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Attac-Aktive wehren sich gegen Polizeigewalt und Grundrechtsverletzungen bei G20-Gipfel in Hamburg

Globalisierungskritiker wollen Rechtswidrigkeit von Polizeieinsatz gerichtlich feststellen lassen / Pressekonferenz am 11. Januar

 

Attac-Aktive wehren sich gegen Polizeigewalt bei den G20-Protesten: In einem Schreiben fordern sie die Stadt Hamburg auf, die Rechtswidrigkeit eines Polizeieinsatzes anzuerkennen, bei dem sie auf dem Weg zu einer friedlichen Sitzblockade von Beamten gestoppt und durch Schläge und Reizgas verletzt wurden. Sollte die Stadt dem bis 5. Januar nicht nachkommen, werden die drei Globalisierungskritiker vor dem Hamburger Verwaltungsgericht die Einhaltung ihrer Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit einklagen.

Der Übergriff ereignete sich am Morgen des 7. Juli, als mehrere nicht vermummte Demonstrationsgruppen die Zufahrtsstrecken der Gipfelteilnehmer friedlich blockieren wollten, um so symbolisch die Politik der G20 zu kritisieren. Die Polizei stoppte eine der Gruppen auf ihrem Weg zum Aktionsort gewaltsam. Ohne Ansprache oder Aufforderung, die Versammlung aufzulösen, griffen die Beamten die friedlich Demonstrierenden mit Pfefferspray an. Einige Polizisten schlugen Teilnehmende mit Fäusten und Schlagstöcken nieder. Die drei Attac-Aktiven mussten nach dem Einsatz im Krankenhaus behandelt werden. Sabine Lassauer, Mitglied des bundesweiten Attac-Koordinierungskreises, trug eine vier Zentimeter  lange Platzwunde am Hinterkopf davon, die genäht werden musste.

Duldung und Normalisierung polizeilicher Rechtsbrüche gefährden Demokratie

„Das brutale Vorgehen der Polizei gegen uns ist exemplarisch für die Gesamtstrategie von Hamburgs Senat und Polizei während des G20-Treffens: Statt demokratischen Protest in Hör- und Sichtweise des Gipfels zu ermöglichen, tat die Polizei alles, diesen zu verhindern. Dabei schreckte sie auch vor vollkommen unverhältnismäßiger körperlicher Gewalt nicht zurück. Unser Fall ist nur einer von vielen“, sagt Sabine Lassauer. „Dies darf nicht normalisiert werden, sondern muss umfassend aufgearbeitet werden. Andernfalls müssen wir in Zukunft Angst davor haben, unsere Meinung kundzutun – eine echte Gefahr für die Demokratie.“

Rechtsanwalt Dieter Magsam, der die drei Verletzten vertritt, ergänzt: „War schon die Anordnung eines flächendeckenden Versammlungsverbotes in der Hamburg Innenstadt ein viel zu hoher Preis für die Durchführung eines umstrittenen Politspektakels, so gilt dies erst recht für die schlicht rechtswidrigen Methoden, mit denen die Polizei dieses Verbot durchzusetzen versuchte. An einen solchen Ausnahmezustand darf man sich nicht gewöhnen.“


Für Rückfragen und Interviews:

 


TERMINHINWEIS (SAVE THE DATE)

Pressekonferenz mit Anwält/innen und Betroffenen von G20-Polizeiübergriffen:

  • Donnerstag, 11. Januar, 11 Uhr
  • Fabrique im Gängeviertel, Seminarraum 4. Stock, Zugang Speckstraße, 20355 Hamburg

Einladende: Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein (RAV)

Hamburger Rechtsanwält/innen wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versamm-lungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrierende rechtswidrig waren. Bei der Pressekonferenz berichten Betroffene und deren anwaltliche Vertreter/innen über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der Klagen.

Für Rückfragen:

  • Camp Entenwerder: Rechtsanwalt Martin Klingner, Tel. 040 4396 001
  • Camp Altona: Rechtsanwältin Ulrike Donat, Tel. 040 3980 6130
  • Polizeieinsatz 7. Juli 2017: Rechtsanwalt Dieter Magsam Tel. 040 3252 220

(Kopie 1)

Attac-Aktive wehren sich gegen Polizeigewalt und Grundrechtsverletzungen bei G20-Gipfel in Hamburg

Globalisierungskritiker wollen Rechtswidrigkeit von Polizeieinsatz gerichtlich feststellen lassen / Pressekonferenz am 11. Januar

 

Attac-Aktive wehren sich gegen Polizeigewalt bei den G20-Protesten: In einem Schreiben fordern sie die Stadt Hamburg auf, die Rechtswidrigkeit eines Polizeieinsatzes anzuerkennen, bei dem sie auf dem Weg zu einer friedlichen Sitzblockade von Beamten gestoppt und durch Schläge und Reizgas verletzt wurden. Sollte die Stadt dem bis 5. Januar nicht nachkommen, werden die drei Globalisierungskritiker vor dem Hamburger Verwaltungsgericht die Einhaltung ihrer Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit einklagen.

Der Übergriff ereignete sich am Morgen des 7. Juli, als mehrere nicht vermummte Demonstrationsgruppen die Zufahrtsstrecken der Gipfelteilnehmer friedlich blockieren wollten, um so symbolisch die Politik der G20 zu kritisieren. Die Polizei stoppte eine der Gruppen auf ihrem Weg zum Aktionsort gewaltsam. Ohne Ansprache oder Aufforderung, die Versammlung aufzulösen, griffen die Beamten die friedlich Demonstrierenden mit Pfefferspray an. Einige Polizisten schlugen Teilnehmende mit Fäusten und Schlagstöcken nieder. Die drei Attac-Aktiven mussten nach dem Einsatz im Krankenhaus behandelt werden. Sabine Lassauer, Mitglied des bundesweiten Attac-Koordinierungskreises, trug eine vier Zentimeter  lange Platzwunde am Hinterkopf davon, die genäht werden musste.

Duldung und Normalisierung polizeilicher Rechtsbrüche gefährden Demokratie

„Das brutale Vorgehen der Polizei gegen uns ist exemplarisch für die Gesamtstrategie von Hamburgs Senat und Polizei während des G20-Treffens: Statt demokratischen Protest in Hör- und Sichtweise des Gipfels zu ermöglichen, tat die Polizei alles, diesen zu verhindern. Dabei schreckte sie auch vor vollkommen unverhältnismäßiger körperlicher Gewalt nicht zurück. Unser Fall ist nur einer von vielen“, sagt Sabine Lassauer. „Dies darf nicht normalisiert werden, sondern muss umfassend aufgearbeitet werden. Andernfalls müssen wir in Zukunft Angst davor haben, unsere Meinung kundzutun – eine echte Gefahr für die Demokratie.“

Rechtsanwalt Dieter Magsam, der die drei Verletzten vertritt, ergänzt: „War schon die Anordnung eines flächendeckenden Versammlungsverbotes in der Hamburg Innenstadt ein viel zu hoher Preis für die Durchführung eines umstrittenen Politspektakels, so gilt dies erst recht für die schlicht rechtswidrigen Methoden, mit denen die Polizei dieses Verbot durchzusetzen versuchte. An einen solchen Ausnahmezustand darf man sich nicht gewöhnen.“


Für Rückfragen und Interviews:

 


TERMINHINWEIS (SAVE THE DATE)

Pressekonferenz mit Anwält/innen und Betroffenen von G20-Polizeiübergriffen:

  • Donnerstag, 11. Januar, 11 Uhr
  • Fabrique im Gängeviertel, Seminarraum 4. Stock, Zugang Speckstraße, 20355 Hamburg

Einladende: Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein (RAV)

Hamburger Rechtsanwält/innen wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versamm-lungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrierende rechtswidrig waren. Bei der Pressekonferenz berichten Betroffene und deren anwaltliche Vertreter/innen über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der Klagen.

Für Rückfragen:

  • Camp Entenwerder: Rechtsanwalt Martin Klingner, Tel. 040 4396 001
  • Camp Altona: Rechtsanwältin Ulrike Donat, Tel. 040 3980 6130
  • Polizeieinsatz 7. Juli 2017: Rechtsanwalt Dieter Magsam Tel. 040 3252 220