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CETA verstößt gegen Grundgesetz und EU-Recht

Gutachten von Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst im Auftrag von Attac München

Das geplante Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU ist rechtswidrig. Es verstößt sowohl gegen das Grundgsetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein <media 63137 _blank - "TEXT, CETA-Rechtsgutachten Oktober 2014 Fischer-Lescano Uni Bremen, CETA-Rechtsgutachten_Oktober_2014_Fischer-Lescano_Uni_Bremen.pdf, 520 KB">Rechtsgutachten</media>, das Professor Andreas Fischer-Lescano und und Johan Horst von der Universität Bremen im Auftrag von Attac München erstellt haben.

Am Donnerstag hat Attac München das Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt. Johan Horst präsentierte in der Münchner Seidl-Villa das Gutachten im Detail. Das Ergebnis. In seiner jetzigen Form kann CETA von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden. Im Gutachten werden für diese Einschätzung unter anderem folgenden Punkte angeführt:

  1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein "gemischtes Abkommen", das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.

  2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können, so Horst, "faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen".

  3. Darüber hinaus gefährden die CETA-Regulierungsausschüsse die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, so Horst, wie die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen Verfahren haben.

  4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.