Kritik am Abkommen
BefürworterInnen des Abkommens führen an, das Abkommen sei ein Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand, da die Schweiz derzeit keine Daten an Deutschland weitergebe. Zudem seien Kapitalerträge erfasst, die per Zinsrichtlinie der EU noch nicht besteuert werden, z.B. Dividenden. Die Lösung sei außerdem "unbürokratisch". Diese Argumente sind nicht tragfähig und das Abkommen hat eine Vielzahl von Nachteilen.

- Es ist anzunehmen, dass das Abkommen nicht die erwünschten Einnahmen bringt, weil nicht kontrolliert werden kann, ob die Schweizer Banken tatsächlich die Daten ihrer KundInnen an die zuständigen Behörden weitergeben. Es ist unwahrscheinlich, dass sie es tun werden, da sie kein Interesse haben, ihre KundInnen zu verprellen.
- Das Abkommen kann außerdem über die Nutzung von Stiftungen, Trusts oder Anstalten umgangen werden. Bei diesen Rechtsformen sind nur TreuhänderInnen identifizierbar, nicht aber die BesitzerInnen.
- Durch den niedrigen Steuersatz von 26% auf nachversteuerte Vermögen verzichtet Finanzminister Schäuble einerseits unnötigerweise auf Einnahmen. Der Satz liegt unter den im Rahmen der Zinsrichtlinie der EU vereinbarten 35%. Personen, die sich selbst anzeigen, müssen nach Angaben der Wirtschaftspresse etwa die Hälfte bis 70% des angewachsenen Vermögens nachzahlen (Wirtschaftswoche 24.6.11; Süddeutsche 19.7.11).
- Es ist hochgradig ungerecht, dass gerade diejenigen mit einem niedrigen Steuersatz davonkommen, die ihr Geld besonders lange verstecken.
- Völlig absurd: die Politik teilt Entscheidungsmacht über die Höhe der Steuersätze mit einer Finanzoase: Sollte eine zukünftige Regierung Steuern auf Kapitaleinkommen auf einen Satz erhöhen, der die anvisierten 26% übersteigt, können höhere Steuern über eine Nutzung der Steueroase Schweiz umgangen werden. Das Abkommen kann aber nur mit Zustimmung der Schweiz geändert werden. Eine höhere Besteuerung von Kapirtaleinkommen ist aber dringend notwendig, um die Umverteilung von unten nach oben zu stoppen und um die Kosten der Krise zu fianzieren.
- Wenn BesitzerInnen von Schwarzgeld Anonymität zugesichert wird, kann der Finanzstandort Schweiz für die Geldwäsche kriminellen Vermögens benutzt werden.
- Das Abkommen verhindert, dass TäterInnen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bundesregierung verzichtet darauf, weitere Fälle von Steuerflucht zu verfolgen, was die Einstellung laufender Ermittlungen bedeuten würde. Es dürften keine CDs mehr aufgekauft werden.
- Das Modell des automatischen Informationsaustauschs hat viele Vorteile gegenüber dem Deutsch-Schweizer Steuerdeal, da Informationen über sämtliche Konten von KapitalbesitzerInnen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden, was bei Arbeitseinkommen selbstverständlich ist. Das Abkommen will aber die Anzahl der Personen begrenzen, über deren Konten Informationen weitergegeben werden.
- Durch die geplante Erweiterung der Zinsrichtlinie der EU sollen zusätzliche Kapitalarten erfasst werden. Das Abkommen geht darüber nicht hinaus und kann über Rechtskonstrukte mit TreuhänderInnen umgangen werden.




