16.05.2012 - Verwaltungsgerichtshof Kassel verbietet weitere Blockupy-Veranstaltungen

Demokratie in Frankfurt suspendiert

Europaweite Aktionstage BLOCKUPY FRANKFURT, 16.-19. MaiDer Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die einzigen Veranstaltungen, die das Verwaltungsgericht Frankfurt am heutigen Tag zulassen wollte, verboten. Betroffen sind eine Kundgebung, die ab 14 Uhr am Seiteneingang Kaiserstraße der Europäischen Zentralbank stattfindet, sowie ein Rave jugendlicher Musikgruppen der ab 19 Uhr an der Hauptwache startet.

Zur Demonstration am Samstag, die das Frankfurter Verwaltungsgericht ebenfalls erlaubt hat, steht noch eine Entscheidung aus Kassel aus.

Wir sind entsetzt darüber, dass das Gericht offenbar die Gefahrenprognose der Polizei ungeprüft übernimmt und zur Grundlage seiner Entscheidungen macht. Damit degradiert der VGH die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Rechtsprechung zur Makulatur.

Die Anmelder_innen im Blockupy-Bündnis legen beim Bundesverfassungsgericht Berufung ein. Bis eine Entscheidung aus Karlsruhe kommt, ist die Demokratie in Frankfurt suspendiert.

Auf der Attac-Webseite zu den Blockupy-Aktiontagen können aktuelle Infos, wichtige Telefonnummern und die kommenden Veranstaltungen, Treffen und Aktionen nachgelesen werden.

Weitere Informationen

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