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Blockupy kündigt Berufung gegen Verwaltungsgerichts-Urteil an

Verhandlung bestätigt Polizeifalle / Versammlungsrecht in Frankfurt in schlechten Händen

Mehr als ein Jahr nach ihrem berüchtigten Einsatz gegen die Blockupy-Demonstration 2013 musste sich die Frankfurter Polizei am Montag für ihr Vorgehen vor Gericht verantworten. Am 1. Juni vergangenen Jahres stoppte die Polizei die angemeldete und vom Gericht bestätigte Demo des bundesweiten Blockupy-Bündnisses, ehe diese das Gebäude der Europäischen Zentralbank am Willy-Brandt-Platz in Frankfurt erreichte. Fast tausend Menschen wurden bis zu neun Stunden in einem Polizeikessel festgehalten, mehr als zehntausend weiteren wurde ihr Demonstrationsrecht praktisch genommen. Mehr als 400 Teilnehmer_innen wurden bei dem Polizeieinsatz durch Pfeffergas und Schläge verletzt.

Das Frankfurter Verwaltungsgericht schloss sich am Ende der mündlichen Verhandlung am Montag der Rechtsauffassung des Landes Hessen und der Polizei an. Der Einsatz sei versammlungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Blockupy-Bündnis wird Berufung gegen das Urteil einlegen.

"Das heutige Urteil hat es erneut gezeigt: Das Versammlungsrecht ist in Frankfurt in schlechten Händen", sagte Werner Rätz, Anmelder der Demo und Kläger gegen das Land Hessen. "Die Verhandlung heute hat klar ergeben, dass von der Demonstration keinerlei Angriffe oder Gewalt ausgingen. Das hat auch die Polizei nicht bestritten. Bliebe es bei dem Richterspruch, hieße das, es allein der Willkür der Polizei zu überlassen, ob und wie eine Demonstration stattfinden kann – oder nicht. Die Polizei dürfte jederzeit tausenden Menschen wegen einiger weniger Auflagenverstöße ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nehmen. Das dürfen wir nicht zulassen und werden daher in Berufung gehen."

Die mündliche Verhandlung bestätigte zudem den Vorwurf des Blockupy-Bündnisses, dass der Polizeikessel eine Falle war: Anders als von der Polizei bisher behauptet, fiel die Entscheidung für den Kessel am Schauspiel nicht wie behauptet erst nach dem Start der Demonstration um 12.40 Uhr, sondern bereits bei
einer Besprechung im Polizeipräsidium, morgens gegen 7 Uhr, wie Einsatzleiter Michael Hallstein im Gericht schilderte. Auch von der Behauptung der Polizei, Anlass für den Beschluss, die Demo zu stoppen und einen Teil einzukesseln, sei das Zünden von Pyrotechnik gewesen, blieb nichts übrig. Tatsächlich war allein die Rede von zwei in die Bäume geschossenen Feuerwerkskörpern, die aber erst nach 12.40 Uhr gezündet wurden.

Werner Rätz: "Die heutige Verhandlung hat klar ergeben, dass die Polizei zuvor in entscheidenden Fragen die Unwahrheit gesagt hat. Dennoch haben sich die Richter einer Aufklärung des Geschehens verweigert."

Blockupy ist Teil eines europaweiten Netzwerks und wird koordiniert von vielfältigen sozialen Bewegungen, Gewerkschaften, Parteien und Flüchtlingsinitiativen aus Italien, Spanien, Griechenland, Belgien, Niederlande, Dänemark Frankreich und anderen Ländern. Das bundesweite Blockupy-Bündnis wird getragen von Aktivistinnen und Aktivisten verschiedener emanzipatorischer Gruppen und Organisationen, darunter die Interventionistische Linke, Attac, Occupy Frankfurt, Gewerkschaften, Jugend- und Studierendenverbände, das Erwerbslosen-Forum Deutschland, die Partei Die Linke, das Netzwerk Friedenskooperative und das Bündnis "Ums Ganze".