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Attac schickt Politiker_innen Anleitung zur Bekämpfung von Steuertricks

Vorschläge der EU-Kommission löchrig / Deutschland Hauptbremser

Attac hat eine <media 69787 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Handlungsanleitung zur Bekämpfung von Steuertricks</media> (<media 69801 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Kurzfassung</media>) an alle Finanzpolitiker_innen,Fraktionsvorsitzenden sowie Finanzminister_innen der Länder, des Bundes und der EU geschickt. Das globalisierungskritische Netzwerk fordert die Angeschriebenen auf, sich endlich entschieden gegen Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und kriminelle Finanzgeschäfte einzusetzen.

Die am Donnerstag von der EU-Kommission präsentierten Vorschläge gegen die Steuervermeidungspraktiken internationaler Konzerne sind löchrig und unzureichend (Pressemitteilung Attac Österreich). Die ohnehin schwachen Vorgaben der OECD werden gerade noch erfüllt. Die neuen Regeln für ausländische Tochterfirmen können den Steuerwettbewerb sogar noch anheizen.

Vor allem die deutsche Regierung ist einer der Hauptbremser bei allen internationalen Verhandlungen in der EU, der OECD und der G20. Das muss beendet werden! Gerade die Positionierung Deutschlands ist bei vielen Problemen mit Konzernsteuertricks entscheidend für einen internationalen Durchbruch. Karl-Martin Hentschel von der Attac-Arbeitsgruppe Finanzmärkte und Steuern: "Da die Politik immer wieder betont, dass sie mit dem Kampf gegen Steuervermeidung Ernst machen will, haben wir eine detaillierte Handlungsanleitung geschrieben, die direkt umgesetzt werden kann."

Das Attac-Papier informiert konkret darüber, mit welchen Methoden Steuern vermieden oder hinterzogen werden, welche Maßnahmen dagegen international diskutiert werden, wie sich die Staaten, die EU, die OECD, die G20 und insbesondere Deutschland dabei positionieren und was Attac zur Lösung des Problems fordert.

Die fünf wichtigsten Themen der Handlungsanleitung sind

  • die länderbezogene Berichterstattung,
  • die Offenlegung von Steuervereinbarungen zwischen Finanzämtern und
  • Firmen,
  • Mindeststeuern und Patent-Boxen,
  • die Gesamtkonzernsteuer und
  • der automatische internationale Kontendaten-Austausch.