privilegierung des Übergangs von großen Vermögen.

  • Entlastung von kleinen Erbschaften und Schenkungen, die derzeit am stärksten belastet werden. Dazu verhilft ein personenbezogener Freibetrag für jeden Leistungsempfänger von zwei Millionen (insgesamt im Leben). Der bisherige Freibetragswildwuchs ist abzuschaffen.

  • Über Ratenzahlungen und Stundungen können Schwierigkeiten im Unternehmensbereich oder bei der Aufteilung von Vermögen aufgefangen werden.


Für Rückfragen und Interviews:

  • Alfred Eibl, Attac.Koordinierungskreis, Tel. 0160 9078 0266