Steuerabkommen mit der Schweiz

Kein Freibrief fĂŒr SteuerbetrĂŒger: Jetzt online protestieren!

Deutschland und die Schweiz wollen das Verstecken von Vermögen auf Schweizer Bankkonten nachtrĂ€glich legalisieren und – noch viel schlimmer – Absprachen zur europaweiten Besteuerung von Kapital unterwandern und damit den Status der Schweiz als Steueroase zementieren.

Steueroasen trockenlegen!

Es ist noch nicht zu spÀt!

Der Bundesrat muss dem Abkommen noch zustimmen. Die von SPD und GrĂŒnen regierten LĂ€nder haben sich bisher gegen das Abkommen positioniert. Jetzt braucht es weiteren Druck aus der Zivilgesellschaft, damit die Ablehnung im Bundesrat gesichert bleibt!

Das Abkommen – in den Medien hĂ€ufig unkritisch als ein Schritt zur Eingrenzung von Steuerflucht dargestellt – ist de facto ein großer RĂŒckschritt bei der internationalen BekĂ€mpfung von Finanzoasen. In langen, ĂŒber Jahre gefĂŒhrten Verhandlungen hatten sich die europĂ€ischen Staaten darauf geeinigt, Kapital in vergleichbarer Weise europaweit zu besteuern wie Arbeitseinkommen, und zwar durch ein System des automatischen Informationsaustauschs. Das hĂ€tte Steuerflucht in die Schweiz und andere Finanzoasen erheblich erschwert und eine Aufhebung des Bankgeheimnisses bedeutet.

Das von der Schweiz eingefĂ€delte Abkommen untergrĂ€bt diese Fortschritte: FĂŒr einen kurzfristigen Vorteil einer geringen Einmalzahlung und wenigen ZugestĂ€ndnissen der Schweiz will Deutschland nun die unter europĂ€ischen Staaten getroffenen Absprachen unterlaufen und auf hohe Einnahmen verzichten. Es ist zu erwarten, dass andere Staaten nachziehen und BemĂŒhungen um Steuergerechtigkeit und grĂ¶ĂŸere Transparenz der europĂ€ischen FinanzmĂ€rkte zunichte gemacht werden.

Anstatt in Zeiten der Krise vor dem Hintergrund der Schuldendebatte fĂŒr höhere Einnahmen zu sorgen, betreibt die Bundesregierung weiter eine Politik der BegĂŒnstigung von reichen "Eliten" und der Finanzindustrie, die in die Krise gefĂŒhrt hat.

Umgang mit Vermögen, die in der Vergangenheit in der Schweiz angelegt wurden

Das Abkommen sieht vor, dass Vermögen, die in der Vergangenheit in der Schweiz angelegt wurden, als rein gewaschen gelten, wenn darauf eine Steuer zwischen 17,5% und 34% nachgezahlt wird (die Höhe des Steuersatzes ist abhÀngig von der Dauer der Anlage und der Art der Kapitaleinlage). SteuerhinterzieherInnen werden nicht belangt, da die Steuerpflicht mit der Nachzahlung "abgegolten" sei.

Die Besteuerung zukĂŒnftiger KapitalertrĂ€ge

Laut Abkommen soll die Schweiz Quellensteuern auf KapitalertrĂ€ge erheben, die nach Inkrafttreten des Abkommens anfallen und diese an die auslĂ€ndischen Steuerbehörden weiterleiten. Dabei bleiben KontoinhaberInnen anonym und mĂŒssen ihre in der Schweiz erhaltenen KapitalertrĂ€ge nicht mehr deklarieren. Die Quellensteuern auf Zinseinkommen auf Schweizer Sparkonten sollen 35% betragen wie in der europĂ€ischen Zinsrichtlinie vorgesehen; die Steuern auf andere Kapitalformen wie Dividenden und VerĂ€ußerungsgewinne nur rund 26%.

Weitere Abmachungen

Da in Zukunft angelegte Schwarzgelder damit noch nicht besteuert werden, soll Deutschland in Zukunft Informationen ĂŒber Kontendaten von einer begrenzten Anzahl von Deutschen erhalten, die der Steuerflucht verdĂ€chtigt werden. Anders als beim Modell des automatischen Informationsaustauschs werden nicht die Daten aller KonteninhaberInnen weitergegeben, sondern die Zahl beschrĂ€nkt, laut Medienberichten auf 750-999 Anfragen in zwei Jahren (Le Monde, 18.08.11).

Deutschland verpflichtet sich zudem, alte FÀlle von Steuerbetrug nicht mehr aufzuklÀren und verzichtet auf die strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeitern der Schweizer Banken wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung. Damit können Informationen von aufgekauften Steuer-CDs nicht mehr verwertet werden.

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